Anfrage beim Standesamt (NRW)

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  • hhb55
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2014
    • 1374

    Anfrage beim Standesamt (NRW)

    Hallo in die Runde!
    Ich bin ja auch schon eine ganze Weile dabei, aber Erfahrungen mit Standesämtern kann ich eher nicht nachweisen!
    Aktuell bin ich auf der Suche nach der Geburtsurkunde meiner im Januar 1920 geborenen Tante (Verstorben Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre). Darum habe ich heute das hiesige Standesamt angeschrieben und auch schon eine Rückmeldung bekommen! Das Thema Sperrfristen ist mir einigermaßen geläufig aber ich bin bei Genwiki auch auf den folgenden Hinweis gestoßen:
    30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“
    Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
    Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
    Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
    (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)

    Hier meine Mail und die dazugehörige Antwort sowie die Bitte um eine Bewertung.

    Bleibt gesund!

    Hans-Hermann


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte gerne Informationen zu meiner Tante Frau Xxxxx
    geb. 1.1920 in B. Eintrag im Geburtsregister Nr. 18/1920 am ....

    Mich interessiert lediglich der Sterbeort (K.?), das Sterbedatum, die Trauung/Scheidung und der genaue Name des Ehemanns (F.)!

    Bitte teilen Sie mir mit welche Unterlagen Sie dafür benötigen.


    Antwort: Hallo Herr B.

    damit ich Ihnen eine Auskunft erteilen dürfte, müssten Sie Ihr rechtliches Interesse nachweisen.
    Familien- bzw. Ahnenforschung ist in der Regel kein rechtliches, sondern nur ein berechtigtes Interesse.

    Daher kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen.

    Viele Grüße
    Xxxx

    Ihr Team vom Standesamt
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Hallo Hans-Hermann,

    nach deiner Mail ist das Standesamt wahrscheinlich davon ausgegangen, dass der Tod deiner Tante noch in der Sperrfrist liegt, in der du halt nicht auskunftsberechtigt bist.
    Ich würde einfach mal beim Standesamt anrufen und nachfragen, ob die die Sterbeakten, die älter als 30 Jahre alt sind, schon ans Archiv abgegeben haben. Wenn ja, Archiv anschreiben. Wenn nein, kannst du dich am Telefon besser erklären.

    LG,
    Antje

    Kommentar

    • hhb55
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2014
      • 1374

      #3
      Hallo Antje!

      Danke für die Tipps!
      Es kommt wohl etwas erschwerend hinzu, dass meine Tante an einem anderen Ort verstorben ist!

      Hans-Hermann

      Das hiesige Stadtarchiv meinte keine Unterlagen zu einer Geburt vor genau 100 Jahren vom Standesamt erhalten zu haben!
      Zuletzt geändert von hhb55; 20.04.2020, 17:49.

      Kommentar

      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #4
        Hallo,

        sorry, ich hab oben nicht ganz richtig gelesen und dachte, du wolltest die Sterbeurkunde. Die Geburtsurkunde muss allerdings noch beim Standesamt sein. Erst nach 110 Jahren endet dafür die Sperrfrist, d.h. natürlich, dass du auch noch gar nicht dran kommst.
        Dann ist es vielleicht doch besser, auf die Suche nach der Sterbeurkunde zu gehen. Da stehen ja auch genau die Informationen drin, die du suchst (weswegen ich wahrscheinlich eben dachte, das wäre die Urkunde, die du meinst).
        Weißt du, wo deine Tante starb?

        LG,
        Antje

        Kommentar

        • hhb55
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2014
          • 1374

          #5
          Hallo Antje,

          meine Tante ist mit recht großer Wahrscheinlichkeit in Krefeld verstorben!
          Die letzte Adresse war jedenfalls wohl Marktstraße, Krefeld!
          Mich würde aber vor allem interessieren ob für mich die Sache mit dem Personenstandgesetz zutreffend sein könnte:

          ...aber ich bin bei Genwiki auch auf den folgenden Hinweis gestoßen:
          30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“
          Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
          Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
          Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
          (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)

          Gruß

          Hans-Hermann

          Kommentar

          • AKocur
            Erfahrener Benutzer
            • 28.05.2017
            • 1371

            #6
            Hallo,

            dann würde ich an deiner Stelle in Krefeld im Stadtarchiv nach der Sterbeurkunde fragen. Wie gesagt, alle Informationen, die du suchst, stehen da drauf. Auf der Geburtsurkunde nicht unbedingt, nur möglicherweise als Randbemerk.
            Prinzipiell müsste der von dir zitierte 3. Abs. des §62 PStG für dich zutreffen, aber falls das Standesamt von dir verlangt, nachzuweisen, dass alle Beteiligten verstorben sind, heißt das, dass du eh die Sterbeurkunde brauchst.

            LG,
            Antje

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            • Niederrheiner94
              Erfahrener Benutzer
              • 30.11.2016
              • 786

              #7
              Guten Abend!


              Der einfachste Weg für alle Beteiligten: Lass Dir beim Standesamt (Geburtsurkunde) sagen, wann Deine Tante verstorben ist und in welchem Standesamt und unter welcher Urkundennummer der Sterbefall beurkundet wurde (steht alles auf der Geburtsurkunde). Diese Angaben nennst Du dem zuständigen Stadtarchiv und bekommst die Sterbeurkunde. Daraus lässt sich beim Standesamt (Geburtsurkunde) auch erkennen, ob Du auf die Geburtsurkunde Zugriff bekämst und das Stadtarchiv muss nicht groß herumsuchen, was für Dich geringe Kosten bedeutet.


              Viele Grüße
              Fabian

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              • Kai M
                Erfahrener Benutzer
                • 06.07.2017
                • 232

                #8
                Zitat von hhb55 Beitrag anzeigen
                ...aber ich bin bei Genwiki auch auf den folgenden Hinweis gestoßen:
                30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“
                Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind.
                Hallo Hans-Hermann,

                also ich hatte auch mal bei einem Standesamt nach einer Geburtsurkunde einer Person gefragt, deren Geburt eigentlich noch in der Sperrfrist lag, die aber schon vor mehr als 30 Jahren verstorben war. Es ging um den Ehepartner einer Cousine meines Großvaters
                Mein Antrag wurde abgelehnt und so begründet:

                Nach § 62 Abs. 3 PStG ist vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen die Benutzung nach § 62 Abs. 1 und 2 PStG bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z.B. Suche nach einem voll- oder halbbürtigen Geschwister) zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtsregister die Eltern und das Kind.

                Also, wenn es der Standesbeamte nicht so genau nimmt, bekommst du vielleicht die Urkunde, ansonsten sieht es wohl schlecht aus und du musst noch warten.

                Viele Grüße
                Kai

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                • hhb55
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.04.2014
                  • 1374

                  #9
                  Guten Abend,

                  während die letzten beiden Antworten eingetrudelt sind war ich mit einer e-mail beschäftigt in der ich der Standesbeamtin die Sterbedaten der Eltern 1926/1924
                  und das ungefähre Sterbejahr der besagten Tochter (Ende der 1970er Jahre) noch mitgeteilt habe!
                  Hinzugefügt habe ich dann den Verweis auf § 62 PStG ABs. 3

                  Erst anschließend habe ich die beiden neuen Rückmeldungen im Forum gesehen!
                  Ich bin gespannt wie die Reaktion diesmal ausfällt ansonsten versuche ich die Sache mit dem Sterbedatum-Standesamt-Urkundennummer-Sterbeurkunde!
                  Vorerst viele Dank für die Unterstützung!

                  Bleibt gesund!

                  Hans-Hermann

                  Kommentar

                  • hhb55
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.04.2014
                    • 1374

                    #10
                    Guten Morgen!

                    Wie versprochen eine Aktualisierung!
                    Die nette Standesbeamtin hat mir schon um 7:30 gemailt und ich habe gerade mit Ihr telefoniert! Zum Thema Familienforschung: Habe erfahren, dass meine Tante viel länger gelebt hat, die Sperrfrist von 30 Jahren hätte wohl wahrscheinlich zum Ziel geführt, aber die 30 Jahre sind nun doch erst in ca. 8 Jahren verstrichen!

                    Wünsche noch einen schönen Tag!

                    Hans-Hermann

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