"Fehlende" Berliner Zivilstandsregister

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  • bcfrank
    Erfahrener Benutzer
    • 11.08.2014
    • 600

    "Fehlende" Berliner Zivilstandsregister

    Hallo,

    leider war im bisher bei Ancestry verfügbaren Datensatz der Berliner Zivilstandsregistern das von mir gesuchte Standesamt 12a nicht dabei. Also hab ich mal bei Ancestry nachgefragt. Die Antwort kam heute und läßt Raum für Spekulationen. Es ist wohl für das nächste Jahr ein großer Relaunch der Ancestry.de Seite geplant, wobei dann wieder viele neue Daten verfügbar sein werden. Was genau, wurde leider nicht gesagt. Warten wir es also ab.

    Viele Grüße
    bcfrank
    SUCHE: Langfeld im Raum Döbeln/Grimma/Oschatz; Syrotzki in und um Danzig; meinen Großvater (https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=111579) und dessen Vater, Mathematik-Lehrer/Professor Ludwig Frank, Berlin (https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=109514)

    BIETE: Auskunft aus KB Münsterberg u. Hertwigswalde i. Schl., Mattern b. Danzig



  • wolfganghorlbeck
    Erfahrener Benutzer
    • 30.08.2009
    • 2931

    #2
    Hallo,
    ancestry beschreibt ja auf seiner Seite ausführlich, welche Probleme es bei den Standesamts-Akten gab, auch besonders nach dem 2. Weltkrieg !

    Es ist zwar etwas viel Text, ich stelle es aber trotzdem mal hier ein.

    Viele Grüße
    Wolfgang



    Berlin, Deutschland, Gewählten Heiraten, 1874-1920

    In der Stadt Berlin nahmen mit dem in Kraft treten des preußischen Gesetzes "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung" vom 9. März 1874 zum 1. Oktober 1874 dreizehn Standesämter ihre Tätigkeit auf.

    Diese Sammlung umfasst die Personenstandsregister zu Heiraten in den Jahren 1874 bis 1920.

    Die Sammlung enthält weiterhin die Personenstandsregister aus Städten und Gemeinden der brandenburgischen Landkreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland, die ab dem 1. Oktober 1920 zu Groß-Berlin gehörten:

    Adlershof, Altglienicke, Biesdorf, Blankenburg, Blankenfelde, Bohnsdorf, Boxhagen, Britz, Buch, (Französisch-)Buchholz, Buckow, Charlottenburg, Dahme-Forst, Dahlem, Eiche, Falkenberg, Friedenau, Friedrichsfelde, Friedrichshagen, Frohnau, Grünau, Grunewald, Haselhorst, Heiligensee, Heinersdorf, Hellersdorf, Hermsdorf, Hohenschönhausen, Karlshorst, Karow, Kaulsdorf, Kladow, Köpenick, Johannisthal, Lankwitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Lichterfelde, Lübars, Mahlsdorf, Malchow, Mariendorf, Marienfelde, Marzahn, Müggelheim, Niederschöneweide, Niederschönhausen, Nikolassee, Oberschöneweide, Pankow, Pfaueninsel, Pichelsdorf, Rahnsdorf, Reinickendorf, Rixdorf/Neukölln, Rosenthal, Rudow, Ruhleben, Rummelsburg, Schmöckwitz, Schöneberg, Schöneweide, Siemensstadt, Spandau, Staaken, Steglitz, Sternfeld, Tegel, Tempelhof, Treptow, Wannsee, Weißensee, Wilhelmsruh, Wilmersdorf, Wittenau, Zehlendorf.

    DIE BESONDERHEITEN DER ÜBERLIEFERUNG
    Die Berliner Überlieferung von Personenstandsunterlagen weist verschiedene historisch begründete Besonderheiten auf. Die Evakuierung von Registerbeständen in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges und die in den Nachkriegsjahren einsetzende administrative Spaltung der Stadt führten zu einer Zersplitterung und Vervielfachung der Registerführung. So wurden im Westteil der Stadt Zweitbücher zu Erstbüchern umgewidmet, da die ursprünglichen Erstbücher nicht mehr greifbar waren. Neue Zweitbücher wurden angelegt. Gleichzeitig wurden im Ostteil der Stadt die dort lagernden Bücher aus dem Westteil gelegentlich noch fortgeschrieben und ergänzt. Dort wurden allerdings entsprechend dem in der DDR gültigen Personenstandsrecht Zweitregister und Sammelakten nicht mehr geführt und zu großen Teilen vorschriftsmäßig vernichtet. Anfang der 1990er Jahre gelangten die Bücher wieder an die ursprünglich zuständigen Ämter, so dass es dort nun sowohl umgewidmete wie auch zurückgeführte Erstregister gibt. Die zwischenzeitlich angelegten Beischreibungen konnten in den letzten Jahren vor Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes im Jahre 2009 nicht mehr durchgängig abgeglichen und ergänzt werden.

    Es wurden daher im Zuge dieses Projektes auch Zweitregister digitalisiert, wenn dort vom Erstregister abweichende Einträge zu verzeichnen sind.

    Für Nachfragen und weiterführende Forschungen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesarchiv Berlin: info@landesarchiv.berlin.de.
    DIE INHALTE DER PERSONENSTANDSURKUNDEN

    Die Beurkundung erfolgte auf vorgedruckten Formularen, die zu Büchern gebunden sind. Jeder Jahrgang beginnt mit dem Eintrag Nr. 1, zählt dann die Einträge laufend für das Kalenderjahr fort und endet mit einem Schlussvermerk des Standesbeamten. Danach bleiben unter Umständen Dutzende Seiten frei, weil für das nächste Jahr ein neuer Band begonnen wird.

    Beurkundung von Eheschließungen

    Die Beurkundung einer Eheschließung findet direkt vor dem Standesbeamten statt, d.h. das Urkundsdatum stimmt mit dem Datum der Eheschließung überein. Rechtsverbindlich ist die standesamtliche Heirat. Zusätzlich konnte – am selben Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt – eine kirchliche Trauung erfolgen, die dann im Kirchenbuch eingetragen ist. Gelegentlich fand eine per Aufgebot angekündigte Eheschließung nicht statt. Es finden sich daher in Heiratsregistern zum Teil gestrichene Einträge, wenn der Standesbeamte das Formular bereits ausgefüllt hatte, die Brautleute jedoch nicht erschienen. Das Formular umfasst zwei Seiten.

    In den Einträgen über Eheschließungen finden Sie folgende Informationen:

    Ausstellungsort (häufig identisch mit dem Standesamt)
    Ausstellungsdatum der Urkunde
    Urkundennummer
    Name, Familienstand, Religion, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse der Braut
    Evtl. zusätzlich: Name des vorigen Ehepartners
    Name, Familienstand, Religion, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse des Bräutigams
    Name, Beruf, Adresse, Eltern des Bräutigams
    Name, Beruf, Adresse, Eltern der Braut
    Evtl. zusätzlich: Sterbedatum der Eltern
    Name, Beruf, Adresse der beiden Trauzeugen
    Heiratsdatum (= Ausstellungsdatum der Urkunde)

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