die letzten Textstellen -wer kann es lesen

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  • stemuh
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 296

    [gelöst] die letzten Textstellen -wer kann es lesen

    Gerichtsakte 1854, Köslin


    Mir fehlen nur noch wenige Worte- vielleicht könnte Ihr es lesen- bestimmt - Danke für Eure Mithilfe:
    Michael Klatt nach von dem Erblasser ausgestellt ist.
    In der Sache selbst war die erste Entscheidung nach Erledigung vorerwähnten Inhalts nunmehr lediglich zu bestätigen!
    Den Widerspruch gegen die Ablassung ihrer Torfberechtigung haben die Appellanten in 2ter Instanz nicht wiederholt. Derselbe erledigt sich nicht ?? durch den von dem ersten Richter ihnen entgegengehaltenen § 142 ?? ?? v. 7. Juni 1821, nach welchem alle dem Zwecke der Auseinandersetzung hinderliche Grundgerechtig-keiten bei Gelegenheit der Ersteren aufgehoben werden sollen nunmehr auch durch den ?ant? 1 des Ges. betr. Die Ergänzung und Abänderung der ?? v.(om) 2. Maerz 1850, nach welchem den auf einer Dienstbarkeit beruhenden Berechtigung zur Torfnutzung selbstständig ablösbar ist.

    Vielen Dank für die Hilfe, Stefan
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    Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

    suche Muhtz aus Wiesenthal, Krs. Schlawe, Pommern
    suche Last, Behnke aus Parpart, Krs. Schlawe, Pommern
    suche Qualmann, Ahrens,Dellwall, Bull, Rahn aus MV, Klützer Winkel
    suche von Jutrzenka, Wach aus Groß Gustkow, nahe Bütow, Pom.
    Cichosz, Czech aus Parchau, Krs. Karthaus, WPR
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    Hallo,
    ein paar Kleinigkeiten:

    Michael Klatt nach von dem Erblasser ausgestellt ist.
    In der Sache selbst war die erste Entscheidung nach Erledigung des vorerwähnten Resoluts nunmehr lediglich zu bestätigen!
    Den Widerspruch gegen die Ablösung ihrer Torfberechtigung haben die Appellanten in 2ter Instanz nicht wiederholt. Derselbe erledigt sich nicht ?? durch den von dem ersten Richter ihnen entgegengehaltenen § 142 ?? bed. v. 7. Juni 1821, nach welchem alle dem Zwecke der Auseinandersetzung hinderliche Grundgerechtig-keiten bei Gelegenheit der ersteren aufgehoben werden sollen,sondern nunmehr auch durch den art(ikel) 1 des Ges. betr. die Ergänzung und Abänderung der ??bed. v.(om) 2. Maerz 1850, nach welchem den auf einer Dienstbarkeit beruhenden Berechtigung zur Torfnutzung selbstständig ablösbar ist.

    VG
    mawoi

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Hallo,

      G(emeinheits)th(eilungs) be(hör)d(e)?
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11784

        #4
        Zitat von Verano Beitrag anzeigen
        Hallo,

        G(emeinheits)th(eilungs) be(hör)d(e)?
        Weil diese "entgegengehalten" wurden und einer "Abänderung" unterzogen wurden, war das vielleicht nicht die "....behörde", sondern waren die "....bedingungen"?
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • stemuh
          Erfahrener Benutzer
          • 20.01.2010
          • 296

          #5
          Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe. Vielen, vielen Dank
          Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

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          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
            Weil diese "entgegengehalten" wurden und einer "Abänderung" unterzogen wurden, war das vielleicht nicht die "....behörde", sondern waren die "....bedingungen"?
            So wird es wohl sein.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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