Hallo in die Runde!
Ich bin ja auch schon eine ganze Weile dabei, aber Erfahrungen mit Standesämtern kann ich eher nicht nachweisen!
Aktuell bin ich auf der Suche nach der Geburtsurkunde meiner im Januar 1920 geborenen Tante (Verstorben Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre). Darum habe ich heute das hiesige Standesamt angeschrieben und auch schon eine Rückmeldung bekommen! Das Thema Sperrfristen ist mir einigermaßen geläufig aber ich bin bei Genwiki auch auf den folgenden Hinweis gestoßen:
30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“
Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
(Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)
Hier meine Mail und die dazugehörige Antwort sowie die Bitte um eine Bewertung.
Bleibt gesund!
Hans-Hermann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte gerne Informationen zu meiner Tante Frau Xxxxx
geb. 1.1920 in B. Eintrag im Geburtsregister Nr. 18/1920 am ....
Mich interessiert lediglich der Sterbeort (K.?), das Sterbedatum, die Trauung/Scheidung und der genaue Name des Ehemanns (F.)!
Bitte teilen Sie mir mit welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Antwort: Hallo Herr B.
damit ich Ihnen eine Auskunft erteilen dürfte, müssten Sie Ihr rechtliches Interesse nachweisen.
Familien- bzw. Ahnenforschung ist in der Regel kein rechtliches, sondern nur ein berechtigtes Interesse.
Daher kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen.
Viele Grüße
Xxxx
Ihr Team vom Standesamt
Ich bin ja auch schon eine ganze Weile dabei, aber Erfahrungen mit Standesämtern kann ich eher nicht nachweisen!
Aktuell bin ich auf der Suche nach der Geburtsurkunde meiner im Januar 1920 geborenen Tante (Verstorben Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre). Darum habe ich heute das hiesige Standesamt angeschrieben und auch schon eine Rückmeldung bekommen! Das Thema Sperrfristen ist mir einigermaßen geläufig aber ich bin bei Genwiki auch auf den folgenden Hinweis gestoßen:
30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“
Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
(Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)
Hier meine Mail und die dazugehörige Antwort sowie die Bitte um eine Bewertung.
Bleibt gesund!
Hans-Hermann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte gerne Informationen zu meiner Tante Frau Xxxxx
geb. 1.1920 in B. Eintrag im Geburtsregister Nr. 18/1920 am ....
Mich interessiert lediglich der Sterbeort (K.?), das Sterbedatum, die Trauung/Scheidung und der genaue Name des Ehemanns (F.)!
Bitte teilen Sie mir mit welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Antwort: Hallo Herr B.
damit ich Ihnen eine Auskunft erteilen dürfte, müssten Sie Ihr rechtliches Interesse nachweisen.
Familien- bzw. Ahnenforschung ist in der Regel kein rechtliches, sondern nur ein berechtigtes Interesse.
Daher kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen.
Viele Grüße
Xxxx
Ihr Team vom Standesamt
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