Verheirateter Canonicus?

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  • nima
    Benutzer
    • 02.02.2016
    • 73

    Verheirateter Canonicus?

    Hallo, ich pack's mal hier rein, weil ich keine wirkliche Rubrik für diese Frage finde. Bitte hinschieben, wo's hingehört, danke!

    Also: kann bzw. darf ein Canonicus heiraten? Laut Famlienchronik hatte der betreffende Herr 5 Kinder von derselben Frau. Und wir sprechen hier nicht vom Rom unter den Borgias sondern von der Ecke Koblenz/Trier/Mainz des 18. Jh.
    Zwei seiner Brüder waren ebenfalls Canonici, beide unverheiratet und kinderlos. Eventuell eine Verwechslung des Autors mit einem dieser Brüder (beim Abschreiben in die falsche Zeile gerutscht)? Oder kann jemand, nachdem er geheiratet und Kinder gezeugt hat, später in seinem Leben noch Canonicus werden?
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4842

    #2
    Hallo Nima,

    solange Du dazu keine Originalquellen vorliegen hast, würd ich an Deiner Stelle das ganze mit Vorsicht behandeln.
    Gruß
    gki

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Zitat von nima Beitrag anzeigen
      ... Ecke Koblenz/Trier/Mainz ...
      Hallo, irgendwo dort werden ja auch Protestanten gelebt haben.
      Also ein evangelischer Canonicus durfte heiraten.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • mesmerode
        Erfahrener Benutzer
        • 11.06.2007
        • 2724

        #4
        Hallo,
        oder er war verheiratet und ist dann Canonicus geworden

        Uschi
        Schlesien: Gottschling, Krischock, Bargende, Geburek, Missalle
        Niedersachsen : Bleidistel, Knoke, Pipho, Schoenebeck, Plinke
        NRW : Wilms, Oesterwind, Schmitz, Wecks
        Rheinland Pfalz : Ingenbrandt, Schmitt, Ries, Emmerich

        Kommentar

        • bleu-de-pastel
          Erfahrener Benutzer
          • 30.03.2017
          • 147

          #5
          Hallo nima,

          lt. Wikipedia-Artikel kann auch ein verheirateter Mann (mit 5 Kindern) evtl. Kanonikus gewesen sein!

          "Ein jedes dieser Kapitel kann darüber hinaus verdiente Geistliche, im Ausnahmefall auch Laien besonderen Ranges, mit dem Titel eines Ehrenkanonikers auszeichnen".



          Viele Grüsse von bleu-de-pastel
          Zuletzt geändert von bleu-de-pastel; 17.04.2019, 07:00.

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