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#1
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"scheinbare Mutter"
In einer Aufgebotsverhandlung lese ich bei der Braut in der Zeile zur elterlichen Zustimmung Folgendes:
"wurde von der mitunter von Person bekannten scheinbaren Mutter mündlich erteilt" Der ganze Satz ist für mich sehr merkwürdig formuliert und äußerst verwirrend. Ich bräuchte daher ein paar Vorschläge für die Entschlüsselung. Was bedeutet "mitunter von Person bekannt"? "Von Person bekannt" ist ja eine Standardformulierung, aber warum der Zusatz "mitunter"? Und was ist eine "scheinbare Mutter"? Laut Geburtsurkunde ist die Braut definitiv als Kind dieser Frau zu Welt bekommen. "Scheinbar" würde sich für mich auf eine Art von Vorgeblichkeit oder Vortäuschung der Mutterschaft beziehen, was jedoch in diesem Fall keinen Sinn ergibt. Kann mir jemand bei der Entwirrung dieses Satzes helfen? Ich würde mich sehr freuen! |
#2
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Moin Saraesa,
Wurde von der mitunterschriebenen von Person bekannten Mutter mündlich ertheilt. Also alles im Lot. |
#3
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Da steht nicht "scheinbar":
Wurde von der mitunter- schriebenen Mutter mündlich ertheilt. Einschub: von Person bekannten |
#4
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Ach herrje, was für ein böser Lesefehler!
Vielen Dank für die Aufklärung, so ergibt das gleich mal mehr Sinn. |
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