Gerichtsakte 1854, Köslin
Mir fehlen nur noch wenige Worte- vielleicht könnte Ihr es lesen- bestimmt - Danke für Eure Mithilfe:
Michael Klatt nach von dem Erblasser ausgestellt ist.
In der Sache selbst war die erste Entscheidung nach Erledigung vorerwähnten Inhalts nunmehr lediglich zu bestätigen!
Den Widerspruch gegen die Ablassung ihrer Torfberechtigung haben die Appellanten in 2ter Instanz nicht wiederholt. Derselbe erledigt sich nicht ?? durch den von dem ersten Richter ihnen entgegengehaltenen § 142 ?? ?? v. 7. Juni 1821, nach welchem alle dem Zwecke der Auseinandersetzung hinderliche Grundgerechtig-keiten bei Gelegenheit der Ersteren aufgehoben werden sollen nunmehr auch durch den ?ant? 1 des Ges. betr. Die Ergänzung und Abänderung der ?? v.(om) 2. Maerz 1850, nach welchem den auf einer Dienstbarkeit beruhenden Berechtigung zur Torfnutzung selbstständig ablösbar ist.
Vielen Dank für die Hilfe, Stefan
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