Hallo,
meine Vorfahren verwirren mich mal wieder und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Am 23.10.1808 heiratete Johanna Concordia Fröhner in Königswalde Johann Ehrenfried Meyer. Die Proklamation war bereits im September und Oktober 1805, die Hochzeit konnte aber wegen eines Widerspruchs, der leider nicht erhalten ist, erst nach drei Jahren erfolgen. Deshalb sind ihre beiden ersten Söhne unehelich geboren.
Im Traueintrag findet sich bei Johanna der folgende Eintrag "Johann Andreas Fröhners, Handarbeiter und Inwohners auf Amts Seite ehel. älteste Tochter, u. Mstr. Andreas Meyers, Fleischhauers und Inwohners auf R.S. Pflegetochter."
Johann Andreas Fröhner, der leibliche Vater von Johanna Concordia, lebte zu diesem Zeitpunkt noch. Für ihre Mutter Johanna Charlotta geb. Hermann gibt es einen Sterbeintrag von 1816, wo sie definitiv als Ehefrau von Johann Andreas Fröhner geführt wird.
Johann Andreas Fröhner starb demzufolge nach 1816.
Also kann die Mutter nicht in zweiter Ehe mit Andreas Meyer verheiratet gewesen sein.
Wenn die Eltern noch lebten, wie war dann eine Pflegschaft möglich? Ich hatte bisher immer Fälle, wo entweder ein Elternteil oder beide verstorben waren, so etwas ist mir noch nicht unterkommen...
Hattet ihr auch schon solche Fälle? Wie kommt so etwas zu Stande? Gibt es Literatur zu dem Thema?
Bin wie immer für jede Idee und jeden Tipp dankbar.
Lg, Claudia von den bergkellners
meine Vorfahren verwirren mich mal wieder und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Am 23.10.1808 heiratete Johanna Concordia Fröhner in Königswalde Johann Ehrenfried Meyer. Die Proklamation war bereits im September und Oktober 1805, die Hochzeit konnte aber wegen eines Widerspruchs, der leider nicht erhalten ist, erst nach drei Jahren erfolgen. Deshalb sind ihre beiden ersten Söhne unehelich geboren.
Im Traueintrag findet sich bei Johanna der folgende Eintrag "Johann Andreas Fröhners, Handarbeiter und Inwohners auf Amts Seite ehel. älteste Tochter, u. Mstr. Andreas Meyers, Fleischhauers und Inwohners auf R.S. Pflegetochter."
Johann Andreas Fröhner, der leibliche Vater von Johanna Concordia, lebte zu diesem Zeitpunkt noch. Für ihre Mutter Johanna Charlotta geb. Hermann gibt es einen Sterbeintrag von 1816, wo sie definitiv als Ehefrau von Johann Andreas Fröhner geführt wird.
Johann Andreas Fröhner starb demzufolge nach 1816.
Also kann die Mutter nicht in zweiter Ehe mit Andreas Meyer verheiratet gewesen sein.
Wenn die Eltern noch lebten, wie war dann eine Pflegschaft möglich? Ich hatte bisher immer Fälle, wo entweder ein Elternteil oder beide verstorben waren, so etwas ist mir noch nicht unterkommen...
Hattet ihr auch schon solche Fälle? Wie kommt so etwas zu Stande? Gibt es Literatur zu dem Thema?
Bin wie immer für jede Idee und jeden Tipp dankbar.
Lg, Claudia von den bergkellners
Kommentar