Unterschiedliche Angaben in Taufbuch der Kirche und Standesamt.

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  • bergdiver
    Benutzer
    • 07.05.2015
    • 6

    Unterschiedliche Angaben in Taufbuch der Kirche und Standesamt.

    Hallo,

    ich bin relativ neu in diesem Bereich und hab auch schon gesucht, aber leider nicht dir richtige Antwort auf mein Problem gefunden:

    Bei einem meiner Vorfahren (Geburtsjahr 1935) ist im Taufbuch ein Vater eingetragen, der nicht mit dem Vater im Standesamt übereinstimmt, wo der Eintrag zum Vater aber erst 5 Monate nach der Geburt ergänzt wurde. Welchem Eintrag ist hier Glauben zu schenken ?

    Vielen Dank aus dem bayerischen Wald
    Andreas
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9719

    #2
    Moin Andreas,

    magst du den Wortlaut der beiden Einträge bzgl. des Vaters, der Eltern einmal wiedergeben oder beide Einträge hier einstellen?
    Viele Grüße,
    jacq

    Kommentar

    • fps
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2010
      • 2160

      #3
      Hallo Andreas,

      interessant wäre auch zu wissen, ob die Eltern verheiratet waren und wenn ja, ob es Unterlagen aus Kirchenbuch oder Standesamt zur Eheschließung gibt.
      Gruß, fps
      Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

      Kommentar

      • bergdiver
        Benutzer
        • 07.05.2015
        • 6

        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die prompten Antworten.
        Die Mutter war mit keinem der beiden potentiellen Väter verheiraret.
        Die Einträge sind hier zu sehen:

        Taufbuch:




        Standesamt:






        Vielen Dank für die Bemühungen.
        Andreas

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        • AlfredM
          • 21.07.2013
          • 2247

          #5
          Hallo Andreas

          Ich würde dem Nebeneintrag vom Standesamt Glauben schencken,
          da hier ausdrücklich steht, das die Vaterschaft amtlich festgestellt wurde.

          MfG

          Alfred
          MfG

          Alfred

          Kommentar

          • Mats
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2009
            • 3390

            #6
            Hallo Andreas,

            ganz klar: Vater ist laut Gerichtsurteil festgestellt und vom Standesamt im Geburtsbuch eingetragen.

            Grüße aus OWL
            Anja
            Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
            der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
            also ist heute der richtige Tag
            um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
            Dalai Lama

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            • bergdiver
              Benutzer
              • 07.05.2015
              • 6

              #7
              Danke für eure Antworten, die mir wirklich weiter hilft.

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              • fps
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2010
                • 2160

                #8
                Hallo,

                die gerichtliche Entscheidung ist als "Versäumnisurteil" ergangen. Das heißt, dass der gerichtlich festgestellte Vater nicht vor Gericht erschienen ist.

                Es ist eben wie immer: gesichert ist nur die Mutter... aber wie dem auch sei, der gerichtlich festgesetzte Vater ist der offizielle Vater.
                Gruß, fps
                Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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                • Asphaltblume
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.09.2012
                  • 1500

                  #9
                  1935 wurde bereits mit erbbiologischen Gutachten gearbeitet, das heißt, Blutgruppenvergleich von Kind und potentiellem Vater und Vergleich der Ohrmuscheln und weiterer phänologischer Merkmale.

                  Möglicherweise wurden erst nach der Taufe Zweifel an der Vaterschaft des Joseph Fisch laut, und in der amtlichen Untersuchung wurde anhand des erbbiologischen Gutachtens festgestellt, dass wohl doch der Josef Hadler (?) der Vater von Martina war.

                  Ich würde jedenfalls auch dem standesamtlich eingetragenen Vater folgen.
                  Gruß Asphaltblume

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