Bürger eines Ortes 1760?

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  • Juergen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 6044

    Bürger eines Ortes 1760?

    Hallo,

    Wie war das um 1760 mit dem Erwerb des Bürgerrechts eines Ortes?
    Im konkreten Fall Stadt Dessau (Anhalt).

    Wurde ein Kind eines Bürgers eines Ortes automatisch später selbst
    Bürger oder musste die Bürgerschaft auch dann erworben werden?

    Auswärtige mussten natürlich das Bürgerrecht erwerben, das ist klar.

    Und war das Bürgerrecht sehr wichtig, d.h. ausser zur Wahl ect.?

    Mir kommt es so vor, als stünden im Bürgerbuch der Stadt Dessau,
    mehr Auswärtige als gebürtige Dessauer.

    --> https://www.familysearch.org/ark:/61...921&cat=556355

    Da müssten theoretisch meine Leute nämlich drin stehen,
    so sie im veröffentlichten Zeitraum Bürger von Dessau waren.

    Ergänzung:
    Lese gerade, Bürgersöhne sind auch genannt, der Rest dann Latain, vermutlich eben in Dessau Geborene.

    Viele Grüße
    Juergen
    Zuletzt geändert von Juergen; 27.01.2018, 19:00.
  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    #2
    Hallo,
    hier ein Zitat aus einem Büchlein über die Stadt Münsterberg in Schlesien, allerdings nicht von 1760, sondern von 1898:
    "... wahlberechtigte Bürger (sind) alle männlichen selbständigen Bewohner des Stadtbezirks, die keine Armenunterstützung empfangen, ihre Abgaben entrichten, das Bürgerrechtsgeld bezahlt haben oder Beamte oder Hausbesitzer sind."
    Es ging um die Wahl zur Stadtverordneten-Versammlung.
    Das hilft wahrscheinlich nicht so richtig weiter, aber die "0" störte mich.
    Gruß
    Jo

    Kommentar

    • Juergen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 6044

      #3
      Hallo Jo,

      Danke für Deine Antwort.

      Die eigentlichen Bürgerrechte und Pflichten dürften sich
      erst 1848 deutlich ausgeweitet haben.

      Die Bürgerbücher so aus Dessau um 1760 1770 und davor listeten
      vielleicht eben nur bestimmte Bürger, die für
      würdig befunden wurden in Dessau zu leben und zu arbeiten
      und zu wählen?

      Frauen sind scheinbar gar nicht gelistet, ist klar.

      Meine Person Maurergeselle SCHUELER oder SCHIELER bzw. dessen Vater, fand ich
      hier um 1760-1770 nicht genannt (gar kein SCHUELER ect.).
      Dafür z.B. THOMAS aus Halle, RÖDIGER und auch MEYER.

      1770 endet dieses Bürgerbuch von Dessau leider.

      1789 wurde aber in Dessau einer meiner Vorfahren in der Kirche St. Marien in Dessau getauft.
      Trauungsbücher um vor 1787 sind aber nicht online. Fehlen 19 Jahre an Bürgerrolle.

      Vermutlich zogen meine Vorfahren erst nach 1770 in die Stadt Dessau.
      Ob sie dadurch auch Bürger der Stadt Dessau wurden, weiß ich nicht.

      dieser Maurergeselle, bleib vermutlich Geselle, zumindest
      wird er nicht als Maurer-Meister genannt.

      Viele Grüße
      Juergen
      Zuletzt geändert von Juergen; 31.01.2018, 16:21.

      Kommentar

      • Artsch
        Erfahrener Benutzer
        • 14.07.2013
        • 1933

        #4
        Hallo Jürgen,


        wenn man bedenkt, wie klein Dessau innerhalb seiner Stadtmauer war, ist es verständlich, daß viele der dort Lebenden keinen Grundbesitz und somit kein Bürgerrecht hatten.
        Vor der genannten Zeit gab es schon eine große jüdische Gemeinde und Grundbesitz gab es bestimmt nur wenig zu verkaufen.
        Auch hatte ein Handwerker zu tun und keine Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten, welche auch zur Pflicht gehörten.
        Man bevorzugte sicher Menschen, mit denen sich Dessau schmücken konnte. (Wie heute in der Unterhaltungsbranche. )
        Übrigens, selbst wenn eine Frau Besitz hatte, konnte nur deren Mann das Bürgerrecht beanspruchen.
        Ich denke, das ursprüngliche "Heimatrecht" mußte man auch aufgeben.
        Es gab sicher genug Gründe kein Bürger werden zu wollen.


        Beste Grüße
        Artsch

        Kommentar

        • Posamentierer
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2015
          • 1035

          #5
          Hallo Juergen,

          bei Archion gibt es Trauungen in St. Marien von 1578-1754. Für die anschließenden Jahre danach scheinen die Bücher verloren zu sein. Einige Daten werden sich vielleicht nach Freischaltung in den "Ersatzregistern" finden lassen.

          Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg!
          Lieben Gruß
          Posamentierer

          Kommentar

          • Bergkellner
            Erfahrener Benutzer
            • 15.09.2017
            • 2351

            #6
            Hallo,

            als ausserhalb Geborener konnte man in dieser Zeit nur Bürger einer Stadt werden, wenn man einen Antrag darauf stellte. Dieser wurde im Stadtrat besprochen und entweder angenommen oder abgelehnt.
            Hier für Bremen das Beispiel eines Bürgerrechtsregisters:
            Über 1000 Mitglieder im In- und Ausland haben sich in unserem Verein zusammengefunden, um sich gegenseitig bei Ihrem spannenden Hobby Familienforschung zu unterstützen.


            Die Stadträte betrachteten dabei die Begründung, wieso jemand das Bürgerrecht der Stadt haben wollte, ob er sich selbst und seine Familie ernähren konnte etc.

            Oft nahmen Kaufleute die Bürgerschaft der Stadt an, in der sie Handel treiben wollten, weil sie sonst kein Recht darauf gehabt hätten.
            Sonderfälle bildeten dabei Rückkehrer in Bürgerrecht, die nach Jahren im "Ausland" wieder in die Heimat zurückkehrten.
            Z.B. musste eine Witwe, die durch Heirat die Bürgerschaft der einen Stadt verloren hatte, sie nach dem Tod ihres Mannes wieder beantragen...

            Lg, Andreas von den bergkellnern

            PS: Hatte gerade so einen Fall von Rückkehr
            Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


            Kommentar

            • holsteinforscher
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2013
              • 2491

              #7
              Moinsen zusammen,

              Wurde ein Kind eines Bürgers eines Ortes automatisch später selbst
              Bürger oder musste die Bürgerschaft auch dann erworben werden?
              Nein, sie waren *nur* die Kinder eines Bürgers, zu dieser Zeit ausschliesslich
              die Söhne. Wollten diese das Bürgerrecht erwerben, durchaus mit erheblichen
              Kosten verbunden, konnten sie dieses meist zu einem verminderten Aufnahme-
              satz (als Bürgersohn) erwerben.
              Auswärtige mussten natürlich das Bürgerrecht erwerben, das ist klar...,
              Nicht nur Auswertige mussten dieses Recht erwerben, hier gab es keinen Auto-
              matismus. Sofern man auch Einwohner einer Stadt war, besaß jeder das Recht,
              sich um eine Bürgerschaft zu bewerben, sofern auch die Bedingungen erfüllt waren,
              besonders wichtig war dabei die Unbescholtenheit, als auch die finanziellen Möglich-
              keiten. Somit findet man in den meisten Bürgerbüchern auch alle Gewerke (Berufe)
              Glaser, Maler, Schlachter, Schneider usw., meist noch gebunden ans Lebens-
              alter, Grundbesitz, Wehrfähigkeit, hier gab es durchaus unterschiedliche Kriterien.

              Und war das Bürgerrecht sehr wichtig, d.h. ausser zur Wahl ect.?
              Das Bürgerrecht war durchaus eng vergunden mit der gesellschaftlichen Stellung innerhalb einer Ortsgemeinschaft.
              Ferner genoss man durchaus Vorzüge im Bereich des Schulwesens, Hilfen bei
              besonderen Widrigkeiten. allg. Schutz...
              Mir kommt es so vor, als stünden im Bürgerbuch der Stadt Dessau,
              mehr Auswärtige als gebürtige Dessauer...,
              eine Tatsache, die man unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Stadt
              sehen muss. Je nach größe einer Stadt konnte die Bürgerschaft recht übersichtlich
              ausfallen, somit auch das wirtschaftliche Wachstum. Somit hat man oftmals
              versucht, Neubürger z.B. durch steuerliche Vorteile in eine Stadt zu locken.
              Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland...


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              • Juergen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2007
                • 6044

                #8
                Hallo Roland,

                vielen Dank für die Erläuterung.

                Somit muss auch nicht jeder Bewohner eines Ortes auch
                die Bürgerschaft erworben haben, so dies diesem z.B. zu teuer war
                und steht dann auch nicht in der Bürgerrolle des Ortes.

                Dessau war damals sicher ein sehr kleines Städtchen im Fürstentum.

                Mal schauen, ob ich später herrausbekomme, wo meine SCHUELER
                in Dessau herkamen.

                Sterbebücher aus Dessau sind auch online, ich fürchte
                es wird dort nicht vermerkt sein, wo der Verstorbene geboren wurde.

                Bei archion melde ich mich erst an, wenn dort weitere KB aus dem
                Dessauer Umland online gestellt werden.

                Viele Grüße
                Juergen

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