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#1
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Tod einer geschiedenen Person
Hallo,
der eine oder andere von euch hatte doch sicher Vorfahren, die geschieden wurden und nicht wieder geheiratet haben. Wurde die Scheidung bei seinem bzw. ihrem Tod vom Standesbeamten erwähnt oder nicht? Wenn ja, mit welchen Worten? Freundliche Grüße Jo |
#2
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Nein, meine Vorfahren wurden sämtlich durch den Tod geschieden.
Bei den "anderen" liest man im 19. Jahrhundert häufig "separi(e)rt. |
#3
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Hallo,
Bei. Mir sind auch alle, die ich bis jetzt gefunden habe, verheiratet geblieben. Nur mein Großvater hatte sich in den 40er Jahren scheiden lassen, aber dann meine Großmutter heiratet. Gruß, Jan |
#4
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Hallo
Ich denke, das kommt mal wieder auf Zeit und Ort an. Ich nehme an, du beziehst dich auf Sterberegister und Todesurkunden? Wenn dafür Formulare / vorgeschriebene Register verwendet wurden und dort der Zivilstand dabei ist, müsste folglich "geschieden" erwähnt werden. Bei den aktuellen Todesurkunden in der Schweiz wird der Zivilstand erwähnt, aus Kostengründen habe ich aber keine Todesurkunde der einzigen Verwandten, die nach der Scheidung nicht wieder geheiratet hat. In der Schweiz gibt es noch das Familienbüchlein, sozusagen eine kompakte offzielle Sammlung mit allen standesamtlichen Einträgen der Familie (Geburt, Heirat, Tod der Eltern, Geburt und Heirat oder Tod der Kinder). Dort steht eine Scheidung natürlich drin. |
#5
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Hallo Jo,
ich habe diverse Beispiele in dem Kontext; nachfolgend drei ausgewählte: 1893 heißt es: "gerichtlich geschieden von ..." 1916 heißt es: "geschieden" 1952 heißt es: "geschieden". Alles Standesamt; KB habe ich nicht nachgesehen. Alles Gute Marcus |
#6
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Garfield hat wohl Recht, dass es auf Zeit und Ort ankommt, ich vermute, auch auf das Geschlecht des Verstorbenen. Zwei Beispiele aus Sterberegistern: 1. Verstorbene Frau aus Patschkau/Schlesien, 1900: XY zeigte an, dass die separirte P. G., geborene A., verwitwet gewesene Z., am ... verstorben sei. 2. Verstorbener Mann aus Münsterberg/Schlesien, 1925: P. B. zeigte an, dass der J. B., ihr Ehemann, am ... verstorben sei. Bei dem verstorbenen Mann geht überhaupt nicht hervor, dass er geschieden war. Er war aber geschieden! Vielleicht hat jemand noch weitere Beispiele, möglichst von Personen, die nicht wieder geheiratet haben. Freundliche Grüße Jo |
#7
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Zitat:
Verstehe ich es richtig, dass die Anzeigende nicht die geschiedene, sondern die Folgefrau ist? In dieser Konstellation (Geschiedener ist wiederverheiratet) steht mMn im vorschriftsmgemäßen Eintrag über frühere Ehen und Scheidungen nichts. |
#8
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Hallo,
ja, die Anzeigende war nicht die geschiedene, sondern die Folgefrau. Jo |
#9
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Unbedarfte Standesbeamte (kleine Standesämter auf dem Land) haben sicherlich manchmal mehr eingetragen, als sie sollten.
Die versierten sicher nicht. Frühere Ehen waren beim Tod mMn nicht mehr zu erwähnen. |
#10
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Zitat:
Ich kenne das frühestens ab den 1870er Jahren. Normal steht ja dabei, der ledige, verheiratete, geschiedene. Wenn er natürlich mehrmals verheiratet war, kann auch verheiratet mit dem Partner in 2., 3., ...10. Ehe obwohl er davon vielleicht mindestens einmal geschieden war. Davor war es extrem schwierig sich scheiden zu lassen z.B nachgewiesener Ehebruch, weil es sonst einer Exkommunikation gleichkam. Und das war früher nicht so toll. Geändert von Mismid (09.05.2021 um 17:59 Uhr) |
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