Ab welchem Alter Patenschaft bzw. Gevatter

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  • Gerhardus
    Benutzer
    • 30.12.2013
    • 74

    Ab welchem Alter Patenschaft bzw. Gevatter

    Liebe Mitstreiter,

    ich habe soeben eine Vorfahrin in Geroda (damals Hessen, heute Bayern) von mir gefunden, bei der ich nicht weiß, ob sie schon Gevatterin sein konnte.

    Es handelt sich um eine Margaretha Wirth (die Schmied´s Tochter), die am 13.10.1676 ev.-luth. getauft wurde.
    Als Gevatterin habe ich eine Margaretha Schneider, deren Vater Schmied war. Sie wurde am 22.08.1665 ev.-luth. getauft.

    Jetzt die genaue Frage: Konnte zu der damaligen Zeit ein Mädchen Gevatterin sein? Wie ist dies in anderen Jahrhunderten (16., 17., und 18. Jahrhundert) und unterscheidet man Mädchen und Jungen?

    mfg

    Gerhardus (Gerhard)
    Gruß aus der schönen Stadt Hamburg

    Gerhardus (Gerhard)


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    > Kaltenbrunn (früher: Bennendorf und Gnendorf)
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28365

    #2
    Hallo Gerhard,

    soweit ich weiß, muß der/die Pate/-in (Gevatter-in) selbst natürlich getauft sein und bei den Evangelen bereits gefirmt sein. Davon hängt natürlich auch das Alter ab, meist wohl so um die 14 rum.

    Bei den Katholiken muß der Taufpate selbst getauft sein und 16 Jahre alt sein.


    Zu junge Paten machen auch keinen Sinn, da im Falle des Todes der Eltern, ja der Pate die Erziehung übernehmen sollte.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Kastulus
      Erfahrener Benutzer
      • 18.03.2012
      • 1528

      #3
      Grüß Gott,

      meiner Erfahrung nach waren die Taufpaten im kath. Raum (Bayern) früher volljährig und meist verheiratet, selten verwitwet, kaum ledig.

      Kastulus

      Kommentar

      • Gerhardus
        Benutzer
        • 30.12.2013
        • 74

        #4
        Hallo Xtine und Kastulus,
        vielen Dank für eure Nachricht. Was ihr schreibt leuchtet ein und ich bin wieder ein Stück weiter.

        mfg

        Gerhardus
        Gruß aus der schönen Stadt Hamburg

        Gerhardus (Gerhard)


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        • mumof2
          Erfahrener Benutzer
          • 25.01.2008
          • 1347

          #5
          Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
          ... und bei den Evangelen bereits gefirmt sein.
          Hallo Zusammen,

          ist da nicht was durcheinander geraten? Die Firmung gibt es bei den 'Katholen' und wird etwa im Alter von 14 Jahren, manchmal auch erst mit 16 Jahren erteilt. Die Firmung ist Voraussetzung für das Amt des Taufpaten.

          Bei den 'Evangelen' heißt der Akt Konfirmation, auch im Alter von etwa 14 Jahren.
          Viele Grüße
          mum of 2

          Kommentar

          • JSchoepf
            Erfahrener Benutzer
            • 25.09.2008
            • 361

            #6
            Hallo Gerhard,

            ich habe im 18 Jhdtr. einen Fall, bei dem die Taufpatin, Tochter des Bürgermeisters 10 Jahre alt ist und mit 10 Jahren und elf Monaten verstirbt,
            es handelt sich um eine ev-luth. Pfarrei.

            Vorgestern habe ich ebenfalls im 18 Jhdtr. einen Fall gesehen, bei dem der Sohn eines Hammermeisters mit 8 Jahren (steht direkt so im Taufeintrag) Pate geworden ist, ihm mußte aber ein weiterer Pate zur Seite gestellt werden (auch ev-luth.).

            Das sind für mich aber Ausnahmen, wie X-tine bereits geschrieben hat war bei den ev. Pfarreien der Normallfall, daß der Pate konfirmiert sein mußte, das geschah mit 13 bzw. 14 Jahren.
            Viele Grüße
            Jochen


            Ewiger Wechsel am Webstuhl der Zeit,
            ein Faden – Freude, ein Faden – Leid“

            Kommentar

            • Gerhardus
              Benutzer
              • 30.12.2013
              • 74

              #7
              Hallo alle zusammen,

              vielen Dank für eure Nachrichten. Natürlich wird nur im Katholizismus die Firmung gefeiert.
              Viele Nachrichten bringen mich jetzt wieder weiter, so weiß ich, dass Margaretha Wirth ohne weiteres ein Patenkind haben kann und sei es nur mit einer erwachsenen Person an der Seite.

              mfg

              Gerhardus
              Gruß aus der schönen Stadt Hamburg

              Gerhardus (Gerhard)


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