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#11
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Hallo oldvox,
in Preußen wurden die Standesämter zum 01.10.1874 eingeführt, im Deutschen Reich am 01.01.1876. Dieter |
#12
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Hallo,
in der Pfalz findet man Standesamtsregister bereits ab ca. 1795/98. (läßt grüßen ) |
#13
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Zitat:
Hallo zusammen, mir ist durch Zufall positiv aufgefallen, dass im EZAB diese deutlich kürzeren Sperrfristen gelten, und zwar für Taufen ab 1925, Ehen ab 1945 und Konfirmationen ab 1940. Warum ist das so? Können alle Landeskirchen tatsächlich frei entscheiden? Ich persönlich bin darüber froh, aber es wundert mich sehr, weil dieselben Daten beim Standesamt nicht zu bekommen sind Gesetze gelten doch eigentlich für Standesamt und Kirche gleich, oder nicht? VG Dirk |
#14
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Zitat:
Kleines Beispiel: Ein 95-jähriger klagt gegen die Freigabe seiner Taufe, weil er unehelich geboren wurde und im Taufeintrag über seinen Vater spekuliert wird. Der würde bestimmt Recht bekommen ... Geändert von Grapelli (08.01.2015 um 12:07 Uhr) |
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