Hallo zusammen,
bei dem Zusammensuchen sämtlicher Urkunden ist mir der Unterschied folgender Beurkundungen aufgefallen:
-Geburts/Hochzeits/Sterbeurkunde
und
-Geburts/Hochzeits/Sterberegister
-Geburts/Hochzeits/Sterbebuch
aus den Registern und den Büchern gibt es hingegen:
-beglaubigter Registerausdruck (Orginal)
-beglaubigte Abschrift aus dem Geburts/Hochzeits/Sterberegister (Abschrift)
Als Ahnenforscher habe ich die Macke, mir sämtliche Originale zu haben und keine neuausgestellten Abschriften (bitte melden, wer sich angesprochen fühlt; Ironie).
So wollte ich das Original meines Geburtsregisters als Ausdruck haben. Jedoch hieß es dann vom Standesamt:
"bei der Abschrift, bzw. dem beglaubigten Registerausdruck handelt es sich um dieselben Urkunden (hier ist der Unterschied nur, ob bereits elektronisch nacherfasst, oder noch nicht)".
Ich wollte jedoch den Ausdruck aus den Originalregistern (Altbeständen) haben, die ja existiert haben müssen. Trotz Nachdruck, die Originale als Kopie zu bekommen, bekam ich ich nur die beglaubigte Abschrift aus dem Register (also die ePR-Nacherfassung).
Nun zu Euch als erfahrene Ahnenforscher:
=> Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
=> Wo sind die Originalregister? Existieren die noch oder wurden die nach der Erfassung vernichtet? Und wenn ja, wie kommt man an diese?
Komischerweise bekomme ich trotz Nacherfassung den Ausdruck der Originalregister bis 1959 (bei sämtlichen Standesämtern), aber ab 1960 ist Sende, dann bekommt nur diese dämliche Abschrift.
Hat jemand Erfahrungen, wie ich an die Originale komme?
Liebe Grüße,
Robin
bei dem Zusammensuchen sämtlicher Urkunden ist mir der Unterschied folgender Beurkundungen aufgefallen:
-Geburts/Hochzeits/Sterbeurkunde
und
-Geburts/Hochzeits/Sterberegister
-Geburts/Hochzeits/Sterbebuch
aus den Registern und den Büchern gibt es hingegen:
-beglaubigter Registerausdruck (Orginal)
-beglaubigte Abschrift aus dem Geburts/Hochzeits/Sterberegister (Abschrift)
Als Ahnenforscher habe ich die Macke, mir sämtliche Originale zu haben und keine neuausgestellten Abschriften (bitte melden, wer sich angesprochen fühlt; Ironie).
So wollte ich das Original meines Geburtsregisters als Ausdruck haben. Jedoch hieß es dann vom Standesamt:
"bei der Abschrift, bzw. dem beglaubigten Registerausdruck handelt es sich um dieselben Urkunden (hier ist der Unterschied nur, ob bereits elektronisch nacherfasst, oder noch nicht)".
Ich wollte jedoch den Ausdruck aus den Originalregistern (Altbeständen) haben, die ja existiert haben müssen. Trotz Nachdruck, die Originale als Kopie zu bekommen, bekam ich ich nur die beglaubigte Abschrift aus dem Register (also die ePR-Nacherfassung).
Nun zu Euch als erfahrene Ahnenforscher:
=> Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
=> Wo sind die Originalregister? Existieren die noch oder wurden die nach der Erfassung vernichtet? Und wenn ja, wie kommt man an diese?
Komischerweise bekomme ich trotz Nacherfassung den Ausdruck der Originalregister bis 1959 (bei sämtlichen Standesämtern), aber ab 1960 ist Sende, dann bekommt nur diese dämliche Abschrift.
Hat jemand Erfahrungen, wie ich an die Originale komme?
Liebe Grüße,
Robin
Kommentar