Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Heraldik und Wappenkunde
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 21.07.2018, 23:16
Ehnradun Ehnradun ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 26
Standard Wappen Hiller aus Kröschendorf / Kr. Neustadt / Oberschlesien

Nachdem ich mir die Allgemeinen Informationen angesehen habe, bin ich noch nicht ganz schlau.



Im Zusammenhang meiner Ahnenforschung bezüglich eines Johannes Martin Goll aus Kröschendorf *13.04.1649, dessen Geburtseintrag ich im OFB Dittersdorf (Oberschlesien) gefunden habe und mich wunderte, dass bei solch einem konkreten Geburtsdatum keine Eltern eingetragen sind, stieß ich im Internet warum auch immer auf eine Seite bezüglich eines Wappens der Familie Hiller aus Kröschendorf. Zufällig hat die Tochter von dem Herrn Goll, Dorothea, einen Johannes Hiller *05.01.1676 - bei dem seltsamerweise auch keine Eltern eingetragen sind - geheiratet. Dieser ist wohl in Dittersdorf geboren, aber das ist ja direkt nebenan.


Was ich mich jetzt frage: War Adam Hiller berechtigt das Hiller-Wappen aus Kröschendorf zu führen?


----


In der Deutschen Wappenrolle Bd. 56 ist es laut Internet vermerkt.



Auf http://www.welt-der-wappen.de/Herald.../wolfszahn.htm findet sich zudem: Hiller, aus Kröschendorf, Krs. Neustadt/OS. (Deutsche Wappenrolle, DWR Band: LVI Seite: 44 Nummer: 9532/92): Im gevierten Schild 1 und 4: in Gold drei abwärts gebogene, aus dem Schildrand hervorkommende schwarze Wolfszähne; 2 und 3: im silbern-rot schrägrechts bzw. schräglinks geteilten Feld ein steigender Hengst in verwechselten Farben. Auf dem schwarz-golden-rot-silbern bewulsteten Helm mit rechts schwarz-goldenen und links rot-silbernen Decken ein Flug, rechts golden, belegt mit drei schwarzen Wolfszähnen, links rot-silbern schräggeteilt.


Steht in der Dt. Wappenrolle nur obiger Text? Wenn es nicht in der Dt. Wappenrolle ist, besteht sonst eine Chance, eine Darstellung des Wappens zu finden? Oder muss ich jemanden suchen, der das "für's Auge" mal zeichnen könnte?


Wie sieht es bei der Abstammung aus?




Bin für jede Hilfe dankbar

Geändert von Ehnradun (21.07.2018 um 23:17 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 22.07.2018, 07:11
Benutzerbild von Hracholusky
Hracholusky Hracholusky ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2016
Ort: terra plisnensis
Beiträge: 879
Standard

Hallo,


siehe dazu bitte meine PN.
__________________
Mit besten Grüssen
Gerd
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.07.2018, 13:11
Ehnradun Ehnradun ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 26
Standard

Vielen lieben Dank für deine PN!


In deiner PN wird der älteste bekannte Vorfahre genannt. Wurde diesem, dem erwähnten Sohn, oder einem seiner Nachkommen das Wappen verliehen? Wann wurde das Wappen verliehen, kann man das herausfinden? Und sind dann auch z.B. Cousins dazu berechtigt - denn wenn, sind die mir vorliegenden Hiller Cousins x-ten Grades der bei dir erwähnten Hillers.



http://eherold.org/emblem/wappen-huebner-2/
Führungsberechtigt sind: Helmut Heinrich Hübner, Amtsrat, * Mosbach/Baden 6.3.1931, seine Ehefrau Ursula Jenny Lina, geb. Schmidt, seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts sowie alle übrigen ehelichen Nachkommen seines ältesten bekannten Vorfahren im Mannesstamm, sofern sie den Familiennamen Hübner führen.



Dort wurde der Führungsanspruch ja sehr weit gefasst.




Und was bedeutet das "Neu angenommen" in deiner PN?




Vielen lieben Dank für deine Hilfe
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.07.2018, 14:16
Benutzerbild von Hracholusky
Hracholusky Hracholusky ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2016
Ort: terra plisnensis
Beiträge: 879
Standard

Hallo,


das bedeutet, dass das Wappen am 20.11.1991 von Rudolf Johannes Hiller gestiftet wurde. Die Führungsberechtigung wurde von ihm auf den Stammvater Adam Hiller (geb. um 1715, Bauer und Ratmann in Kröschendorf) und seine Nachkommen im Mannesstamm, soweit und solange sie den Familiennamen Hiller führen, festgelegt.
__________________
Mit besten Grüssen
Gerd

Geändert von Hracholusky (22.07.2018 um 15:00 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.07.2018, 14:33
Benutzerbild von Duppauer
Duppauer Duppauer ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2014
Beiträge: 686
Standard

Hallo Ehnradun,

Du hast geschrieben
Zitat:
In deiner PN wird der älteste bekannte Vorfahre genannt. Wurde diesem, dem erwähnten Sohn, oder einem seiner Nachkommen das Wappen verliehen? Wann wurde das Wappen verliehen, kann man das herausfinden? Und sind dann auch z.B. Cousins dazu berechtigt - denn wenn, sind die mir vorliegenden Hiller Cousins x-ten Grades der bei dir erwähnten Hillers.
Zur Beantwortung Deiner Fragen zum Wappen Hiller DWR, Bd, 56, Seite 44 folgendes.
Das Wappen wurde keinem der Vorfahren verliehen ! Es wurde neu gestiftet bzw., neu angenommen am 20.11.1991 von Antragsteller Rudolf Johannes Hiller, Bautechniker in Lossdorf/Niederösterreich, für sich und die übrigen Nachkommen im Mannesstamm seines Stammvaters Adam Hiller * um 1715, Bauer und Ratmann in Kröschendorf soweit und solange sie noch den Namen des Wappenstifter (also Hiller) führen.
Es ist also ein neu entworfenes Wappen, kein altes!

Es wäre also alle Nachkommen im Mannesstamm des Adam
Hiller *um 1715 berechtigt das Wappen zu führen, solange sie den Namen Hiller tragen.
Alle Hillers die eine direkte männliche Stammfolge zum o.g. Wappenstifter Rudolf Johannes Hiller oder dessen Stammvater Adam Hiller nachweisen können und auch noch den Namen Hiller führen wären somit führungsberechtigt.
Direkte männliche Stammfolge bedeutet immer von Dir über Deine männlichen Vorfahren, also Deinem Vater, dessen Vater= Deinem Großvater, dessen Vater= Deinem Urgroßvater usw.
Der Führungskreis der Anspruchsberechtigten wurde hier sehr weit gefasst.
Hier ist Ahnenforschung angesagt, ob Du oder Deine Cousins direkte männliche Nachkommen des Stammvaters,oder des Wappenstifters seit.
Führt Ihr den Namen Hiller nicht mehr als Euren Familienamen ist auch die Führungsberechtigung am Wappen Hiller erloschen. Alter Grundsatz "Name weg=Wappen weg". Das Wappen ist also immer an den Namen gebunden!
Und Namensgleichheit bedeutet auch nicht gleich Wappengleichheit!
Zum Wappenrecht und Führungsberechtigung schau Dir bitte mal die Seite des heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" in Hannover an.
http://www.wappenkunde-niedersachsen...ppenrecht.html
http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrecht.html

Ich verstehe jetzt nur nicht warum Du das Wappen Hübner aus der Allgemeinen Deutschen Wappenrolle hier jetzt ins Spiel bringst?
Sollte es nur als Beispiel für den Kreis der Führungsberechtigten gedacht sein ?

MfG
Dieter
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.07.2018, 15:54
Ehnradun Ehnradun ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 26
Standard

Alles klar, danke euch beiden! Jetzt ergibt das Sinn und ich brauche da auch nicht weiter nachzuforschen. Wenn es nur bis zum o.g. Ahn von ihm geht, sind etwaige Cousinen eh raus. :-)


--



Ich wusste nicht, dass man heutzutage rückwirkend für einen Ahnen ein Wappen stiften kann. Ich dachte, das wäre dann immer nur für einen selbst + Nachkommen. Würde man also eines stiften wollen, immer dem ältesten bekannten Vertreter angedeihen?



--


Keine Sorge Dieter, mir geht es nicht um die Wappenführung. Die Grundsätze der Heraldik sind mir dann doch seit paar Jahren vertraut 0:-) .. Im Zuge des Stammbaums stieß ich nur darauf und hätte es interessant gefunden, wenn das zusammen gepasst hätte.



--


Vielen Dank für die Links! Gerade das Kleeblatt hat es sehr anschaulicht erklärt, dass auch Frauen, sofern deren Männer ihren Namen annehmen, ein Wappen weitergeben können.
Genau, "Hübner" wurde angeführt, damit ich den Unterschied bei den zur Führung Berechtigten verstehe. :-)

--


Eine Frage hätte ich jetzt aber noch, die mir die Übersicht nicht erklären konnte:


Wenn Wappenstifter Mann1 Nachname "Gen" mit Frau1 zwei Kinder hat, Mann2 und Frau2,

Mann2 eine Tochter zeugt -> Frau3 -> kein "Gen"

Frau2 einen Sohn zeugt -> Mann 3 -> kein "Gen"
deren Kinder eine Ehe dritten Grades schließen, auf dem Grund des Wappenstifters Mann1 wohnen und daher auch den Namen ihres Urgroßvaters "Gen" annehmen .. sind sie dann erneut berechtigt, ein Wappen zu führen? Oder reicht die Unterbrechung des Nachnamens aus, trotz Abstammung vom Stifter und des Wappenstiftersnachnamens, jegliche Berechtigung zu verlieren?

Geändert von Ehnradun (22.07.2018 um 15:55 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22.07.2018, 19:24
Benutzerbild von Duppauer
Duppauer Duppauer ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2014
Beiträge: 686
Standard

Hallo Ehnradun,
Du hast geschieben:
Zitat:
Ich wusste nicht, dass man heutzutage rückwirkend für einen Ahnen ein Wappen stiften kann. Ich dachte, das wäre dann immer nur für einen selbst + Nachkommen. Würde man also eines stiften wollen, immer dem ältesten bekannten Vertreter angedeihen?
Nein wenn Du ein Wappen stiftest ist es Dir frei überlassen ab wann Du die Führungsberechtigung in Deiner Stammfolge festlegst. Du könntest also auch festlegen das alle Nachkommen Deines Großvater Führungsberechtigt sind.
Damit wären dann aber alle vorhergehenden Generationen vor Deinem Großvater und deren Nachkommen von der Wappenführung ausgeschlossen.
Oder Du stiftest ein Wappen für Dich und deine Nachkommen. Dann wären z.B. auch Deine Geschwister von der Führung des Wappens ausgeschlossen.
Also es muss nicht der älteste bekannte Vorfahre sein auf den man die Führungsberechtigung ausdehnt.

Deine Frage zur Wappenweitergabe in Deinem Beispiel kann ich nicht ganz folgen.

Mann2 zeugt eine Tochter, mit ihr erlischt der Name/Wappen da kein männlicher nachkomme.
Frau2 zeugt mit einem anderen Mann einen Sohn, da hier die Frau gewöhnlich den Namen ihres Mannes annimmt (das ist heute nach dem deutschen Namensrecht auch anders) , darf der Sohn auch nicht das Wappen führen. Name weg=Wappen weg.
Die Kinder können nicht einfach den Namen des Urgroßvaters annehmen, dazu bedarf es triftiger Gründe das ist im deutschen Namensrecht nicht so einfach!
Aber ich bin kein Rechtsexperte Da frag doch beim Kleeblatt nach!

MfG
Dieter
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 22.07.2018, 20:53
Ehnradun Ehnradun ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 26
Standard

Ich habe einfach mal den Stammbaumausschnitt dazu gepackt. Gerardus Sprock und Helena Meiners haben unter diesen Namen geheiratet - sind also definitiv keine gebürtigen Helmes, auch wenn jeder Elternteil einer ist - nachfolgende Kinder aber unter "Helmes" eingetragen.



? Helmes und Geseke Helmes sind hierbei Geschwister.


Ich habe keine Ahnung, ob die sich 1730 Gedanken darüber gemacht haben, was ein Namensrecht ist. Auf dem Land zählte die Hofstelle. Da kann der Name - wie hier - auch mal eine Generation überspringen.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Sprock.Helmes+Meiners.JPG (92,8 KB, 7x aufgerufen)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 22.07.2018, 22:45
Benutzerbild von Duppauer
Duppauer Duppauer ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2014
Beiträge: 686
Standard

Du hättest erwähnen sollen in welchen Zeitrahmen wir uns hier befinden !
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 22.07.2018, 23:21
Ehnradun Ehnradun ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 26
Standard

:shock: Entschuldigung, ich bin davon ausgegangen es erwähnt zu haben. Habe ich dann wohl doch nicht. Mein Fehler!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:19 Uhr.