Familienbuch aus dem StdA I (West)

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  • Hans Grimm
    Erfahrener Benutzer
    • 22.07.2012
    • 428

    Familienbuch aus dem StdA I (West)

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1963
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin
    Konfession der gesuchten Person(en): evangelisch
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Findbuch LA Berlin
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): /


    Liebe Community,

    als ich gestern die Lastenausgleichsakte eines Verwandten studierte, habe ich ein Schreiben des "Standesamt I in Berlin (West)" aus dem Jahre 1963 gefunden. Dort heißt es, dass für die Eltern des Verwandten ein Familienbuch angelegt worden sei und mit dem genannten Schreiben Auszüge übersandt würden. Diese Auszüge haben sich (natürlich) nicht bei der Akte befunden. Mich würde nun dieses angelegte Familienbuch sehr interessieren, da über die Eltern meines Verwandten wenig Informationen vorhanden sind. Beide Elternteile sind 1946 vor der Vertreibung in Schlesien verstorben. Deshalb musste das Familienbuch wohl rekonstruiert werden, wobei mir nicht klar ist, auf welcher urkundlichen Grundlage dies geschehen sein soll...

    Meine Frage: Wie komme ich an Auszüge aus dem Familienbuch? Laut Findbuch des Landesarchivs Berlin, existieren bei der Sammlung des Standesamt I (West) keine Familienbücher...

    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Idee hat. Vielen Dank schon im Voraus!
    Mit besten Grüßen

    Hans


    - Was sie einst waren
    Das sind wir jetzt
    Und was sie jetzt sind
    Das werden wir einst werden -
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2645

    #2
    Hallo Hans,

    vermutlich lag statt Heiratsurkunde ein Familienbuch vor, das ab 1937 mit einer Heirat angelegt wurde:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Familienbuch_(Deutschland) -> Link im roten Kasten benutzen

    Es bestand aus mehreren Teilen bzw. Seiten, in denen auch Eltern und Kinder eingetragen waren, Beispiele kannst Du hier ansehen:


    Wenn Du den Heiratsort kennst, kann ich Dir die Information aus dem Gesamtverzeichnis geben, über welche Zeiträume im Standesamt I hierzu etwas vorhanden ist/ war. Ggf. liegen die Urkunden aber auch schon im Landesarchiv. Aber für eine Anfrage im Standesamt I/ Landesarchiv solltest Du die Zeit etwas eingrenzen und bei ersterem auch ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
    Wenn an diesen beiden Stellen nichts vorhanden ist, müsstest Du Dich in polnischer Sprache an das zuständige Standesamt bzw. Staatsarchiv in Polen wenden. Das ist eigentlich auch der kostengünstigere Weg an Urkunden zu kommen.
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 02.04.2023, 13:29.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Martina Rohde
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2012
      • 4247

      #3
      Hallo,

      ein Beispiel vom StA Berlin-Kreuzberg

      Friedrichshain-Kreuzberg
      P Rep. 541
      Nr. 26
      Familienbücher (§ 15a/Württembergische Familienregister)
      1958 - 2013
      Löschner/Ambrosius.- Schwarz/Cyranka.- Brandt/Neitzel geb. Tolk.- Keidel/Werle.-

      So waren sie mal in der Augias-Datenbank verzeichnet, sie werden aber heute nicht mehr angezeigt und sind nicht ausleihbar/einsehbar.

      So wird es auch im StA I sein. Vielleicht einfach einmal anfragen.

      Viele Grüße
      Martina

      Kommentar

      • Hans Grimm
        Erfahrener Benutzer
        • 22.07.2012
        • 428

        #4
        Hallo ihr beiden,


        danke für eure Antworten.

        Also das Familienbuch wurde laut der Mitteilung aus dem Jahr 1963 vom StdA I selbst (neu) angelegt. Das Familienbuch inklusive aller standesamtlichen Urkunden dürfte aber mit größter Sicherheit nicht vorgelegen haben. Bei der Flucht bzw. Vertreibung aus Schlesien sind alle diese Unterlagen zurückgelassen worden bzw. verlorengegangen. Die standesamtliche Geburtsurkunde der Mutter ist nicht mehr zu erlangen, weil die Unterlagen sich nicht erhalten haben. Die standesamtliche Geburtsurkunde des Vaters habe ich.


        Ich denke, dass ich mich direkt mit einer Mail an das Landesarchiv und das StdA I wenden werde. Das Aktenzeichen von 1963 habe ich ja noch.
        Mit besten Grüßen

        Hans


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        • Balthasar70
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2008
          • 2645

          #5
          Hallo Hans,
          heißt das, es betrifft Orte in Schlesien für die die Standesamtsunterlagen als Verlust gelten?!
          Gruß Balthasar70

          Kommentar

          • Hans Grimm
            Erfahrener Benutzer
            • 22.07.2012
            • 428

            #6
            Hallo Balthasar,

            ja genau. Zumindest von dem Herkunftsort der Mutter der Probandin ist fast das gesamte Standesamt verlustig gegangen. Und im Nachlass hat sich weder ein Familienbuch noch eine Geburtsurkunde etc. angefunden. Es hieß immer, dass alles verlorengegangen sei. Deshalb hatte ich mich sehr gewundert, dass ein Familienbuch erstellt werden konnte.
            Mit besten Grüßen

            Hans


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            • Kleeschen
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2014
              • 1655

              #7
              Hallo,

              ich vermute, dass es sich, wie bereits von Martina angedeutet, um ein Familienbuch nach § 15a PStG a. F. handelt. Voraussetzungen zur Anlage eines solchen Familienbuches siehe hier. Es würde sich auch eine Zuständigkeit des StAmt I Berlin (West) ergeben, da das Ehepaar keinen Wohnsitz innerhalb der Staatsgrenzen der BRD hatte.

              Auch meine Großeltern haben im Jahr 1975 ein Familienbuch nach § 15a beantragt und erhalten. Sie haben 1942 vor einem deutschen Standesbeamten auf besetztem Territorium geheiratet, jedoch sind das entsprechende Eheregister und die ausgefertigte Urkunde verlorengegangen. Als "Grundlage der Eintragung" ist bei ihren eigenen Personalien deshalb eine eidesstattliche Versicherung eingetragen, zu den Kindern konnten Urkunden vorgelegt werden. Die Sammelakten zu solchen Familienbüchern können ebenso sehr interessant sein.

              Mir ist aber nicht klar, wie es sich hier mit der Fortführungsfrist der Familienbücher beläuft – also ob diese ausgehend vom Eheschließungsdatum oder vom Datum der Anlage des Familienbuches zählt.

              Viele Grüße
              Kleeschen
              Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
              Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
              Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
              Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
              Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
              Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

              Kommentar

              • Basil
                Erfahrener Benutzer
                • 16.06.2015
                • 2420

                #8
                Zitat von Hans Grimm Beitrag anzeigen
                Und im Nachlass hat sich weder ein Familienbuch noch eine Geburtsurkunde etc. angefunden.
                Moin Hans

                du meinst das Familienstammbuch, das die Eheleute mit nach Hause bekommen.
                Das Familienbuch gehört zu den Personenstandsbüchern und bleibt beim zuständigen Standesamt.

                Grüße
                Basil
                Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                • Kleeschen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.03.2014
                  • 1655

                  #9
                  Hallo Basil,

                  gemeint ist das Familienbuch, das ab 1958 von den Standesämtern angelegt wurde und parallel zum Eheregister geführt wurde, nicht das Familienstammbuch. Die Verwandten von Hans haben 1963 offensichtlich die Anlegung eines solchen Familienbuches beantragt (wie von mir ausgeführt, war das gemäß § 15a PStG a. F. möglich).

                  Von diesem Familienbuch hat man früher Abschriften/Auszüge erhalten, die sich aber wohl bei den Verwandten von Hans nicht erhalten haben.

                  Viele Grüße
                  Kleeschen
                  Zuletzt geändert von Kleeschen; 03.04.2023, 06:21.
                  Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                  Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                  Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
                  Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
                  Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
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                  • Basil
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.06.2015
                    • 2420

                    #10
                    Moin Kleeschen,

                    mir ist das mit dem Familienbuch schon klar. Ich wollte auf den Unterschied Familienbuch u. Familienstammbuch hinweisen. Das fehlte mir in euren bisherigen Beiträgen und wurde hier im Forum schon mal verwechselt.

                    Grüße
                    Basil
                    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                    • Hans Grimm
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.07.2012
                      • 428

                      #11
                      Hallo an alle,

                      da habe ich wieder einmal Familienstammbuch und Familienbuch verwechselt, danke für den Hinweis!
                      Ich sollte also das Familienbuch im jeweiligen Standesamt des Wohnorts des Antragstellers finden? Oder sollte ich direkt beim StdA I anfragen?
                      Mit besten Grüßen

                      Hans


                      - Was sie einst waren
                      Das sind wir jetzt
                      Und was sie jetzt sind
                      Das werden wir einst werden -

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                      • Zetteltante
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.11.2009
                        • 615

                        #12
                        Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen

                        Von diesem Familienbuch hat man früher Abschriften/Auszüge erhalten, die sich aber wohl bei den Verwandten von Hans nicht erhalten haben.
                        Seit 01.01.2009 werden die Familienbücher nicht weitergeführt.
                        Meines Wissens nach erhält man daraus auch keine Auszüge mehr.
                        Und damals wohl auch nur in direkter Linie, wenn ich mich recht erinnere.

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