Brisantes aus dem Leben der Vorfahren; Artikel aus der Bayer. Staatszeitung

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  • Tabatabei
    Erfahrener Benutzer
    • 17.11.2011
    • 453

    Brisantes aus dem Leben der Vorfahren; Artikel aus der Bayer. Staatszeitung

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    Hallo liebe Mitforscher,

    hier ein interessanter Artikel aus der bayerischen Staatszeitung zum Thema
    Nachlass.

    Oft schaltet man genervt ab, wenn Oma und Opa immer wieder die gleichen Geschichten von früher und all den Besuchen bei Frieda im Rheinland, auf dem niederbayerischen Bauernhof bei Max oder bei Fritz und Helene in Berlin erzählen. Der Kopf schwirrt vor lauter Namen – und Onkel oder Tante sagte man sowieso zu fast jedem, selbst wenn sie es gar nicht waren. Aber plötzlich verstummen diese Erzählungen: Die Hochbetagten können sich nicht mehr so gut erinnern oder sind ohnehin längst verstorben. Und dann fragt man sich: Wer waren eigentlich all diese so oft erwähnten Lieben? In welchem Familienverhältnis standen sie zueinander – und zu einem selbst? Familienforschung boomt. Zum einen sterben die Generationen aus, die von den besonders umwälzenden Jahren des Zweiten Weltkriegs erzählen können. Zum anderen wächst gerade im Zeichen der sogenannten Globalisierung die Sehnsucht nach Verortung der eigenen Identität. Die Suche nach den Wurzeln beginnt für viele im Familienstammbuch und in Familienurkunden. Bald tauchen Lücken auf: Wo sind die Geschwister der Großeltern abgeblieben? Wo deren Kinder? Führte die Urgroßmutter einen herrschaftlichen Haushalt mit Köchin oder war sie ein schlichtes Dienstmädel, das anderer Leute Silber polierte? In welche Verhältnisse war sie hineingeboren? Gibt es quasi soziale und wirtschaftliche Traditionen, die sich über Generationen beobachten lassen? 72. Deutscher Genealogentag Vom 2. bis zum 4. September findet der 72. Deutsche Genealogentag statt. Ausgerichtet wird er im schwäbischen Tapfheim. Sein Motto: „Nordschwaben – Leben im Krater und am großen Fluss“. https://genealogentag.dagv.org Die Antworten auf solche Fragen im Familienstammbuch sind eher karg. Kirchliche Quellen werden bemüht. Bloß: Dort gewährt man Einblick erst 120 Jahre nach Geburt, 90 Jahre nach der Trauung und 70 nach dem Tod. Das heißt, dass ungefähr bei der Urgroßelterngeneration eine Schranke ist: Rückwärts ginge es zwar weiter – aber, um überhaupt bis dahin im verästelten Familienbaum zu gelangen, die notwendigen verwandtschaftlichen Beziehungen in Relation zu stellen, ist schwierig. Die wenigen Daten in Tauf- und Sterberegistern bieten zwar eine Basis – aber die Familiengeschichte lässt sich damit weniger rekonstruieren als zusammenreimen. Es muss nicht Bares sein Eine aussagekräftigere und vor allem faktenreiche Quelle schlummert dagegen in Staatsarchiven: Nachlassakten! Sobald jemand gestorben ist, geht eine Meldung des Standesamts am Ort des Todes in Form einer Todesanzeige an das zugehörige Amtsgericht. Dort wird, sobald etwas zu vererben ist, eine Nachlassakte angelegt. „Das müssen nicht große Reichtümer sein“, sagt Ulrike Hofmann vom Staatsarchiv München, wo die Nachlassakten aller Amtsgerichte aus Oberbayern lagern. „Vererbt werden nicht nur Geld oder Immobilien, sondern auch Hausrat oder Rechte, etwa Wohnrechte.“ Solche Nachlassakten sind meist recht dünn, „aber ihr Inhalt ist hochinteressant und bietet zahlreiche Zusatzinformationen zu spröden Datengerüsten“. Ein Stück Lebenswirklichkeit Vor allem, wenn darin Testamente verwahrt werden, tun sich zwischen den Aktendeckeln oft nicht nur familiäre Verhältnisse und Beziehungen auf, sondern man kann geradezu ein Stück Lebenswirklichkeit rekonstruieren. Das Geld soll beispielsweise an die Kinder gehen. Gab es dabei eine Ungleichbehandlung? Haben die Erblasserin oder der Erblasser dafür Gründe genannt und man erfährt so von einem Taugenichts unter den Vorfahren? Vielleicht ist auch erwähnt, warum ausgerechnet die Nichte das Kaffeeservice erben soll, jenes Ensemble, das man selbst zur Hochzeit von den Eltern geschenkt bekommen hat? Oder lobt man posthum die gute „Perle“ und vermacht ihr das Kanapee samt Tisch und Stühlen aus der guten Stube, die man einst zur Silberhochzeit neu ausstattete? „Zum Teil enthalten Testamente ganze Auflistungen vom Inventar und zeichnen ein gutes Bild, wie jemand eingerichtet war und welche Bedeutung manches Stück hatte“, weiß Ulrike Hofmann aus den Akten. Es lässt sich dann vielleicht auch die Spur eines Erbstücks zurückverfolgen, das inzwischen in der eigenen Vitrine steht. „Geradezu nach dem Schneeballsystem entsteht sehr schnell ein Netz an Anknüpfungsmöglichkeiten, und man wird in eine spannende Detektivarbeit hineingezogen“, vergleicht Ulrike Hofmann. Fehltritt dokumentiert Wertvoll sind in den Nachlassakten die Zusatzangaben zu Familienmitgliedern, auf die man in anderen Quellen in der Regel nicht stößt. Ihre Adressen waren aufgeführt worden, weil ja allein von Amts wegen die Erbberechtigten eindeutig ermittelbar sein mussten. Man erfährt dann vielleicht, dass eine der Töchter aus München weg nach Regensburg geheiratet hatte und wie sie fortan hieß, oder dass sich der Sohn in der rheinischen Industrie als Tagelöhner verdingte, während der andere als Ingenieur in Südamerika Karriere machte und auch dort verstorben ist. Gab es vielleicht auch dort entfernte Verwandtschaft? Ulrike Hofmann verweist in diesem Zusammenhang auf nicht minder spannendes Archivgut, das von der Familienforschung ebenfalls konsultiert wird: die Vormundschaftsakten. Sie entstanden explizit für uneheliche Kinder – die in der Regel in Nachlassakten nicht erwähnt sind. Es gibt auch bittere Enttäuschungen: wenn zum Beispiel eine junge Kriegswitwe nach dem Krieg wieder geheiratet hatte, nahmen ihre Kinder – logisch – den Namen des neuen Papas an. Aber später mussten sie erfahren, dass sie deshalb nicht automatisch sein Erbe antreten durften: Wenn nämlich übersehen worden war, dass sie explizit vom neuen Familienoberhaupt adoptiert sein mussten. Auch Spruchkammerakten können die Familienforschung weiterbringen. Manchmal lässt sich darin die eine oder andere verschwiegene politische Vergangenheit aufdecken. Erschreckt muss man vielleicht lesen, dass der (Ur-)Großvater strammer Nazi war. „Querbeet durchs 19. bis 20. Jahrhundert erreichen uns Anfragen, viele betreffen die NS-Zeit“, beobachtet Ulrike Hofmann. „Inzwischen laufen immer mehr die Schutzfristen für diese Generation ab.“ Die personenbezogene Schutzfrist einer Akte läuft nach dem Bayerischen Archivgesetz zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen ab. Bei den Nachlassakten ist diese in der Regel abgelaufen, wenn sie ins Archiv abgegeben werden. „Dennoch muss bei der Aktenvorlage zu nichtrechtlichen Zwecken geprüft werden, ob in der Akte nicht noch schutzwürdige Belange Dritter berührt werden, zum Beispiel von Erben, die noch leben und deren Persönlichkeitsrechte ebenfalls zu schützen sind“, erklärt Ulrike Hofmann. „Das kann die Vorlage einer Akte verhindern.“ Tatsächlich stehen zahlenmäßig gleich hinter Anfragen zu Bauplänen jene zu Nachlass- und Vormundschaftsakten an zweiter Stelle im Staatsarchiv München, bilanziert die Archivarin. Jenseits der persönlichen Familienforschung kommen solche Rechercheanfragen von (freiberuflichen) professionellen Erbenermittlern oder vom Amtsgericht. Die Beantwortung kann sich im Staatsarchiv zur wahren Kärrnerarbeit auswachsen – die bei der Familien- und Heimatforschung sogar kostenfrei ist, in anderen Fällen aber bezahlt werden muss. Recht einfach sei es, wenn in der Anfrage Name und das Todesjahr exakt genannt werden. Dann zieht Ulrike Hofmann den entsprechenden Jahresband des Erbrechtsregisters hervor und ist dankbar, wenn es ein Namensregister dazu gibt, was allerdings nicht immer der Fall ist. Und wenn die Handschriften relativ leicht zu lesen sind. Die Einträge enthalten Registernummern, die sich auf den Kladden der im Magazin verwahrten Nachlassakten wiederfinden. „An sich ist diese Verknüpfung recht komfortabel“ – Ulrike Hofmann listet aber umgehend die Hürden auf: Was, wenn der genaue Sterbeort oder das Sterbejahr unbekannt sind? Oder wenn man trotz exakter Daten nicht fündig wird, jedoch aus der Oral History weiß, dass die Vorfahren nicht besitzlos waren? „Die Register und Nachlassakten wurden und werden von Menschen geführt, und diese übersehen, vergessen oder verschlampern eben auch mal etwas“, so die Expertin. Wenn der Fehler – manchmal erst Jahre später – entdeckt wird, erfolgt ein Nachtrag. Allerdings steht er dann nicht immer an der richtigen Stelle, sondern wird im dann aktuellen Jahresregister eingefügt. Zwar wurde in der Regel „Nachtrag“ und der Bezug zum korrekten Jahrgang angemerkt – „aber diese Information ist quasi auf Nimmerwiedersehen verloren gegangen“, sagt Ulrike Hofmann. Wer hat Zeit und nervenstarke Geduld, sich notfalls Zeile um Zeile durch viele Jahresbände zu lesen – und womöglich auch durch das Registerkonvolut mehrerer Amtsgerichte? Endlich online recherchieren Doch es naht Abhilfe des Dilemmas: Alle analogen Register werden derzeit für eine digitale Datenbank vorbereitet. „Dann kann man einfach per Suchfunktion Namen von Personen und Orten recherchieren, auch in verschiedenen Schreibweisen und über Jahre hinweg“, stellt Ulrike Hofmann in Aussicht. Sie verweist sofort auf den Partner, ohne den dieses Mammutprojekt gar nicht umzusetzen wäre: den Bayerischen Landesverein für Familienkunde. In diesem Verein mit seinen 1500 Mitgliedern, der heuer sein 100-jähriges Bestehen feiert, ist es die Bezirksgruppe Oberbayern, die mit Freiwilligen die Informationen in Excel-Tabellen einspeist. Archivarin Hofmann hat dazu eine Mustertabelle samt Anleitung erstellt und für das Scannen der Seiten aus den Originalregistern gesorgt. „Es ist phantastisch, was er alles abfängt“, lobt sie Winfried Müller, der als Leiter der Bezirksgruppe die Helferinnen und Helfer betreut und den Austausch der Daten zwischen ihnen und dem Staatsarchiv managt. In Portionen von zehn gescannten Seiten versorgt er sein emsiges Team im Hintergrund, schickt dessen Tabellenarbeit wiederum ans Staatsarchiv, wo sie letztlich Ulrike Hofmann zusammenführt in eine einzige Excel-Tabelle pro Jahrgang. Im Juni 2021 startete das ambitionierte Projekt – binnen eines Jahres wurden aus dem Amtsgericht München 1860 Registerseiten tabellarisch erfasst. „Wir haben mit 1939, also dem jüngsten im Staatsarchiv greifbaren Registerband, begonnen und arbeiten uns zurück, aktuell ist der Jahrgang 1935 fast abgeschlossen. Mit den jüngeren Bänden haben wir deshalb begonnen, um leichter in den Workflow einzusteigen. Denn umso älter die Einträge werden, desto aufwendiger gestaltet sich oft die Schriftentzifferung“, erklärt Winfried Müller. Es hat sich kollektives Arbeiten eingespielt: Wenn jemand etwas partout nicht lesen kann, markiert er den Eintrag. Ich versuche dann, über alte Adressbücher oder andere Quellen den richtigen Namen zu ermitteln.“ Wenn auch dieses Teamwork zu keinem Ergebnis führt, ist Ulrike Hofmann gefragt: „Dann suche ich die Lösung direkt in den Nachlassakten.“ Rund 20 000 Einträge sind inzwischen von der Münchner Gruppe bearbeitet – doppelt so viele, wie ein Team von Familienforscher*innen in Schrobenhausen bewältigt hat, das damit bis auf die Klärung kleiner Ungereimtheiten fast alle Registerbände des dortigen Amtsgerichts von 1863 bis 1953 in die digitale Form übertragen hat. So schnell wird man in München nicht zum Abschluss kommen, auch wenn sich inzwischen einige professionelle Erbenermittler an dem Projekt beteiligen. „Wir benötigen noch mehr Freiwillige“, sagt Winfried Müller. Ob die sich im neuen Verein zur Förderung des Staatsarchivs München e.V. finden? Jedenfalls lagert im Staatsarchiv eine unvergleichlich größere Masse an Nachlassakten: aus 39 Amtsgerichten! Sie reichen vom frühen 19. Jahrhundert (die 1879 durch eine Justizreform installierten Amtsgerichte haben die Unterlagen der Vorgängerinstitutionen, der ehemaligen Landgerichte, übernommen) zum Teil bis 1970. Die zugehörigen Registerbände gehen im Fall des Amtsgerichts München allerdings nur bis 1939, die Folgebände findet man beim Amtsgericht, das sie noch nicht abgegeben hat – „ein Sonderfall“, sagt Ulrike Hofmann, „der die Recherche etwas umständlicher macht“. An sich heben Amtsgerichte laut Aufbewahrungsverordnung Justiz die Nachlassakten 100 Jahre lang auf; sie folgen aber meist der Aussonderungsbekanntmachung Justiz und geben sie nach 50 Jahren an die zuständigen Staatsarchive ab. Pro Jahrgang (bis 1939) des Münchner Amtsgerichts kommen etwa 4000 Registereinträge zusammen, es ergeben sich ebenso viele Akten. „Weil es sich dabei um ein so großes und spezielles Konvolut handelt, ist es nicht in die übliche Erschließungssystematik des Staatsarchivs eingebunden“, erklärt Ulrike Hofmann. Als „Selekte“ wird es unter einem eigenen System geführt, das sich an die Registerstruktur der Amtsgerichte anlehnt. Noch steht nicht die technische Infrastruktur im Staatsarchiv München zur Verfügung, die eine Online-Recherche in den ins Digitale überführten Erbrechtsregisterbänden möglich macht. Nur Mitglieder des Landesvereins für Familienforschung können dies im Fall der Register aus Schrobenhausen über die Vereinshomepage tun. Mittelfristig hofft Ulrike Hofmann, dass dies auch für die Münchner und alle folgenden Bestände möglich sein wird. Üppige Forschungsdaten Damit öffnet man nicht nur der Genealogie eine wegen ihres bislang unkomfortablen Zugangs noch zu wenig genutzte Quelle: Für die Sozialgeschichte eröffnet sich hier ein schier unerschöpfliches Reservoir – „allein, wenn wir an Berufsbezeichnungen wie Tagelöhner denken und in welchen Zeiten sie gehäuft vorkommen“, sagt Winfried Müller. Und weil es um Besitz geht, kann auch die Wirtschaftsgeschichte fündig werden. Wichtig zu wissen: Wer in die Nachlassakten Einsicht bekommen möchte, muss dies nicht mit seiner eigenen Familiengeschichte begründen. Wer mehr über die Vorfahren anderer wissen möchte, darf ebenfalls in deren Akten recherchieren – sofern nicht Schutzrechte verletzt würden. Im Fokus stehen immer wieder die Nachlassakten von Prominenten: von Kurt Eisner, den Malerfürsten Kaulbach und Lenbach, Thomas Wimmer, Adele Spitzeder, Gustav Wilhelm Röntgen und Carl Linde, auch von Mitgliedern des Hauses Wittelsbach oder anderer Adeliger: „Nach ihrem Tod sind alle gleich“, sagt Ulrike Hofmann lachend, „zumindest was den Nachlassaktenvorgang im Amtsgericht und später im Staatsarchiv betrifft.“ (Karin Dütsch) Abbildung: Die Registerbände zu den Nachlassakten werden bei den Amtsgerichten jahrgangsweise geführt. (Foto: Karin Dütsch)      


    Lg
    Taba
  • Gudrid
    Erfahrener Benutzer
    • 22.04.2020
    • 1253

    #2
    Danke für den Artikel, nur wo man die Daten einsehen kann, steht da leider nicht.
    Liebe Grüße
    Gudrid
    Lieber barfuß als ohne Buch

    Kommentar

    • WeM
      Erfahrener Benutzer
      • 26.01.2017
      • 1905

      #3
      Wenn ich das richtig verstanden hab, läuft ja momentan noch die Erfassung.
      Suchen kann man noch nicht.
      Suche soll aber dann sowohl über das Staatsarchiv als auch über die blf-homepage möglich sein. Ab wann?
      Und es werden nicht die Akten digitalisiert, sondern die Registerbände zu deren Findung.
      Nachzulesen auch auf der homepage des blf.



      VG, Waltraud

      Kommentar

      • Julie1906
        Erfahrener Benutzer
        • 12.02.2017
        • 210

        #4
        Hallo Taba!


        Danke für den Link der Staatszeitung. Das ist Spitze!!


        Viele Grüße
        Edith

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        • Wolfg. G. Fischer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.06.2007
          • 4917

          #5
          Hallo in die Runde,

          hoffentlich gibt es so etwas für Oberfranken auch eines Tages.

          Mit besten Grüßen
          Wolfgang

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4830

            #6
            Nur Oberbayern, offenbar.
            Gruß
            gki

            Kommentar

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