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Sterbe-Urkunde frei; dazugehörige Geb.-Urkunde nicht?
Hallo, Ihr Lieben!
Im Zusammenhang mit einer "freien" Sterbe-Urkunde hatten wir unlängst das Thema, ob in einem solchen Fall dann auch die dazugehörige Geb.-Urkunde "aus der Sperrfrist" fällt oder nicht. Einige von Euch waren der Ansicht, das sei so. - Ich habe im Stadtarchiv Wesel angefragt und von dort erfahren, "Sie können die Sterbeurkunde hier ausdrucken. Die Sperrfrist bei Geburtsurkunden bleibt trotzdem bestehen weil Geburtenbücher 110 Jahre im Standesamt gelagert werden." Es ist hier im Forum ja schon mehrfach davon die Rede gewesen, dass Mitarbeiter in Archiven manchmal "nicht so ganz auf dem Laufenden sind", wenn es um Richtlinien geht. Okay, ich freue mich natürlich über die Sterbe-Urkunde, würde mich aber noch mehr über die Geb.-Urkunde freuen, denn ich bin hinter den Eltern "her", und die werde ich in der Sterbe-Urkunde (1960-er Jahre) ganz sicher nicht finden. Kann mir bitte jemand "beweisen", dass eine Geb.-Urkunde auch frei ist, wenn die Sterbe-Urkunde nicht mehr dem Datenschutz unterliegt? - Welchen "Vergleich" aus Euren Erfahrungen kann ich nennen? DANK schon mal vorab! |
#2
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Eine Geburtsurkunde ist m.E. nach frei, wenn du nachweisen kannst, wenn alle Beteiligten (Kind und Eltern) 30 Jahre tot sind.
LG Alex |
#3
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Hallo, das hat eigentlich kein Bezug zueinander. Frei nur nach den 110 Jahren, oder dann, wenn die Person 30 Jahre nachweislich verstorben ist, was dazu führen kann, das es vor den 110 Jahren ist..
Gruß Geändert von OliverS (17.01.2019 um 12:53 Uhr) |
#4
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Sh. § 62 (3) PStG
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#5
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Geb.-Urkunde
Sei bedankt, Alex! - Tja, das kann ich nicht
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#6
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Bist du in gerader Linie verwandt?
LG Alex |
#7
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Hallo,
die Folgerungen aus § 61 1 sowie 62 PStG ( da insbesondere Abs 3 https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html ) führen dazu, dass bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses die Benutzung( der Begriff kommt in den Absätzen 1 und 2 nicht vor ) zulässig ist. zu spät Frdl Grüße Thomas Geändert von Kasstor (17.01.2019 um 13:05 Uhr) |
#8
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Hallo,
Dank auch Dir, Oliver! Tja, ob in direkter Linie verwandt oder nicht, soll sich eigentlich aus den Eltern ergeben ; bislang nehme ich das an, weiß es aber nicht genau. "Rechnen" wir mal etwas: Der Gesuchte ist ganz sicher zwischen 1960 und 1970 gestorben, also ist die Sterbe-Urkunde gesichert frei. Ich gehe davon aus, dass er "um 1919" geboren ist, da kann es aber durchaus eine Differenz von+/- 10 Jahren geben. Wäre er 1909 geboren, wäre auch die Geb.-Urkunde in diesem Jahr frei. Wäre er 1910 und später geboren, ist die Geb.-Urkunde nicht frei, obwohl die Sterbe-Urkunde frei ist, richtig? |
#9
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Hallo scheuck,
die Geburtsurkunde liegt beim Standesamt. Dort mußt Du die Kopie der Geburtsurkunde beantragen, mit Verweis auf die Sterbeurkunde. Ggf. fordert der Standesbeamte einen Scan per Email von Dir. Also, erst im Archiv die Sterbeurkunde besorgen, dann beim Standesamt die Geburtsurkunde anfordern. Du brauchst garnicht mit der Person verwandt zu sein. Viele Grüße Zetteltante Geändert von Zetteltante (17.01.2019 um 13:06 Uhr) |
#10
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Hallo, Zetteltante!
Sei bedankt! - Tja, beim Standesamt die Geb.-Urkunde zu beantragen, nachdem ich die Sterbe-Urkunde in der Hand habe, ist ja eigentlich eine recht einfache Sache . Wäre ja zuuuuu schön . |
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