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nachträgliche Randvermerke in StA.-Registern
Hallo allerseits,
wann wurden nachträgliche Randvermerke in StA.-Registern offiziell also durch das Standesamt vorgenommen? So z.B. zum Tod des Beurkundeten im Geburts-Register oder Heiratsregister. Solche Randvermerke sind ja leider nicht immer vorhanden. Ob dies amtlich immer so vorgesehen war oder wurde es nach gut dünken gemacht oder z.B. weil gerade ein Erbschein ect. beantragt wurde? Die Frage könnte wahrscheinlich nur ein Standesbeamts-Mitarbeiter jener Zeit beantworten, ist klar. Aber was meint ihr? P.S. Ich weiß nicht ob dies heir schon besprochen wurde. Viele Grüße Juergen |
#2
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Zum Thema Scheidung und Randbemerkung hatten wir erst diesen Monat etwas: https://forum.ahnenforschung.net/sho...12#post1072212
Zur nachgetragenen Auflösung einer Ehe durch Tod hatte Martina letzten Monat was geschrieben: https://forum.ahnenforschung.net/sho...20#post1067620 Geändert von Valentin1871 (22.02.2018 um 17:01 Uhr) |
#3
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Danke Valentin.
wie gesagt, wurde leider nicht immer ein Randvermerk verfasst, wann die jeweilige Person und wo verstarb. Mir fiel nur auf, dass z.B. zu den Kindern der Eheleute LAEPPLE oo WUNDERLICH in Berlin, jeweils Randvermerke zu deren Sterbedaten nachträglich eingetragen wurden. Den Sterbeintrag meines Urgroßvaters suchte ich bislang vergeblich in Berlin. Bei dessen Eheschließung ist leider kein Randvermerk dazu vorhanden, nur zu dessen Scheidung. Weiß der Kuckuck wo und wann der Herr verstarb. Berlin ist groß. Viele Grüße Juergen Geändert von Juergen (22.02.2018 um 18:19 Uhr) |
#4
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Hallo Jürgen,
die Frage ist, ob immer alles rückgemeldet wurde? Wenn z.B. jemand stirbt und nicht mehr bekannt war, wo er geboren wurde, konnte auch nichts gemeldet werden. |
#5
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Hallo
Erst vor kurzem hat mir eine Mitforscherin einen Fehler mitgeteilt. Da war ein Randvermerk auf einer Geburtsurkunde vom Standesamt zum Todesdatum. Danach wäre der Geborene im Erwachsenenalter verstorben. Tatsächlich ist diese Person aber bereits im Kindesalter verstorben. Geboren 1880, gest. 1884. Auf der Urkunde war das Jahr 1955 vermerkt. Das nur als Hinweis das auch auf amtlichen Dokumenten Fehler möglich sind. Gruß Hans-Gunter |
#6
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Randvermerke
Hallo Juergen,
es wurde auch nicht immer alles rückgemeldet. Beispielsweise während des Krieges oder zwischen BRD und DDR. Dein Urgroßvater kann auch außerhalb Berlins verstorben sein. Hast Du mal die Sammelakte zur Sterbeurkunde Deiner Großmutter oder Deines Großvaters angeschaut? Manchmal findet sich darin eine Todesanzeige mit Hinweisen zu den Eltern. Gruß Zetteltante |
#7
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Hallo allerseits,
also war es eigentlich so vorgesehen, dass dem Heimat-StA. der Tod des ausserhalb Verstorbenen mitgeteilt wurde, und als Randvermerk eingetragen wurde. Zetteltante: Zitat:
weiß ich auch nicht ob diese noch existiert. Um den seit 1924 geschiedenen Schneidermeister hat sich der Sohn nicht mehr geschehrt. In den Berliner Adressbüchern taucht dieser Schneidermeister nach 1924 nicht mehr auf. Bei Heirat des Sohns 1925 in Berlin, stand auch nichts über dessen genauen Aufenthalt in Berlin. (Muss mal checken, ob ich die Kopie dieser Heirat 1925 in Berlin wirklich habe) Er könnte ein drittes mal geheiratet haben oder nur noch als Mitbewohner einer Frau gewohnt haben. Er wurde 1877 in Stargard in Pommern geboren, lebte seit ca. 1900 in Berlin und hatte nur einen mir bekannten Sohn aus 2. vorehelicher Verbindung. Dass er nach 1924 aus Berlin ganz verzog, wer weiß. Also alle Berliner StA.-Register von Berlin bis maximal 1977 habe ich bislang auch nicht durchsucht. Jedenfalls sind keine Randvermerke bei dessen 2 Heiraten zu dessen Tod vorhanden. Die Geburtsregister so 1877 aus Stragard in Pommern, sind meines Wissens nach verloren. Viele Grüße Juergen |
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