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#1
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Krankenakte
Hallo liebe Mitforscher,
ein Bruder meiner Mutter war geistig behindert und um 1960 in ein Heim eingewiesen worden. Wo kann ich die Krankenakte finden und wie kann ich herausfinden in welchem Heim er lebte. Ich weiß, dass das Heim in Münster ist - aber wie es heißt weiß ich leider nicht. Er verstarb 1979. Besteht da Datenschutz? LG Adina |
#2
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Hallo, Adina!
Ganz abgesehen von der Schwierigkeit, das richtige Heim zu finden, fürchte ich, dass man dort 30 Jahre nach Tod des Bewohners/Patienten nichts mehr finden wird. Krankenhäuser sind verpflichtet, 30 Jahre zu archivieren, ob das bei Heimen genauso ist, weiß ich nicht, denke aber, dass diese Frist da auf keinen Fall länger sein wird. Der Datenschutz beträgt meines Wissens 30 Jahre nach Tod, das sollte also kein Problem sein, aber ... |
#3
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hall Scheuck, vielen Dank für Deine Antwort. das habe ich mir schon gedacht, dass es schwierig sein wird. Wie lange müßen denn Akten beim Gericht aufbewahrt werden?
War es nicht damals so, dass durch einen Richter entschieden wird, ob jemand eingewiesen wird. Meine Oma war Vormund und nach ihrem Tod ihre Tochter (meine Mutter). LG Adina |
#4
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Hallo Adina,
ich kann Dir leider konkret keinen Tipp geben, aber ich wollte Dir nur kurz Mut geben, es weiterhin zu probieren. Ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem die Betroffenen um die Jahrhundertwende 19./20. Jahrhundert und in den 1940er Jahren in Psychiatrien eingewiesen worden waren. In beiden Fällen konnte ich die Krankenakte im Staatsarchiv finden, in den betreffenden Kliniken waren keine Unterlagen mehr. Die Krankenakte aus den 1940er Jahren war noch gesperrt, aber ich habe nach einem schriftlichen, begründeten Antrag Einsicht erhalten. Diese Akte war auch nicht online im Bestand zu finden, ich habe erst durch direkte Nachfrage beim Staatsarchiv Erfolg gehabt. Die Sperrfrist betrug, wenn ich mich recht erinnere, 60 Jahre. Zu meiner Urgroßmutter konnte ich später dann auch im Stadtarchiv Unterlagen zur Vormundschaft finden. Wie es in Deinem Fall aus den 1960er Jahren ist, kann ich leider nichts sagen, aber ich würde an Deiner Stelle dran bleiben und weiter recherchieren. LG und viel Erfolg! Roxane121 |
#5
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Zitat:
Tante Google sagt speziell zu Gerichtsakten und deren Aufbewahrungsfristen nichts (oder ich habe es nicht gefunden); stimmt aber, "Betreuungen" waren Sache des Amts- bzw. Vormundschaftsgerichts. Auch für eine Einweisung brauchte man einen Gerichtsbeschluss; frag doch einfach bei einem x-beliebigen Gericht mal nach, das Procedere mit den Archivierungsfristen sollte ja eigentlich bundesweit gleich sein. Ich fürchte allerdings, dass auch solche Dinge nicht länger als 30 Jahre aufbewahrt werden. Viel Glück, vor allem beim Finden des entsprechenden Heimes! |
#6
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Hallo Adina,
oder Du wendest Dich an das Stadtarchiv Münster; vielleicht haben sie/die eine Idee. email archiv@stadt-muenster.de |
#7
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe mir überlegt, dass ich zuerst beim Amtsgericht in Brilon nachfragen werden, dort hat er ja mit seinen Eltern gewohnt. Ich werde euch berichten, wenn ich Antwort erhalten habe. LG Adina |
#8
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Für entsprechende Einsichtnahmen wirst du ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.
Grüße, A. |
#9
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Hallo Adina
Selbst wenn Du alles findest glaube ich nicht,dass Du so einfach eine Auskunft bekommst,da Du nur der Neffe bist. LG Franz Josef |
#10
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Hallo Adina,
also ich habe eine Krankenakte und eine Nachlassregulierung meines 3x Ur Opa im Dessauer Landesarchiv gesichtet, d.h. nur der Name meines 3x Ur Opa stand unter anden dort. Daraufhin schrieb ich das Archiv an und problemlos sandte man mir die Akten zu. Die Gebühren betrugen bei 107 Seiten und 17 Seiten 97,20€ dieses war es mir Wert. Leider kann ich nur Bruchstücke lesen Ich würde an deiner Stelle nicht locker lassen, fang in Münster systematisch an DAS ist doch die Ahnen "forschung" schöne Grüße Ulla |
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