Zufallsfunde

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Zufallsfunde

    Für die Fastenzeit:

    der italienische Jurist Santonino, der 1485 Sekretär eines Bischofs war, überlieferte die Speisenfolge einer Hauptmahlzeit für den Bischof in der Fastenzeit:

    1. Mandelmus mit Kügelchen aus Weißbrot

    2. Frische Fische gesotten

    3. Kraut mit gebratenen Forellen

    4. in Wein gekochte Krebse, zu einem Mus verarbeitet und mit Gewürznelken bestreut

    5. Feigen in Wein gekocht

    6. gekochter Reis mit Mandelmilch, mit Mandelkernen besteckt

    7. Forellen in Wein gesotten

    8. Krebse in Wein gekocht

    9. Schmalzgebäck mit Weinbeeren im Teig

    10. Verschiedene Gattungen von Birnen, dazu Äpfel und Nüsse

    Quelle: Alltag im Mittelalter

    Gruß Marlies

  • #2
    Zufallsfunde

    Bachordnung des Aichbachs

    Originaldokument der Bachordnung aus dem Jahre 1872

    Das königliche Bezirksamt Landshut erlässt hiermit nach Einvernahme der Beteiligten mit ihren Erklärungen und nach Erholung sachverständigen Gutachtens in Gemäßheit der Artikel 52 und 100 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 über die Benützung des Wassers in Ansehung des sogenannten Aichbachs, nachstehende, für den Gemeindebezirk Oberaichbach gültige Bachordnung.

    § 1 Der im sogenannten Prechtlholze entspringende, die Ortsflur in Ruhmannsdorf Oberaichbach und die durchfließende Aichbach oder Furthmüllerbach Plannummer 1020 1/2, 747 1/3 und 355 1/4 ist ein Privatbach im Sinne des Artikels 39 des oben erwähnten Gesetzes.

    § 2 Die Herstellung und Unterhaltung eines dem geregelten Wasserablauf ermöglichenden Rinnsals dieses Baches, insbesondere durch die Flur und das Dorf Ruhmannsdorf und die jährliche gründliche Räumung dieses Baches ist im allgemeinen Interesse notwendig.

    § 3 Diese Räumung hat jährlich in der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober an welchem Tage sie vollendet sein muss zu geschehen. Innerhalb dieser Frist hat der jeweilige Bürgermeister den Bedienst und die nicht über 8 Tage zu erstreckende Zeitdauer die möglichst gleichzeitig zu betätigende Bachräumung anzuordnen und für rechtzeitige vorgängige Bekanntgabe an die Räumungspflichtigen zu sorgen.

    § 4 Die Reinigung, Erhaltung und Wiederherstellung der Bachufer ist durchweg Pflicht der Ufereigentümer Grundanlieger. Die Reinigung, Erhaltung und Wiederherstellung des Bachbettes obliegt den Grundanliegern jedoch in der Weise dass Florian Drechslmeier, Messnersöldner von Oberaichbach HsNr. 9 den an seiner Hutzenthaler-Wiese Plan Nr. 612 a zu 1 Tagwerk 62 vorbeifließenden Bach alleine zu räumen hat. Dass der jeweilige Furthmüller die räumungspflichtigen zwischen Ruhmannsdorf und Oberaichbach dann zwischen Oberaichbach und dem unterhalb seiner Mühle befindlichen Hutzenthalerstege durch Stellung von je 6 Arbeitern sowie im Ganzen 12 Mann zu unterstützen hat und dass von der Hutzenthalter-Wiese an abwärts die Grundanlieger Anspruch auf Stellung von 6 Arbeitern zur Beihilfe durch den unterhalb gelegenen Müller in Reichersdorf anzusprechen habe.

    § 5 Der Aichbach hat von seiner Entstehung an bis zu dem unterhalb des Bergabhanges gelegenen Grundstücke des Bauern Drahtspieß von Schußrain eine Breite von 45 cm und eine Tiefe von 40 cm. Von da an bis zur Stelle wo sich der Bach mit dem Haarskirchner Bächel zunächst bei Ruhmannsdorf, Blumbergerstraße vereinigt eine Breite von 60 cm und eine Tiefe von 40 cm. Von da abwärts aber durchweg eine Soll-breite von 75 cm, eine Tiefe von 55 cm und eine obere Breite von 1 Meter 30 zu erhalten und beizubehalten.

    § 6 Die Räumungspflicht der Ufer und des Bachbettes bedingt dass die Ufer von allen Hindernissen des Wasserablaufes freizuhalten und die an den selben befindlichen Gesträuche und Bäume bis auf 60 cm vom Rinnsaale zu beseitigen die Ufer nötigenfalls entsprechend zu reparieren, Die festgesetzte Breite und Tiefe herzustellen bzw. einzuhalten, das auf der Bachsole befindliche Gras, Schilf, Schlamm, Sand gründlichst auszuheben und die Bachsole mit möglichst gleichmäßigen Gefälle herzustellen sind. Berufsausleitung der Hochwasser und deren Abführung durch die Talmulde unterhalb Oberaichbachs zum Schutze der Straße nach Niederaichbach sind die rechtzeitigen Grundanlieger am Bache zwischen Oberaichbach und Furthmühle verpflichtet, die Erderhebungen längs des Mühlbaches bis auf die Fläche der eigentlichen Wiesen abzuheben und wo dieses untunlichst ist, mindestens von 1 Meter 50 bis 2 m Breite Auszugsgräben muldenförmig auszuheben und mit entsprechendem Gefälle derab bis in die Wiese hinein fortzusetzen und zu erhalten, dass das Grundwasser durch die selben seitwärts in die Talsole abfließen kann. Die Bachräumung ist unten zu beginnen und bachaufwärts fortzusetzen wobei auf möglichste Beseitigung der Murhindernisse des wassersablaufbildenden Krümmungen Rücksicht zu nehmen ist.

    § 7 Wenn unter dem Jahre Beschädigungen der Ufer durch Hinabtretungen der Böschungen seitens des Weideviehs statt finden, so hat die Ausbesserung der schadhaften Stellen sofort nach Schluss der herkömmlichen Weidezeit durch die betreffenden Grundanlieger vorbehaltlich des Regresses gegen denjenigen der den Schaden verursacht oder zu verhüten pflichtwidrig vernachlässigt hat, zu erfolgen.

    § 8 Das bei der Bachräumung gewonnene Auswurfsmaterial hat jeder Räumungspflichtige auf seinem Ufer wieder zu lehen, wird Eigentum der Grundanlieger und ist soferne nicht zur Reparatur der Ufer und zu Ausfüllungen sofort verwendet wird noch vor Ablauf des Jahres durch die Räumungspflichtigen vom Niederlegungsorte wegführen zu lassen.

    § 9 Da das Bachwasser zum Tränken des Viehes verwendet wird und notwendig ist, ist es unbedingt verboten verendete Haustiere in den Bach hineinzuwerfen, das Wasser in einer der Eigenschaften desselben auf schädliche Art verändernden Weise zu benützen oder sonst zu verunreinigen oder zu verderben insbesondere Düngejauche in das selbe einfließen zu lassen.

    § 10 Bei dem Wassermangel im Orte Ruhmannsdorf ist die Anlegung einer Wasserreserve für Feuersbrünste notwendig und nach Artikel 38 der Gemeindeverordnung vom 29. April 1869 als lastenlokalen Verhältnissen unentbehrliche Feuerlöscheinrichtung herzustellen. Diese Reserve ist aus dem Aichbache zu speisen und die zeitweise Ergänzung des Wassers derselben hat den Vorzug vor jeder anderen Wasserbenützung für gewerbliche oder Kulturzwecke.

    Kommentar


    • #3
      RE: Bachordnung 1872

      § 11 Wo der Bach über Wege und Straßen läuft sind letztere muldenförmig auf die oben angegebene Tiefe anzuheben. Bei Plannummer 753 b ist zum Schutze der nach Oberaichbach führenden Straße durch die zu deren Unterhaltung pflichtigen der rechtseitige Straßengraben gehörig auszuheben und zu unterhalten und das linke Bachufer auf die Breite der dort befindlichen Durchfahrt geeignet zu erhöhen um den Austritt des Wassers auf die Straße und deren Beschädigung abzuhalten solange nicht etwa eine Überfahrtsbrücke hergestellt und unterhalten wird. Wo unterhalb Oberaichbach zur Ableitung der Hochwässer an dem rechten Bachufer Hausleitungen hergestellt und unterhalten werden müssen sind die betreffenden Grundeigentümer verpflichtet, die nötigen Stege herzustellen und zu unterhalten. Hierbei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass einerseits der Gebrauch der selben, andererseits der Durchfluss des Wassers nicht gehemmt ist.

      § 12 Unausweislich des rechtamtlichen Grundsteuerkatasters sind die Angrenzer verpflichtet, den Aichbach in stets offenem Stande zu erhalten damit der Furthmüller keine im Gang an Triebwasser zu seiner Mühle erleide und sind mehrere Grundanlieger zu seiner Wasseranleitung Berufswiesenbewässerung sowohl aus dem Aichbach als auch dem selben einmündenden sogenannten Schneiderbächel Plan Nr. 863 berechtigt und zwar bezüglich des Aichbachs 1. Haus Nr. 1 wird in Oberaichbach mit Plan Nr. 582 Furthmüllerwiese zu 1, 61 Tagwerk im Wechsel mit Hs Nr. 119 in Oberviehbach Pfarrer als Besitzer von Plan Nr. 584 1/2 Müllerwies zu 3 Hektar 16 Tagwerk und mit Haus Nr. 155 von dort. Müller als Besitzer von PlanNr. 584 Müllerwies zu 1, 38 Tagwerk. 2. Hausnr. 9 Mesner in Oberaichbach mit Plan Nr. 612 a Hutzenthalerwiese zu 1,62 Tagwerk je nach Herkommen 3. Haus Nr. 12. Spaner von dort mit Plan Nr. 737 a Grosse Ohrwiese zu 3, 23 Tagwerk von Birkenbründl von Georgi bis Bartholomä in jeder Woche von Samstag abends 5 Uhr bis Sonntag 11 Uhr vormittags. 4. Hausnummer 16 Wax Von dort aus dem Schneiderbächel für Plan Nr 878 a Angerwies zu 1,23 Tagwerk jährlich von Georgi bis Bartholomä in jeder Woche von Samstag abends 5 Uhr bis Sonntags 11 Uhr vormittags . 5. Haus Nr. 23 Schmid in gleicherweise von Plan Nr. 526 1/3 Mühlenberge Wies zu 0,98 Tagwerk 6. Haus Nr. 107, Handelbauer von Oberviehbach in gleicher Weise für Plan Nr. 526 Mellenberger Wiesteil zu 1,07 Tagwerk. 7. Haus Nr. 110 Girglhofer, in Buttenbach in gleicher Weise für Plan Nr. 526 1/2 Mellenberger Wiesteil zu 1, 06 Tagwerk Furtmüller Peter Bitzl hat bereits unter 2. Juli 1860 anerkannt dass an seinem Mühlbache dem Herkommen gemäß den Achjacenten das Besserungsrecht in der Zeit vom 24. April bis zum 24. August zwischen Georgi und Bartholomä jeden Jahres von Samstags abends 5 Uhr bis Sonntag früh 11 Uhr jeder Woche zustehe. Für den Fall dass unter den Bewässereren Differenzen wegen Unzureichenheit des Wassers für die Bedürfnisse aller Berechtigten mitentstehen sollten, bleibt Feststetzung einer bezirksamtlichen erlassenden Bewässerung vorbehalten. Die Wiesenbewässerungsberechtigten wenn sie von ihrem Rechte gebrauch machen, sind verpflichtet, nach Ablauf der Wässerungszeit stets sofort für Entfernung der zur Wasserausleitung dienenden Vorrichtungen Sorge zu tragen. Zu welchen übrigens Erdmaterial nicht zu verwenden ist. Zwischen Bauer Johann Schwinghammer von Ruhmannsdorf und Furthmüller Bitzl besteht die Übereinkunft dass Ersterer, welcher bei Plan Nr. 1121 auf seinem Grundbesitze bewusst Ermäßigung der Ermöglichung der Wiesenbewässerung den Bach verlegt hat das Wasser aus dem Bache nur bei außergewöhnlichem höheren Wasserstande ausleiten darf. Dagegen bei gewöhnlichem Wasserstande die Bewässerung bezüglich welcher er vorstehende Verpflichtung untersteht zu unterlassen hat. Derselbe hat auch den bei Plan Nr. 1142 gleichfalls verlegten Bach derart zu vertiefen, dass der Wasseraufstau zum Nachteile der vorbeiführenden Straße stets ferne gehalten wird.

      § 13 Neue bleibende Anlagen oder Einrichtungen wodurch der Wasserablauf gehemmt oder beschleunigt wird, dürfen ohne Anzeige an die Distriktsverwaltungsbehörde nicht hergestellt werden. Der Furthmüller ist verpflichtet die durch den Aichtales fixierte zuständige Wasserhöhe durch Aufstau nicht zu überschreiten. Die das Bespülen des Aichtales ermöglichende Verbindung desselben und den zur Kontrolle des nötigen Zutritts zum Aichtale stets offen zu halten sowie alle Änderungen am Aichtale und Fixpunkte durch Beschädigung binnen 3 Tagen an die Distriktsverwaltungsbehörde anzuzeigen endlich seine Stauvorrichtungen, Termine und sonstige Einrichtungen stets in solchem Zustande zu erhalten dass keine nutzlose Wasserverschwendung zum Nachteile anderer Berechtiger stattfindet. Anlagen zur Vorübergehenden Stauungen zum Beispiel zum Wasserausleiten erleichtertem Wasserschöpfen sind jedes mal sofort nach Beendigung des dem Berechtigten Aufstau veranlassenden Geschäfts die zum Staue verwendeten Einrichtungen wieder derart zu beseitigen, dass dem Wasser ungehinderter Abfluss ermöglicht ist.

      § 14 Nichtbeachtung vorstehender aufgrund der Artikel 52 und 100 des Wasserbenützungsgesetzes erlassenen distriktspolizeilichen Anordnungen sind mögliche Handlungen oder Unterlassungen bestehen, wird soferne das Gesetzt für einzelne Fälle nicht ausdrücklich eine höhere Strafe bestimmt an Geld bis zu 10 fl bestraft. Wird diesen Anordnungen nicht Folge geleistet, insbesondere einer bachordnungsmäßigen Verpflichtung nicht entsprechend oder nicht rechtzeitig Genüge getan, so ist abgesehen von der Strafeinschreitung die die Distriktsverwaltungsbehörde ermächtigt, die betreffenden Handlungen sofort auf Kosten des Säumigen anzuordnen und ausführen zu lassen und die hieraus erwachsenen und sonst durch Säumnis veranlassten Kosten von dem Säumigen zwangsweise beitreiben zu lassen.

      § 15 Die Ortspolizeibehörde ist verpflichtet zum Vollzuge gegenwärtiger Bachordnung und deren Überwachung entsprechend mitzuwirken, insbesondere alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Übertretungen derselben unabsichtlich bei Vermeidung disziplinärer Einschreitung der Distriktsverwaltungsbehörde zur Anzeige zu bringen.

      Landshut am 24. November 1872

      königliches Bezirksamt Landshut

      gez. Ehrlich gez. Bachmeier

      Anm.: Ich danke Familie ...... (kann bei mir erfragt werden) , die mir die Genehmigung zur Veröffentlichung gab.

      Kommentar


      • #4
        Hallo Marlies,
        wenn du dich für so alte kommunale Vorschriften interessierst "Dienstag und Donnerstag darf nicht in den Bach geschissen werden, da dann Bier gebraut wird", wirf' mal einen Blick in den Anhang der heidelberger Addressbücher: http://www.ub.uni-heidelberg.de/heli...dressbuch.html

        Rossi

        Hallo Rossi,

        danke, den Link kannte ich, aber ich hab noch nie so genau reingeschaut. Ich hab heute recht lange drin geschmökert, einfach herrlich, z.B. Den Ortsgebrauch beim Wohnungswechesl: Zieltage des Wohnungswechsels:
        Ostermontag
        Johannistag
        Michalistag
        2. Weihnachtstag

        Es gibt noch mehr, ich hab längst noch nicht alles gelesen.

        Lieben Gruß
        Marlies
        Zuletzt geändert von Gast; 21.08.2009, 09:35.

        Kommentar


        • #5
          Zufallsfunde

          Glockeninschrift

          Inschrift auf Rückseite der Jesus Glocke in der katholischen Kirche zu Weimar

          1891
          In Gottes Namen floß ich
          Heinrich Ulrich in Apolda goß mich,
          Pfarrer Jüngst in Weimar
          kaufte mich
          von frommen Gaben
          Und taufte mich
          .

          Quelle:
          Handbuch der praktischen Genealogie
          Eduard Karl Heinrich Heydenreich
          1913

          Ausweisung aus dem Reichgebiet(Herkunft verschiedene Regionen)

          Central-Blatt
          für das Deutsche Reich
          herausgeben imReichskanzler-Amt

          Berlin,Freitag,den 15 Dezember 1876


          I. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.

          auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind

          1. der Schlossergesell Alexander Kwatosinski, geboren am 28. März 1848 zu Petrikau (Gouvernement Petrikau) in Russisch-Polen, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Oppeln vom 13. November d. J.,

          2. der Mausefallenhändler Josef Masareck aus Ritschau in Ungarn, 40 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirls-Regierung zu Minden vom 29. November 1876,

          3. der Nagelschmied Josef Mai aus Loßwitz in Mähren, 19 Jahre alt,

          4. der Tagelöhner Josef Rauer aus Winkelsdorf in Mähren, 26 Jahre alt,

          zu 3 und 4 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 1. Dezember d. J,

          5. der Sensenschmied Ferdinand Geißler aus Ramsberg (Bezirk Schwaz) in Tirol, 32 Jahre alt, durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissars zu Konstanz vom 21. November d. J,

          6. der Eisenbahnarbeiter Antonio Bettouchi, geboren zu Cauriago in Italien, 22 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 30. November d. J.,
          7. der Schlosser Ludwig Piget, geboren zu Lens, 28 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 1. Dezember d.J., nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung

          zu 1, 6 und 7 wegen Landstreichens,
          zu 2, 3 und 4 wegen Landstreichens und Bettelns,
          zu 5 wegen Landstreichens und Rückkehr in das Reichsgebiet nach erfolgter Ausweisung,
          aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
          Zuletzt geändert von Gast; 20.08.2009, 15:35.

          Kommentar


          • #6
            Postmeilenzeiger

            Postmeilenzeiger oder Nachweisung
            der Entfernungen von allen Preussischen Post-Stationen

            Kommentar

            • griesmeer
              Erfahrener Benutzer
              • 26.11.2007
              • 119

              #7
              Hallo zusammen,

              hier mal ein restaurierter Postmeilenstein den wir während unseres Urlaubs in Wolkenstein/Erzgebirge entdeckt haben.





              Liebe Grüße Birgit

              Kommentar


              • #8
                Taxpreis für Blutegel

                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 1. April 1870

                Der Taxpreis eines Blutegels ist für die Zeit vom 1. April bis ult. September d. Js.auf 1 Sgr. 8 Pf. festgelegt.

                Das nenn ich nicht gerade billig, da hat sich wohl so mancher das Schröpfen gar nicht leisten können.

                Viele Grüße
                Marlies

                Kommentar

                • Fehrle
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.01.2008
                  • 375

                  #9
                  auf der Reise verstorben - Namen

                  KB der evang. Kirchengemeinde Lütau bei Lauenburg - Elbe

                  Pohl, Georg, der vagierende Jägerbursch + 22.9.1831 im Totengräberhaus zu Einsiedel, Bez. Reichenberg, Böhmen

                  16.3.1784 ist ein alter Bürger aus Hamburg namens Albert Faust auf seiner Reise zu Wangelau gestorben und auf dem dortigen Capellenhof beerdigt

                  20.7.1766 beerdigt, des hierdurch nach Russland gehenden Colonisten Valentin Rethling aus dem Fuldaischen, eines Katholiken Sohn. Alt 6 Wochen

                  29.3.1766 beerdigt: eines hierdurch nach Russland gehenden Colonisten Jürgen Hainischen aus dem bamberischen an Blattern gestorbenen Sohn. Alt 6 Jahre

                  16.6.1785, ein kleines Kind durchreisender ...Eheleute frey beerdigt. Der Vater heisset Sonntag, der Name des Kindes, welches 1 Jahr geworden ist, Elisabetha Dorothea

                  11.9.1788 ist im Kruge zu Krützern eine Frauensperson , N. Catherine Shulzen, eines Kesselflickers N. Wilhelm Schulzen angebliche Ehefrau gestorben und den 12ten auf dasigem Kapellenhofe beerdigt
                  Suche alles zu den FN Moisel /Reichenberg, Kutscheidt/ Essen, Reiner/ Tuttlingen und Fehrle / Steisslingen

                  Kommentar

                  • Fehrle
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.01.2008
                    • 375

                    #10
                    Türkentaufe

                    Fund:

                    Türkentaufe

                    Eintrag ins Evangelische Kirchenbuch Grötzingen bei Durlach:
                    1688, 21.Aprilis wird allhier zu Grötzingen von H. Johann Heinrich Meier (?),
                    Stadtpfarrer zu Durlach ein Türck, 19 Jahre alt, gebürtig von Neuhäusel, seines Handwerks
                    ein schneider, getaufft mit nahmen Christian Johann Freudenberger, hatte vorhin auf Türckisch Ephas (!)geheissen. Gevatter waren Ihre Gn. Herr von Hallweil, Hchfürstl. M.Bad.Jägermstr. zu Durlach sammt dero Gemahlin, Herr von Gemmingen, Ihre Drchlt. unseres gnädigst. Erbprinzens Hofmeister, Herr von Göhling, Frl. von Gemmingen, Frl. von Menzingen.
                    Mitgeteilt von S. Federle, Bruchsal
                    Quelle: Mein Heimatland, Jahrgang 19, 1932
                    „Aus dem ganzen Lande
                    Suche alles zu den FN Moisel /Reichenberg, Kutscheidt/ Essen, Reiner/ Tuttlingen und Fehrle / Steisslingen

                    Kommentar

                    • Eva64
                      Erfahrener Benutzer
                      • 08.07.2006
                      • 811

                      #11
                      Gefunden im Pfarrarchiv der evang. Kirchengemeinde Echterdingen im ersten Echterdinger Kirchenbuch, Sterberegister von 1714. Funde zur Ortsgeschichte, entdeckt von Professor Schweizer (Folge 13)

                      "Den 8ten Apr(ilis) Dom(inica) Quasimod(ogeniti) (1714) ist gestorben im Weidach Joseph Schwarz, viljähriger Beisitzer alda, ein gebohrner Türckh von Ofen in Ungarn, welcher nach seiner Gefangenschafft in Elsa Pontif. (religionis), zu deren er sich auch biß an sein End bekennet, getaufft worden. Mag ohngefehr alt gewesen sein etlich und fünfzig Jahr. Vor ohngefehr 19 Jahren hat er sich copuliren lassen mit Rosina, Hannß Schaalens im Weidach ehelicher Tochter, mit deren er 2 Mädlen erzeugt, davon aber nur noch eines bei Leben. Folgenden 10. Aprilis ist sein Leichnam uff dem alhiesigen Kirchhoff, wo sonsten die Fremde hingelegt werden, nach Cynos. Eccl. p. 489, ohne Leichpredigt oder Geläut begraben worden."
                      Der Sterbeeintrag verlangt einige Erläuterungen. Ofen ist der alte Name für Buda, das wiederum Teil von Budapest ist und das 1541 erstmals von den Osmanen erobert worden war, mithin Teil des Osmanischen Reiches, dem Vorgängerstaat der heutigen Türkei wurde. Der "gebohrne Türckh" hatte vielleicht 1683 an der Belagerung Wiens teilgenommen, jedenfalls geriet er in Gefangenschaft der christlichen Heere, ließ sich dann katholisch taufen, ein Bekenntnis, dem er auch im evangelischen Echterdingen die Treue hielt.
                      Höchst interessant wäre es zu erfahren, wie es den nun Joseph Schwarz heißenden Osmanen nach Weidach verschlagen hat. Um 1695 hat er eine Maria Rosine Schaal aus Weidach geheiratet, eine Tochter des Hans Schaal in Weidach aus dessen zweiter von drei Ehen. Geheiratet wurde wohl nicht in Echterdingen, denn im hiesigen Ehebuch ist die Trauung nicht verzeichnet. 1700 und 1709 wurden zwei Mädchen geboren, deren eines im Alter von zwei Jahren starb. Vom Schicksal des anderen wissen wir nichts.
                      Als Katholik durfte der Verstorbene nicht auf die übliche Weise bestattet werden. Nach der württembergischen Kirchenordnung "Cynosura ecclesiastica", (Seite 489,) wurde er zwar auf dem hiesigen, um die Kirche herum angelegten Friedhof beigesetzt, aber an einem besonderen Platz, "wo sonsten Fremde hingelegt werden". Auch eine Leichenpredigt oder das Läuten der Kirchenglocken war in solchen Fällen untersagt.

                      Kommentar


                      • #12
                        Erfrorne Kartoffeln für Menschen genießbar machen

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 2. März 1838

                        Die nachfolgenden Mittel, erfrorne Kartoffeln für Menschen genießbar zu machen, dürften im jetzigen Augenblick sorgfältigste Beachtung verdienen.

                        1. Wenn von den erfrornen Kartoffeln Gebrauch gemacht werden soll, so muß solche noch fest, nicht naß, auch nicht angefault noch übelriechend sein. Sie darf daher weder in ihrer Lagerstätte, in Gruben oder Kellern, durch wärmendes Wetter, noch an der Luft oder in warmen Stuben und Kammern aufgethauet sein.

                        2. Will man die Kartoffeln zum gewöhnlichen Kochen anwenden, so schält oder schabt man sie in der Kälte ab und legt sie in eiskaltes Wasser, das aber nicht mit den Kartoffeln gefrieren darf.

                        3. Die großen Kartoffeln schneide man einmal durch, damit diese Stücke mit den kleineren ungefähr gleich groß werden.

                        4. In dem kalten Wasser läßt man die Kartoffeln 2 bis 3 Stunden liegen, wo dann gewöhnlich aller Frost aus ihnen verschwunden ist, was übrigens durch das Gefühl leicht erforscht werden kann, indem die aufgethaute Kartoffel ihre eisige Härte verloren hat und sich beim Zerdrücken mit den Fingern wie eine gesunde, nicht gefrorne, anfühlt

                        5. Zum Kochen muß man die wieder aufgethauten Kartoffeln mit kaltem Wasser an das Feuer setzen.

                        6. Das Wasser, worin sie gekocht werden, kann wegen des süßen widerlichen Geschmacks nicht weiter gebraucht werden.

                        7. Will man die erfrornen Kartoffeln zum Brodbacken benutzen, so verfährt man dabei wie oben 1 bis 4. Dann reibt man sie auf einem Reideeisen und wirft diese breiige Masse nochmals in sehr kaltes Wasser auf etwa 2 Stunden, damit der Brei die unangenehme Süßigkeit verliere. Nachdem das Wasser abgegossen ist, wird

                        8. der Brei noch mit dem Brodmehl in dem Verhältnis zusammen eingeteigt, daß von dem Brodmehl zweimal so viel als von den Kartoffeln genommen wird.

                        9. Zu Mehlspeisen kann man die erfrornen Kartoffeln gleichfalls verbrauchen. Man behandelt sie wie zum Brodbacken, nur darf man sie nicht 2 Stunden (wie unter 7 gesagt worden) nach dem Zerreiben aussüßen, sondern höchstens eine Stunde.

                        10. Man nimmt dann ebenfalls zweimal so viel anderes Mehl als Kartoffeln, um die Mehlspeise zuzubereiten.

                        11. Auch zu Kartoffelmehl ist die erfrorne Kartoffel eben so brauchbar, als die nicht gefrorne, nur muß man vorher, ganz wie unter 1 bis 7 beschrieben ist, behandelt werden, bevor das übrige, sonst gewöhnliche Verfahren eintritt, welches beim Kartoffelmehlmachen angewendet wird.

                        Minden den 21. Februar 1838

                        Kommentar


                        • #13
                          Mitglieder -Verzeichnis der Gesellschaft der Kakteenfreunde Deutschlands

                          Der ausführlichere Bericht über die sehr anregende und gemütliche
                          Sitzung folgt wegen Mangels an Raum in der nächsten Nummer.

                          Mitglieder -Verzeichnis
                          der Gesellschaft der Kakteenfreunde Deutschlands.


                          Ackermann, Amtsrichter, Weida
                          Baedelt, Stationsassistent, Opalenitzna
                          Baumgarten, Handelspartner, Cracau-Magdeburg.
                          Becker, Dr., Eberswalde.
                          Bennecke, A., Gärtnereibesitzer, Birkenwerder bei Berlin.
                          von Berg, Burkhardt, Hofrat, Riga (Rußland), Mühlenstr. 22.
                          Berge, Ernst, Leipzig, Keilstrasse 1.
                          Bietenholz, J. Ulrich, Handelsgärtner, Fluntern-Zürich, Ringstraße 308.
                          Birkholz, Maschinenführer, Graetz (Posen), Alter Markt 19.
                          Borchardt, G., Rentier, Niederschönhausen bei Berlin.
                          von Bradtke, E., Geheimer Rat,Exzellenz,Riga(Rußland ), Bastei Boulevard Nr.&, Haus von Pander.
                          Brockmann, Bauzeichner, Berlin SW. 46, Hafenplatz 10.

                          Brünnow, Geh. Postrat, Naumburg a. S.
                          Burmeister,P.,Professor,Grünberg(Schl)
                          Buchheim, Dr., Helmstedt (Braunschweig)
                          Busch, E., Gynmasial-Lehrer, Sorau (N.-L), Sommerfeldstraße 22.
                          Dammann & Co., San Giovanni a Teduccio (Neapel).
                          Ehrlich, Kaufmann, Berlin SW. U, Kochstr. 52.
                          Eylmann, Hugo, Hofbesitzer, Krautsand a. E. (Hannover).
                          Fiedler, Albert, Tischlermeister, Groß-Lichterfelde bei Berlin, Dürerstr.50
                          Fischer, Hans, Chemiker, Adlershof bei Berlin, Arndtstr. 4.
                          Fröhlich, Gärtner, Birkenwerder bei Berlin.
                          Geissler, Max, Inspektor des Botanischen Garten, Görlitz, Mühlweg.
                          Golz, Eduard, Maurermeister, Schneidemühl.
                          Grundmann, Bodo, Buchhändler und Redakteur, Neudamm.
                          Haage & Schmidt, Erfurt.
                          Heese, Emil, Kaufmann. Berlin W. 3ö, Flottwellstr. 17
                          Henschel, C., Handschuhmachermeister, Potsdam, an der franz. Kirche 2.
                          Hildmann, H., Birkenwerder bei Berlin.
                          Hirscht, Karl, Magistratssekretär, Zehlendorf, Kreis Teltow, Machnowstr. 18a.
                          Hoecke, Carl, Kaufmann und Bezirksvorsteher, Erfurt.
                          Hoffmann, Rektor, Gudensberg (Hessen)

                          Muenzer, Ludwig, Gärtner, Berlin W. 57, Kgl. Botanischer Garten.
                          Mundt, O., Sekretär der Forstakademie, Eberswalde.
                          Mundt, Walther, Spezialist für Kakteen, Pankow bei Berlin, Mühlenstr. 25.
                          Nicolai, Johannes, Handelsgärtner, Blasewitz-Dresden.
                          Oeser, Otto, Niederwiesa.
                          Ohle, C., Photograph, Schleswig.
                          Pachur, Oberstlieutenant, Goldap (Ostpreußen).
                          Quehl, Postsekretär, Halle (Saale).
                          Reichenbach, F., Ingenieur, Dresden-Plauen, Gartenstraße 10.
                          Roesener, Constantin, Erfurt, Cyriaxstraße 3.
                          Rüst, Dr., Hannover, Sedanstraße 14.
                          Ruthe, Kreistierarzt, Swmemünde.
                          Schmidt, E., Maler und Zeichenlehrer, Stettin, Kronprinzenstraße 20.
                          Scholz, Dr. E., Professor, Berlin S. 59, Hasenheide 54.
                          Schumann, Dr. K., Professor, Berlin W. 57, Grunewaldstraße 6//
                          Siegesmund, Otto, cand. theoL, Großnebrau (Westpreußen).
                          Sippel, Dr., prakt. Arzt, Bamberg.
                          Stiege, Otto, Berlin N. 20, Wiesenstraße 17.
                          Stollenwerk, Richard, Köln a. Rhein, Huhnsgasse 45.
                          Strauss, L., Bruchsal, Schloßstraße 3.
                          Thomas, Reichsbankbuchhalter, Berlin SW. 46, Hallesches Ufer 3/4
                          Uechtritz, Dr., Oskar, Oebisfelde.
                          Wagenführ, H., Berlin N. 2-1, Oranienburgerstraße 50.
                          Wahl, Rudolf, Berlin S. 42, Alexandrinenstraße 35.
                          Waldow, A., Telegr.-Assistent, Berlin O. 34, Königsbergerstr. 19
                          Winter, Hauptmami a. D., Steglitz bei Berlin,
                          Wolff, Amtsrichter, Putzig (Westpreußen).

                          Gesellschaft der Kakteenfreunde.

                          Nächste Sitzung am
                          Montag, den 5. Februar 1894, abends 8 Uhr,
                          im Restaurant zur ,,(Glocke", Berlin, Krausenstraße 2.

                          Monatsschrift für Kakteenkunde
                          Organ der Liebhaber
                          von Kakteen und anderen Fettpflanzen
                          Begründet von Dr.Paul Arendt
                          Herausgegeben
                          von
                          Professor K.Schumann zu Berlin
                          Vierter Band 1894

                          Joseph, Dr. med. G., Oberstabsarzt, Leipzig, Thomasiusstraße 5, L
                          Kalischer, Dr. S., Arzt, Berlin O.34, Memelerstraße 48
                          Klinker, H., Handelsgärtner, Schleswig.
                          Klopfer, Fr., Tanzlehrer, Stuttgart, Leonhardtstraße 6.
                          Knippel, C., Handelsgärtner, Kl. Quenstedt bei Halberstadt.
                          Kobert, Ed., Stadtverordneter, Halle (Saale), Gr. Ulrichstraße 43.
                          Koenecke, Th., Fabrikinspektor, Magdeburg-Sudenburg, Breiteweg 13.
                          Koeppl, L., München VIII, Rosenheimerstraße 120/0
                          Krauss, Hugo, Postofficial, München, Heßstraße 80/3
                          Kuba, G., Kaufmann, Lübbenau.
                          Laet, Fr. de, Contich (Belgien).
                          Lang, Postmeister, Eßlingen.
                          Lange, A., Sekretariatsassistent, Charlottenburg, Goethestr. 13.
                          Lehmann, Udo, Neudamm.
                          Liebner, C., Spezialist für Kakteen, Berlin N. 20, Badstraße 55.
                          Lindemann, Kgl. Betriebswerkmeister, Belgard (Persante).
                          Lindenzweig, A., Kaufmann, Berlin NW. 7, Georgenstraße 47,III.
                          Mathsson, Obergärtner, Buckau-Magdeburg, Gruson'scher Garten.
                          Maul, Johs., Postinspektor, Groß-Lichterfelde bei Berlin, Ringstraße 101
                          Mercker, Dr. L., Neubrandenburg (Mecklenburg-Strelitz).
                          Meyer, Rud., Rentier, Charlottenburg, Bismarckstr. 23a.
                          Zuletzt geändert von Gast; 21.08.2009, 15:37.

                          Kommentar

                          • magie
                            Erfahrener Benutzer
                            • 17.03.2008
                            • 278

                            #14
                            Zufallsfund Teil 2

                            Sorry, keine Ahnung wie man hier etwas FETT gedruckt einstellt
                            Hier also Teil 2:
                            -ernannt zum techn. Rb-Inspektor
                            Ri-Anw Arndt in Bad Freienwalde (Oder)
                            -ernannt zum techn. Rb-Assistenten
                            Rass-Anw Kutschka in Stettin
                            -Ernannt zum Weichenwärter
                            Ww-Anw Tuschy in Hebrondamnitz
                            Milbradt in Ziegenort
                            Erich Schulz und Dorland in Stettin
                            Stenz in Werbig
                            Delander in Löcknitz
                            Rieck in Britz (Krs Agm)
                            Robert Krause in Misdroy
                            Vietsch in Trampke
                            Schlieske in Plathe
                            Machnikowski und Grühn in Stralsund
                            Nesemann in Naugard
                            Panzer in Barth
                            Poley in Altdamm

                            Versetzt von – nach
                            Rb-Oberinspektor Adamheid Fürstenberg (Meckl) – Templin
                            Rb-Obersekretär Niedrich Fürstenfelde – Altentreptow
                            Rb-Sekretär Filter Scheune – Köslin
                            Techn. Rb-Inspektor Klatt Wriezen – Seelow
                            Techn. Rb-Assistent Grünberg Neustettin – Stolp
                            Weichenwärter Schwung Bm Bad Freienwalde Hp Bralitz – Blockstelle Altgaul
                            Ewald BfG r. Kiesow – Bm Ribnitz (Hp Altheide)
                            Oberweichenwärter Grenz Bf Britz – Bf Chorin

                            Die Prüfung haben bestanden
                            zum Rb-Inspektor
                            Rb-Obersekretär Hermann Drews in Stettin
                            Rb-Obersekretär Retza in Stolp
                            Rb-Obersekretär Leddin in Stargard (Pom)
                            Rb-Obersekretär Max Drews in Regenwalde Nord

                            Zum Rb-Sekretär
                            Grundmann in Altdamm
                            Priebe in Rummelsburg (Pom)

                            Zum Rb-Betriebswart
                            Erich Müller in Stolp

                            Gruß
                            Marion

                            Kommentar


                            • #15
                              Wien-Zürich-Hamburg-München/ Otto Schneider..

                              Verhafteter.
                              Dahier befindet sich eine Mannsperson wegen Landstreicherei und falscher Namensangabe in Haft, welche sich den Namen Otto Schneider beilegt und behauptet, am 2. Dezember 1858 zu Danzig geboren zu sein. Dieselbe will in den letzten Jahren in Wien, Zürich und Hamburg als Kellner beschäftigt gewesen sein. Sämmtliche Angaben sind unwahr und wird um sachdienliche Aufschlüsse über die Identität der nebenstehend abgebildeten Person ersucht. Frankenthal,den 9. Juni 1888.
                              Amtsanwalt.

                              Bayer.Central-Polizei-Blatt
                              München,20.Juni 1888
                              Nr.47
                              Angehängte Dateien

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X