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#1
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uneheliche Kindstaufe 1706
Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1706 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Freyburg Namen um die es sich handeln sollte: Müller Eine weiterer Text aus meiner umfangreichen Sammlung mit lückenhaften Texten. Am 20. Febr. hatte der Pfarrer noch die Trauung durchgeführt - war ja wirklich im letzten Moment. Maria Regina, Christinen, Caspar Geithners Bürgers u. Fuhrmanns allhier Tochter ihr unehliches Kind ... eine Tochter, ... sie zum Vater angegeben Meister Hanß Müller ein Tischer allhier, George Müllers Inwohner in Byrsten ehl. Sohn, mit welchen Sie Verlobet gewesen, auch mit nochmahligen Consens beiderseits Eltern Sie allbeide getraut worden, ist den 21 Febr. früh morgens gebohren und den 23 deracht(?) ... zur H. Tauff ... worden ... Steffen |
#2
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Guten Tag,
die ersten beiden Lücken würde ich mit ALS und DAZU auffüllen. 23. darauff zu heiligen Tauff befördert worden durch Geändert von katrinkasper (12.08.2017 um 17:23 Uhr) |
#3
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Hallo.
Beim letzten Satz meine ich zu lesen: ... 23 darauff zur hl. Tauff befördert worden durch ... LG Marina |
#4
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Guten Tag,
ja, ZUR oder sogar ZUE. |
#5
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Besser ein "schlechtes Geschäft" für den Pfarrer, als gar keines.
Vollzug der Ehe vor der Ehe, das wird doch in der katholischen Kirche eher nicht so gerne gesehen, zumindest damals nicht. Bei der evanglischen Kirche kenne ich mich nicht so aus und weiß nicht, wie "streng" es dort zugeht/zugegangen ist. |
#6
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Für den Pfarrer war das "Geschäft" garnicht so schlecht. Der Tischler Hanß Müller hatte, um Bürger von Freyburg zu werden, gleichzeitig versprochen bis zu 10 Kirchenbänke zu reparieren. Eigentlich reichte es, das Geld zu bezahlen und einen Löscheimer vorzuweisen.
Vielen Dank für die Lösung, Steffen |
#7
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Ich meine das mit "Geschäft" eher bezogen auf die Hochzeit, vor der Geburt des Kindes, weniger auf die Reparatur der Kirchenbänke, so er dass denn wirklich getan hat.
Ein braver Mann: Für die guten Taten, die er getan hat, ist er bestimmt in den Himmel gekommen. |
#8
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Zitat:
Obwohl ja der Jesus der Bibel an gar keiner Stelle den vorehelichen GV verurteilt hat - nur den "Ehebruch", also den außerehelichen. Man sollte also unterscheiden zwischen der Moral-Lehre Jesu - und der kirchlichen! Geändert von henrywilh (12.08.2017 um 23:03 Uhr) |
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