"Herrschaftlicher" Bauer - kann das sein?

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  • Geschichtensucher
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2021
    • 733

    "Herrschaftlicher" Bauer - kann das sein?

    Liebe Mitforscher, im beigefügten Traueintrag meiner Vorfahren in Heinrichsdorf bei Tempelburg in Westpreußen lese ich als Beruf des Brautvaters Christian Venzke "hiesiger herrschaftl Bauer". Ich finde das ziemlich eindeutig zu lesen, zumal wenn ich mit dem "herrschaftl. Kutscher" beim Bräutigam vergleiche.
    Heinrichsdorf war zu dieser Zeit das Rittergut eines Zweiges der Familie von Arnim.
    Aber gibt es einen herrschaftlichen Bauern? Weiß jemand, was diese Bezeichnung bedeutet?
    Ich füge den KB-Eintrag bei.



    Vielen Dank, Iris
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Geschichtensucher; 11.03.2022, 23:08.
    Beste Grüße, Iris
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 2756

    #2
    Hallo Iris,

    er bewirtschaftete wahrscheinlich Land, das einer Herrschaft gehörte.
    In diesem Fall wird es das Gut gewesen sein.

    Gruß
    Scriptoria

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    • Sbriglione
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2004
      • 1177

      #3
      Hallo Iris,
      kann es sein, dass es in dem Ort mehrere Grundherren gab?
      Für mich "riecht" diese Bezeichnung auf jeden Fall nach einer entprechenden Zuordnung. Aus den Gebieten, in denen ich forsche, kenne ich gelegentlich Ausdrücke, wie "adliger Bauer" um darauf hinzuweisen, dass der betreffende Bauer die ortsansässige Adelsfamilie und nicht das Amt oder beispielsweise das Kloster als Grundherren hatte...

      Grüße!
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      • AUK2013
        Erfahrener Benutzer
        • 21.05.2013
        • 901

        #4
        Hallo.

        Herrschaftliche Bauern waren die, die in herrschaftlichem Eigentum stehenden Höfe und Ländereien entweder in Erpacht oder in Zeitpacht bewirtschafteten.
        Sie zahlen dafür jährliche Zinsen oder Naturalabgaben.
        >>>>>>>>>>>>>>>>>>

        Liebe Grüße

        Arno

        Kommentar

        • Andre_J
          Erfahrener Benutzer
          • 20.06.2019
          • 1905

          #5
          Hallo,

          es kann sich auch um eine Form von Leibeigenschaft gehandelt haben. Im Gegensatz zu freien Bauern und Handwerkern. Und kirchliche Abhängigkeiten gab es auch.
          Gruß,
          Andre

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          • Geschichtensucher
            Erfahrener Benutzer
            • 03.09.2021
            • 733

            #6
            Vielen Dank, Ihr 4, für Eure kundigen Antworten. die ersten drei ergänzen sich zu einem stimmigen Bild. Noch eine neue Variante zu den Eigentumsformen in der Landwirtschaft.
            André, wäre interessant, ob das was dran ist, mir kommt Leibeigenschaft für das 19. Jahrhundert nicht so wahrscheinlich vor, liege ich da falsch?
            Für Eure Hilfe herzlichen Dank!
            LG Iris
            Beste Grüße, Iris

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            • Scriptoria
              Erfahrener Benutzer
              • 16.11.2017
              • 2756

              #7
              Hallo Iris,
              mit der Leibeigenschaft hast Du recht. In Westpreußen waren 1804 die Domänenbauern frei.

              Siehe S. 93, 4. Abschnitt von oben.


              Gruß
              Scriptoria
              Zuletzt geändert von Scriptoria; 12.03.2022, 18:23.

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