Anerkennung nichtehelicher Kinder

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4843

    #16
    Zitat von roi Beitrag anzeigen
    In späteren Jahren stehen bei den unehelichen Geburten überwiegend beide Eltern, auch wenn es zu keiner Hochzeit kam.
    Ich kenne das so, daß dann da oft auch noch die Großväter angegeben wurden, da die Kindseltern über diese identifiziert wurden. Leider wurde das nicht konsequent durchgehalten und variiert...
    Gruß
    gki

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    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4400

      #17
      Meine Urgroßmutter wurde 1885 unehelich geboren. Ihre Eltern waren zu diesem Zeitpunkt erst 20 Jahre alt. Ich vermute, dass sie zum Heiraten noch nicht das Geld hatten, denoch standen im Taufeintrag beide Eltern mit dem Vermerk, dass sie noch nicht verheiratet sind. Die Heirat erfolgte erst 4 Jahre später, als meine Ururgroßmutter mit dem 2. Kind schwanger war.

      In einem anderen Fall, hat der Vater kurz vor der Eheschließung mit der Mutter das 3 Jahre zuvor geborenen Kind als seines anerkannt. Dieses stand allerdings gesondert im Kirchenbuch.

      Wie der Vater des erstgeborenen meiner Urgroßmutter ist, weiß ich bis heute nicht. Zumindest trug er 6 Jahre später noch den FN seiner Mutter, obwohl sie da bereits verheiratet war. Als mein Urgroßvater starb, unterschrieb dieser Sohn allerdings mit dem FN des "Stiefvaters".

      LG Silke

      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4843

        #18
        Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigen
        Ihre Eltern waren zu diesem Zeitpunkt erst 20 Jahre alt. Ich vermute, dass sie zum Heiraten noch nicht das Geld hatten
        Sie waren auch noch unmündig, denke ich. Vielleicht wollte ein Vater nicht sein Plazet geben.
        Gruß
        gki

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        • lisetta
          Erfahrener Benutzer
          • 03.09.2012
          • 280

          #19
          Du schreibst nicht, wo sich dies ereignete, aber in Niederbayern war das damals nicht unüblich. Um sich verheiraten zu dürfen brauchten die Eheleute einen Nachweis, daß sie eine Familie ernähren konnten. Sie mußten also einen Hof erworben oder übernommen haben oder ein Gewerbe oder Handwerk ausüben. Für junge Leute war das damals aber nicht so einfach und daher gab es oft voreheliche Kinder. Auch mehrjährige Abstände zwischen erstem Kind und der Hochzeit waren nicht selten.
          @gki

          Mein Fall ereignete sich im hessischen Hinterland (Ecke Marburg). Aber vielleicht gab es da ja auch solche Heiratseinschränkungen, ich weiß es nicht. Aber wurden denn bei solch gesetzlichen Regelungen die Existenz solch vorehelicher Kinder "achselzuckend" hingenommen oder bedeutete es für die Mutter ein Spießrutenlaufen?
          Wo /Wie lebten solch unehelichen Kinder (der Vater der Catharina Johanetta (also der Großvater) war schon tot ...), wenn doch schon für eine Ehe nicht genug Geld da war?

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4843

            #20
            Zitat von lisetta Beitrag anzeigen
            @gki

            Mein Fall ereignete sich im hessischen Hinterland (Ecke Marburg). Aber vielleicht gab es da ja auch solche Heiratseinschränkungen, ich weiß es nicht.
            Müßtest Du erforschen. Bayern war allerdings bekannt für die hohe Quote von unehelichen Kindern, die sich aus dieser Einschränkung ergaben. Dies führte dann auch zur Abschaffung dieser Regelung.

            Aber wurden denn bei solch gesetzlichen Regelungen die Existenz solch vorehelicher Kinder "achselzuckend" hingenommen oder bedeutete es für die Mutter ein Spießrutenlaufen?
            Das steht leider nicht dabei...

            Bis mindestens 1760 gab es ja noch Strafen wg. "Leichtfertigkeit", die waren um 1820 allerdings schon abgeschaft.

            Ich vermute, daß das ganze zu der Zeit schon recht gewöhnlich war. Solange die Kinder vom Vater anerkannt wurden, hat man vermutlich mal nach dem Hochzeitstermin gefragt, aber ansonsten wird da wohl nicht so viel gewesen sein.

            Ich hab mal gerade nachgezählt: Auf dem Blatt des Taufbuchs auf dem die Taufe geführt wird, um die es bei meinen Ahnen geht, sind insgesamt 13 Taufen aufgeführt. 6 davon sind unehelich, eine davon mit der späteren Legitimation. Das ist natürlich noch keine Statistik, zeigt aber wie die Situation ungefähr war. Gutgeheißen wurde das natürlich nicht.

            Wo /Wie lebten solch unehelichen Kinder (der Vater der Catharina Johanetta (also der Großvater) war schon tot ...), wenn doch schon für eine Ehe nicht genug Geld da war?
            Vermutlich war sie Magd irgendwo, möglicherweise bei ihrem Bruder. Der Wohnort der Mutter müßte ja aus dem Taufeintrag der Kinder hervorgehen.
            Gruß
            gki

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            • Asphaltblume
              Erfahrener Benutzer
              • 04.09.2012
              • 1500

              #21
              Zitat von gki Beitrag anzeigen
              Sie waren auch noch unmündig, denke ich. Vielleicht wollte ein Vater nicht sein Plazet geben.
              Gutes Argument. Der Vater der Braut wird es aber wohl eher nicht gewesen sein, Schwangerschaft ist ja ein gewichtiges Argument FÜR eine Heirat...

              (Anfang des 20. Jahrhunderts hat meine 19jährige Urgroßmutter ihre Heirat beim Vormundschaftsgericht durchgesetzt, weil ihre Mutter - der Vater war schon tot - nicht wollte, dass sie heiratet. Schwanger war sie aber nicht, das erste Kind kam ganz brav 9 Monate nach der Hochzeit.)
              Gruß Asphaltblume

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              • Brigitte Bernstein
                Erfahrener Benutzer
                • 02.08.2010
                • 590

                #22
                Anerkennung nichtehelicher Kinder

                Hallo!
                In Böhmen gab es noch das Problem, dass die Menschen bis zirka 1835 Leibeigene der Obrigkeiten waren. Die Ehe war davon abhängig ob sie von den Herren erlaubt wurde. Daher wurde der größte Teil der Ehen wenn die Arbeit auf den Feldern beendet war geschlossen. Also von Ender Oktober bis Ende März. Besonders schwer war es wenn die Brautleute verschiedenen Herrschaftsgebieten untertan waren. Zum Beispiel mein Urgroßvater war der Herrschaft Schurz untertan, die Urgroßmutter der Herrschaft von Schatzlar. Es vergingen sieben Jahre, bis das Paar endlich heiraten durfte. Auch in Böhmen gab es viele Kinder welche unehelich das Licht der Welt erblickten. Ich habe schon ganze Seiten in den Matrikelbüchern gesehen wo uneheliche Geburten eingetragen waren. Auch da gab es Brautprüfungen durch die der Mann beweisen musste, dass er eine Familie ernähren kann.
                Wenn nicht, mussten die Paare halt mit der Hochzeit warten .
                Schöne Grüße Brigitte
                Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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                • Saxon52
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.03.2013
                  • 212

                  #23
                  Tolles Thema,

                  ich habe das Problem bei meinem Urahnen

                  Eintrag im Kirchenbuch:
                  Gottlieb Oberländer
                  Müllerpursche vormals Dehnitz
                  (TB. Kirchengem. Wurzen 1816 S.439 Nr.102)

                  Gerichtsdokument:
                  Am zwölften März des laufenden Eintausend
                  Achtzehnhundert Dreißigsten Jahres verstarb zu Dehnitz
                  Frau Sophie Kupfer, weil. Johann Gottfried
                  Kupfers, gewesenen Häuslers und Einwohners
                  in Dehnitz nachgelassen eheliche einzige Tochter,

                  46 Jahre 8 Monate alt, ward hierauf am Fünfzehnten
                  desselben Monats auf hiesigen Todtenacker beerdigt,
                  und hinterläßt dieselbe zwey außerehelich, mit angeblich
                  Gottlieb Oberländer, einem Mühlpurschen gezeugte
                  Kinder, wovon das älteste, eine Tochter, am Sieben
                  und Zwanzigsten Januar Eintausend Achthundert Fünfzehnten
                  geboren, und am Dreißigsten selbigen Monath

                  Johanna Christina

                  mit Namen getauft worden ist, dagegen das jüngere,
                  ein Knabe, am Neunzehnten September Eintausend
                  Achthundert Sechzehn geboren, und denselben am
                  Zwey und Zwanzigsten gedachten Monats der Name

                  Heinrich Gottlieb

                  bey der heilg. Taufe beigelegt worden ist;
                  Die getreuen Übereinstimmung des Vorstehenden
                  mit den bey hiesiger Stiftkirche befindlichen

                  (Seitenwechsel)

                  kirchlichen Nachrichten wird hierduch glaubwürdigst
                  bezeugt; Wurzen den 21then März 1830


                  Friedrich Karl Detlev Mulert,
                  Diaconus
                  in Abwesenheit des Hfr.Stiftssup

                  Johann Christian Gottlob Leipnitz,
                  Subcustos


                  Mich wundert der Ausdruck "ANGEBLICH", bedeutete er damals, nach der Angabe oder wird diese Angabe angezweifelt?
                  Ich kann auch nicht verstehen, das die Mutter einfach einen Vater nennen konnte und dieser dann auch eingetragen wurde, ohne das es eine Urkunde gibt in der der Vater zustimmt?! Was ist z.B., wenn der Vater ein reicher Mann war? Dann hatten doch die Kinder ein Erbrecht.
                  Tja, viele Fragen.
                  Leider kann ich auch keine weiteren Daten über meinen "angeblichen" Vorfahren finden, da er auch noch Müller war und diese in ihren jungen Jahren oft gewandert sind...

                  MfG Saxon52
                  Berliner Photographen
                  http://www.photospuren.de

                  Kommentar

                  • Asphaltblume
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.09.2012
                    • 1500

                    #24
                    Zitat von Brigitte Bernstein Beitrag anzeigen
                    Hallo!
                    In Böhmen gab es noch das Problem, dass die Menschen bis zirka 1835 Leibeigene der Obrigkeiten waren. Die Ehe war davon abhängig ob sie von den Herren erlaubt wurde. Daher wurde der größte Teil der Ehen wenn die Arbeit auf den Feldern beendet war geschlossen. Also von Ender Oktober bis Ende März. Besonders schwer war es wenn die Brautleute verschiedenen Herrschaftsgebieten untertan waren. Zum Beispiel mein Urgroßvater war der Herrschaft Schurz untertan, die Urgroßmutter der Herrschaft von Schatzlar. Es vergingen sieben Jahre, bis das Paar endlich heiraten durfte. Auch in Böhmen gab es viele Kinder welche unehelich das Licht der Welt erblickten. Ich habe schon ganze Seiten in den Matrikelbüchern gesehen wo uneheliche Geburten eingetragen waren. Auch da gab es Brautprüfungen durch die der Mann beweisen musste, dass er eine Familie ernähren kann.
                    Wenn nicht, mussten die Paare halt mit der Hochzeit warten .
                    Schöne Grüße Brigitte
                    Heißt das dann bei unehelichen Geburten nicht womöglich auch, dass der Leibherr der Frau ein deutliches materielles Interesse daran hatte, dass sie nicht aus seinem Besitz wegheiratete, sondern Kinder gebar, die auch ihm gehörten?
                    Vielleicht tue ich der Leibeigenschaft ja Unrecht, aber mir kommt das sehr wie Viehhaltung vor.
                    Gruß Asphaltblume

                    Kommentar

                    • Brigitte Bernstein
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.08.2010
                      • 590

                      #25
                      Anerkennung nichtehelicher Kinder

                      Hallo Asphaltblume
                      Ich denke mal, dass es auch so war. Die Menschen mussten hart für die Herrschaften arbeiten. Männer, ´Frauen und auch Kinder. Ich habe sogar gelesen, dass die Männer so etwas wie eine Ablösungssumme bezahlen mussten um eine Frau aus einem anderen Herrschaftsbereich ehelichen zu können. Und dann spricht man von der guten alten Zeit.
                      Schöne grüße Brigitte
                      Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4843

                        #26
                        Zitat von Saxon52 Beitrag anzeigen
                        Mich wundert der Ausdruck "ANGEBLICH", bedeutete er damals, nach der Angabe oder wird diese Angabe angezweifelt?
                        Schwer zu sagen. Man muß berücksichtigen, daß das Dokument ja eine Weile nach der Taufe erstellt wurde. Was steht denn in den Originaleinträgen?

                        Ich kann auch nicht verstehen, das die Mutter einfach einen Vater nennen konnte und dieser dann auch eingetragen wurde, ohne das es eine Urkunde gibt in der der Vater zustimmt?! Was ist z.B., wenn der Vater ein reicher Mann war? Dann hatten doch die Kinder ein Erbrecht.
                        Uneheliche Kinder dürften kein Erbrecht gehabt haben.
                        Gruß
                        gki

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                        • Saxon52
                          Erfahrener Benutzer
                          • 05.03.2013
                          • 212

                          #27
                          Zitat von gki Beitrag anzeigen
                          Schwer zu sagen. Man muß berücksichtigen, daß das Dokument ja eine Weile nach der Taufe erstellt wurde. Was steht denn in den Originaleinträgen?
                          Habe ich doch geschrieben:
                          Eintrag im Kirchenbuch:
                          Gottlieb Oberländer
                          Müllerpursche vormals Dehnitz
                          (TB. Kirchengem. Wurzen 1816 S.439 Nr.102)

                          Zitat von gki Beitrag anzeigen
                          Uneheliche Kinder dürften kein Erbrecht gehabt haben.
                          Warum nicht? Sie tragen doch den Namen des Vaters!

                          MfG Saxon52
                          Berliner Photographen
                          http://www.photospuren.de

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                          • gki
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.01.2012
                            • 4843

                            #28
                            Zitat von Saxon52 Beitrag anzeigen
                            Habe ich doch geschrieben:
                            Eintrag im Kirchenbuch:
                            Gottlieb Oberländer
                            Müllerpursche vormals Dehnitz
                            (TB. Kirchengem. Wurzen 1816 S.439 Nr.102)
                            Und in Dehnitz fand sich nichts?

                            Warum nicht? Sie tragen doch den Namen des Vaters!
                            Ich kenne in der Tat den Fall, daß ein unehelicher Sohn den (bescheidenen) Besitz des Vaters erbte. Da war der Fall aber so, daß der Vater das testamentarisch verfügt hatte und er auch nie verheiratet war. Etwaige Konkurrenten um das Erbe wären also nur die Geschwister des Erblassers gewesen.

                            Wenn der Vater aber als Verheirateter ohne testamentarische Verfügung verstorben wäre, würde ich zu der Zeit davon ausgehen, daß uneheliche Kinder nichts bekamen.

                            Die rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder ist ja erst eine Sache der letzten paar Jahre.

                            Es sollte aber möglich sein, über Google Books sich die für die Ecke geltenden Gesetzestexte der Zeit zu besorgen und sich Klarheit zu verschaffen.
                            Gruß
                            gki

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                            • Saxon52
                              Erfahrener Benutzer
                              • 05.03.2013
                              • 212

                              #29
                              Hallo gki,

                              doch, die Urkunde stammt aus dem Rittergut Nischwitz, von dem Dehnitz verwaltet wurde.
                              Die Ortrchronik von Dehnitz ist leider verschwunden, sonst würde er da sicher zu finden sein.

                              MfG Saxon52
                              Berliner Photographen
                              http://www.photospuren.de

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                              • derteilsachse
                                Gesperrt
                                • 28.10.2013
                                • 1286

                                #30
                                Kind 5 Jahre vor Heirat geb. und als ehelich anerkannt

                                Hallo Brigitte
                                Durch Zufall bin ich auf deinen # gestoßen!
                                Die Fakten aus meinem Stammbaum (Nordböhmen):
                                Josef Strake heiratete am 21.8.1826 (L50/18-51) Maria Anna Tham.
                                Sie hatten eine T Namens Maria Anna Strake,geb.7.2.1821>L50/26-59
                                Im KB steht ehelich geboren,was mich schon länger "irritierte"!
                                Deine Erklärungen sind sehr interessant,deswegen meine Bitte:
                                Kannst du mir deine Quellen nennen?
                                Danke im vor raus und viele Grüße
                                Reinhard

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