Taufregister aus dem Jahr 1855 aus Filke in Unterfranken, Name: Landgraf

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  • Chris sucht Vorfahren
    Benutzer
    • 14.03.2015
    • 23

    [gelöst] Taufregister aus dem Jahr 1855 aus Filke in Unterfranken, Name: Landgraf

    Jahr, aus dem der Text stammt: 1855
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Filke in Unterfranken
    Namen um die es sich handeln sollte: Johannes Landgraf



    Guten Tag liebe Forschergemeinde,

    im Anhang befindet sich ein Auszug aus dem Taufregister aus Filke in Unterfranken. Bei der Person handelt es sich um meinen Ur-Ur-Großvater.

    Die erste Spalte mit "Name des Kindes" kann ich lesen. Bei den Spalten danach tue ich mir unheimlich schwer.

    Deshalb meine Bitte, wie lautet der Name des Vaters (3. Spalte)? Der Name der Mutter (6. Spalte) lautet Johanna Katharina Landgraf. Ist dort auch irgendwo der Geburtsname ersichtlich?

    Viele Grüße,
    Chris
    Angehängte Dateien
  • baerlinerbaer
    Erfahrener Benutzer
    • 04.02.2015
    • 800

    #2
    Hallo Chris,

    also zur Mutter:

    Johanna Katharina Landgraf, ledige Taglöhnerin, evang. u. löbl. (???)

    Beim Vater steht ein Vermerk zur Anerkennung der Vaterschaft, den ich leider auch nur in Bruchstücken ein wenig entziffern kann.

    .... ...., lediger
    ...... ehelich u. hier hat
    sich nach Landgericht Mittfrken (?)
    lt. .... am 17. Juny 1856
    als Vater desr Kindes be-
    stimt

    Vielleicht kann ja jemand anderer den Rest auch noch irgendwie entziffern.

    Gruß
    Christian
    Sudet.: Niederland: Himmel, Jantsch, Kindermann, Salomon; Dt. Gabel/Reichbg.: Jantsch
    NSchles.: Kr. Schweidnitz:Reimann, Scholz, Vogt; Königskanton: Otto
    Pom.: Kr. Greifenh.: Fehlhaber, Vögler, Warnick
    Westpr.: Kr. Rosenb.: Grunert, Woidak u. ähnl.; Kr. Schwetz: Kowalski/e, Neumann, Speik/e, Wegener
    Brbg.: Kr. Lebus: Bo/urdack, Busch, Schoppe; Cottbus: Otto, Mauersberger, Schön/e
    Sa.-Anh./Thür.: Kyffhäuser/Sangerh.: Fessel, Men(n)dorf, Reineberg, Reiche; Magdeburg: Fessel, Schulze

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    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5878

      #3
      etwas unscharf, aber:

      Kesper? Saller?, lediger
      Maurergeselle v. hier hat
      sich nach landgerichtl. Mittheilung
      lt. .... vom 17. Juny 1856
      als Vater des Kindes be-
      kannt
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

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      • Karla Hari
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2014
        • 5878

        #4
        Johanna Katharina Landgraf, ledige Taglöhnerin, evang. luth[erisch]
        Lebe lang und in Frieden
        KarlaHari

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        • Baptist
          Erfahrener Benutzer
          • 27.09.2010
          • 426

          #5
          Hallo,
          als Vater lese ich Kaspar Valler, nicht Saller, da V wie Vater.
          Ein Servus aus der Schanz
          Baptist

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          • #6
            Väller

            Hallo,
            der Großbuchstabe hat viel mit dem V in Vater zu tun,
            aber dann ist da über dem zweiten Buchstaben (der wie die beiden a in Kaspar daherkommt) noch ein Häkchen.
            Demnach Väller?

            Gruß
            Gabriel

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            • ajnat
              Erfahrener Benutzer
              • 18.11.2011
              • 111

              #7
              Kaspar Valler, lediger
              Maurergeselle hier hat
              sich nach langerichtl. Mittheilung
              lt. ??? v. 17. Juny 1856
              als Vater des Kindes be
              kannt


              Für die Häkchen muss man genau hinschauen aber die sind da, und bei dem Vater-V nicht.
              Zur Sicherheit die Matrikel nach dem Namen Valler /Väller sichten

              Kommentar

              • ajnat
                Erfahrener Benutzer
                • 18.11.2011
                • 111

                #8
                Kaspar Valler, lediger
                Maurergeselle hier hat
                sich nach langerichtl. Mittheilung
                lt. ??? v. 17. Juny 1856
                als Vater des Kindes be
                kannt


                Für die Häkchen muss man genau hinschauen aber die sind da, und bei dem Vater-V nicht.
                Zur Sicherheit die Matrikel nach dem Namen Valler /Väller sichten

                Kommentar

                • Chris sucht Vorfahren
                  Benutzer
                  • 14.03.2015
                  • 23

                  #9
                  Vielen Dank für eure zahlreichen Hinweise.

                  Bedeutet das schlußfolgernd, dass der Name Landgraf dann über die Mutter in die Familie gebracht worden ist?
                  Könnte der Herr Valler/Väller auch der leibliche Vater sein, nur dass das Kind den Namen der Mutter angenommen hat, da die Eltern nicht verheiratet waren? Kennt sich da jemand aus wie das damals so abgelaufen ist? Damals war das doch ein Drama wenn ein uneheliches Kind auf die Welt kam.

                  Viele Grüße,
                  Christian

                  Kommentar

                  • ajnat
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.11.2011
                    • 111

                    #10
                    Ja, illegitim (unehelich) geborene Kinder bekamen bis 196x/197x zunächst den Geburtsnamen der Mutter, den Familiennamen des Vaters bekamen sie erst nach der Heirat der Eltern und erfolgter Legitimation (das ist dann im Geburtseintrag meist vermerkt).


                    Früher wurde den Frauen ja leider auch nicht sonderlich viel zugetraut deshalb bekamen diese unehelichen Kinder einen (männl.) Vormund- dem gesamten Prozess ging natürlich einiges voraus wie die Anerkennung der Vaterschaft durch den Erzeuger (leibl. Vater) und die Festsetzung der Alimentierungssumme (ich müsste lügen aber meine das dies damals [vor 1900] eine einmal zu zahlende Summe war). Über dem Ganzen wachte das Vormundschaftsgericht!
                    Du könntest evtl. noch im zuständigen Staatsarchiv anfragen ob die Vormundschaftsakten zu Deinem
                    Ur-Ur-Großvater noch vorhanden sind, die mussten ja bis zu seiner Großjährigkeit geführt werden und befanden sich immer im Gerichtssprengel des Wohnorts der Mutter. Dort enthalten sein wird dann u. a. die Vaterschaftsanerkennung des Herrn V. Und die Alimentierungsvereinbarung.


                    Ich dachte auch das uneheliche Kinder früher voll das Drama gewesen ein mussten, aber hab in meinem Stammbaum auch mehrere Illeg. drin und stolperte bei meinen Suchen über soviele unehelich geborene Kinder. Das Drama machten nur die anderen daraus

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                    • Chris sucht Vorfahren
                      Benutzer
                      • 14.03.2015
                      • 23

                      #11
                      Guten Abend!

                      Würdet ihr mir zustimmen, dass der Name des Vaters Kaspar Völler statt Veller/Väller sein könnte?

                      In den örtlichen Registern existiert tatsächlich ein Kaspar Völler, sowie einige weitere Völlers.

                      Vielen Dank,
                      Christian

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