Ferntrauung nach Tod des Mannes im 2. WK

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  • Mariolla
    • 14.07.2009
    • 1698

    Ferntrauung nach Tod des Mannes im 2. WK

    Hallo zusammen,
    auf dem Trödelmarkt erstand ich ein Buch
    „Das Personenstandsrecht im Kriege“ -1942. Total erstaunt
    war ich, als ich las, dass man sogar eine standesamtliche
    Ferntrauung nach Tod des Mannes während des 2.WK vollziehen konnte.

    Beispiel:
    Der zukünftige Ehemann gab seine schriftl. Erklärung am 15.Nov.1939
    ab. Am 12. Dez.1939 ist er im Felde gefallen. Die Ferntrauung erfolgte
    am 27.12.1939 !

    Die Ehe haben gemäß der Personenstandsverordnung
    der Wehrmacht mit Wirkung vom 15. Nov.1939 die Ehe geschlossen.
    Der Mann hat an diesem Tag seine Erklärung, die Ehe einzugehen, zur
    Niederschrift des Bataillonskommandeurs der Feldpostnummer
    …abgegeben.
    Die Frau hat heute die Frage des Standesbeamten, ob sie die Ehe
    mit XYZ eingehen wolle, bejaht. Darauf hat der Standesbeamte
    im Namen des Reiches ausgesprochen, dass sie seit dem 15.11.1939
    rechtmäßig verbundene Eheleute gewesen seien.
    Als Zeugen waren anwesend: …….

    Es gibt sehr viele Beispiele, auch zu Geburten und Sterbefällen.

    Viele Grüße Mariolla
  • Garfield
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2006
    • 2142

    #2
    Es gab schon mal ein Thema zu Ferntrauungen, schau mal hier. Scheint also ab und zu vorgekommen zu sein, da steht auch aus welchen Gründen.
    Viele Grüsse von Garfield

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    Kommentar

    • Mariolla
      • 14.07.2009
      • 1698

      #3
      Danke Garfield,
      den Beitrag habe ich vermutlich übersehen, ups .

      Kann ein Mod. meinen Beitrag bitte löschen

      Viele Grüße Mariolla

      Kommentar

      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2142

        #4
        Kann passieren . Aber Löschen ist doch nicht nötig, dein Beitrag beinhaltet ja etwas, was im anderen Thema nicht steht!
        Viele Grüsse von Garfield

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