Hallo,
Wie war das um 1760 mit dem Erwerb des Bürgerrechts eines Ortes?
Im konkreten Fall Stadt Dessau (Anhalt).
Wurde ein Kind eines Bürgers eines Ortes automatisch später selbst
Bürger oder musste die Bürgerschaft auch dann erworben werden?
Auswärtige mussten natürlich das Bürgerrecht erwerben, das ist klar.
Und war das Bürgerrecht sehr wichtig, d.h. ausser zur Wahl ect.?
Mir kommt es so vor, als stünden im Bürgerbuch der Stadt Dessau,
mehr Auswärtige als gebürtige Dessauer.
--> https://www.familysearch.org/ark:/61...921&cat=556355
Da müssten theoretisch meine Leute nämlich drin stehen,
so sie im veröffentlichten Zeitraum Bürger von Dessau waren.
Ergänzung:
Lese gerade, Bürgersöhne sind auch genannt, der Rest dann Latain, vermutlich eben in Dessau Geborene.
Viele Grüße
Juergen
Wie war das um 1760 mit dem Erwerb des Bürgerrechts eines Ortes?
Im konkreten Fall Stadt Dessau (Anhalt).
Wurde ein Kind eines Bürgers eines Ortes automatisch später selbst
Bürger oder musste die Bürgerschaft auch dann erworben werden?
Auswärtige mussten natürlich das Bürgerrecht erwerben, das ist klar.
Und war das Bürgerrecht sehr wichtig, d.h. ausser zur Wahl ect.?
Mir kommt es so vor, als stünden im Bürgerbuch der Stadt Dessau,
mehr Auswärtige als gebürtige Dessauer.
--> https://www.familysearch.org/ark:/61...921&cat=556355
Da müssten theoretisch meine Leute nämlich drin stehen,
so sie im veröffentlichten Zeitraum Bürger von Dessau waren.
Ergänzung:
Lese gerade, Bürgersöhne sind auch genannt, der Rest dann Latain, vermutlich eben in Dessau Geborene.
Viele Grüße
Juergen
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