Widerspruch gegen Aufgebot

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  • Bergkellner
    Erfahrener Benutzer
    • 15.09.2017
    • 2351

    Widerspruch gegen Aufgebot

    Hallo,

    ich habe bei meinen Vorfahren eine Hochzeit gefunden, die erst drei Jahre nach dem Aufgebot stattfand, weil ein eingelegter Widerspruch nicht zurückgezogen wurde(1805 - 1808).

    Wo wurden solche Widersprüche behandelt? Vor dem Amtsgericht? Oder gab es eine kirchenrechtliche Stelle, die sich mit solchen Dingen befasste?

    Könnt ihr mir einen Tipp geben, wo ich evt. Unterlagen dazu finden kann?

    Schon mal Danke für eure Hilfe + schönen Sonntag, Claudia von den bergkellners
    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


  • GiselaR
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2006
    • 2176

    #2
    Hallo Claudia,
    ich habe keine Ahnung, aber da wir uns noch Jahrzehnte vor einer gesamtdeutschen Gesetzgebung befinden, ist es dringend notwendig,
    daß du Ort und Territorium dazu schreibst.


    Ansonsten bin ich auch sehr gespannt auf die Antworten.
    Schöne Grüße
    Gisela
    Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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    • Bergkellner
      Erfahrener Benutzer
      • 15.09.2017
      • 2351

      #3
      Zitat von GiselaR Beitrag anzeigen
      Hallo Claudia,
      ich habe keine Ahnung, aber da wir uns noch Jahrzehnte vor einer gesamtdeutschen Gesetzgebung befinden, ist es dringend notwendig,
      daß du Ort und Territorium dazu schreibst.


      Ansonsten bin ich auch sehr gespannt auf die Antworten.
      Schöne Grüße
      Gisela
      Gisela, du hast Recht. Habe ich ganz vergessen.

      So geschehen 1805-1808 in idyllischen Dörfchen Königswalde im Kurfürstentum(bis 1806) und Königreich Sachsen(ab 1806)...

      Lg, Claudia
      Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28326

        #4
        Hallo Claudia,

        wie alt waren denn die Brautleute? Hatte vielleicht ein Elternteil was dagegen, dass vor der Volljährigkeit geheiratet wurde und sie mußten bis zum Erreichen derer warten?
        Viele Grüße .................................. .
        Christine
        sigpic .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Bergkellner
          Erfahrener Benutzer
          • 15.09.2017
          • 2351

          #5
          Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
          Hallo Claudia,

          wie alt waren denn die Brautleute? Hatte vielleicht ein Elternteil was dagegen, dass vor der Volljährigkeit geheiratet wurde und sie mußten bis zum Erreichen derer warten?
          Nein, sie waren beide 1805 schon volljährig, also über 21.
          Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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          • GiselaR
            Erfahrener Benutzer
            • 13.09.2006
            • 2176

            #6
            Hallo Claudia,
            bist du dir mit der Volljährigkeit sicher? Nach meinem Wissen und Erfahrungen - die sich aber weder auf Königswalde noch auf Sachsen beziehen - war man damals erst mit 25 volljährig. Sowohl in Heirats-Akten (linksrheinisch)(immer) als auch in KBs (häufig) war das Einverständnis der Eltern mit eingetragen. Manchmal auch bei Brautleuten, die über 25 waren. Und das nicht nur bei den Mädels sondern auch bei Bräutigamen.


            Schöne Grüße
            Gisela
            Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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            • Niederrheiner94
              Erfahrener Benutzer
              • 30.11.2016
              • 786

              #7
              Guten Abend!


              Kann ich nur bestätigen, in Duisburg bedurfte es auch um 1900 noch einer Volljährigkeit beider Brautleute oder das Einverständnis der Eltern. Dieses war für den Mann bis zur Vollendung des 25. und bei der Braut bis zum 24. Lebensjahr nötig.


              Von älteren Mitbürgern habe ich erfahren, dass das Aufgebot nur dann von jemandem (irgendeiner) abgelehnt werden konnte, der auch einen triftigen Grund nannte. Bspw. einer der beiden ist schon verheiratet o.Ä. In den mir bekannten Fällen (Standesamtszeit) wurden die Aufgebote dann in den jeweiligen Rathäusern des Geburtsortes aufgehangen.



              Gruß
              Fabian

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              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28326

                #8
                Hallo,


                Salami hat übrigens hier mal eine schöne Übersicht erstellt, in welchen Gegenden man - in welchen Zeiten - wann - volljährig wurde.


                Volljährigkeit - Versuch einer Übersicht
                Viele Grüße .................................. .
                Christine
                sigpic .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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                • holsteinforscher
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.04.2013
                  • 2491

                  #9
                  Moinsen zusammen,
                  *heiderdaus*, alles nicht so ganz einfach…!!!
                  Wo wurden solche Widersprüche behandelt…???
                  Die wohl wichtigste Frage, worauf sich dieser Widerspruch bezieht.
                  Hier muss man eindeutig unterscheiden, ob es sich um eine Widerspruch
                  handelt, der in die kirchliche. Gerichtsbarkeit fällt oder ins Zivilrecht.
                  Ferner muss man unterscheiden, welcher Religion die Beteiligten an-
                  gehörten, auch hier gab es unterschiedliche Zuständigkeiten.

                  Zur Annahe des *Erst Widerspruchs/Protest* war grundsätzlich der ortsan-
                  ansässige Pfarrer zuständig, die unterste Entscheidungsinstanz, dafür war
                  ja auch die Proklamation gedacht.


                  Dieser hatte nunmehr die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit dieses Widerspruchs
                  zu prüfen, die Zuständigkeit festzustellen (geistlich/weltlich) und an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten.

                  Könnt ihr mir einen Tipp geben, wo ich evt. Unterlagen dazu finden kann?
                  Hier solltest du dir mal die Onlinekataloge der Landes- und Staatsarchive
                  Anschauen. Wenn du mal bei *Tante Google* Begriffe wie Widerspruch,
                  Ehe, Sachsen usw suchst, findest du viele Belegstellen, Gesetze und auch Hinweise
                  auf die Archive....da hst du echt reichlich Lesestoff.
                  Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                  Roland...


                  Kommentar

                  • Bergkellner
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.09.2017
                    • 2351

                    #10
                    Zitat von holsteinforscher Beitrag anzeigen
                    Könnt ihr mir einen Tipp geben, wo ich evt. Unterlagen dazu finden kann?
                    Hier solltest du dir mal die Onlinekataloge der Landes- und Staatsarchive
                    Anschauen. Wenn du mal bei *Tante Google* Begriffe wie Widerspruch,
                    Ehe, Sachsen usw suchst, findest du viele Belegstellen, Gesetze und auch Hinweise
                    auf die Archive....da hst du echt reichlich Lesestoff.
                    Genau das ist mein Problem, es ist zuviel. - Ich sehe gar nicht mehr durch und hatte die Hoffnung, dass sich schon mal jemand mit dem Problem herumschlagen musste.

                    Am Mittwoch bin ich in Mildenau im Pfarramt, da kann ich sehen, ob sich dort im Traubuch etwas finden lässt - das Aufgebot wurde in Mildenau und Königswalde ausgehängt.

                    Zitat von holsteinforscher Beitrag anzeigen
                    Ferner muss man unterscheiden, welcher Religion die Beteiligten an-
                    gehörten, auch hier gab es unterschiedliche Zuständigkeiten.
                    Was die Konfession betrifft - ich vergesse immer das evangelisch, weil es in der Gegend, aus der ich stamme und in der ich im Moment suchend unterwegs bin, zwischen 1545 und 1945 kaum Katholiken gab...
                    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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                    • Bergkellner
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.09.2017
                      • 2351

                      #11
                      Hallo,


                      leider hat mich der KB-Eintrag in Mildenau auch nicht schlauer gemacht.
                      Denn da findet sich nur 1808 die Hochzeit.

                      Allerdings war die Braut offensichtlich erst 19, als das Aufgebot bestellt wurde, der Bräutigam schon über 30.
                      Da der Vater der Braut nicht mehr lebte, könnte ein Vormund Widerspruch erhoben haben, das ist allerdings nur eine Mutmaßung.

                      Werde mich am Wochenende doch mal in die Materie "Volljährigkeit im Königreich Sachsen um 1800" stürzen, vielleicht finde ich da ja einen Hinweis.

                      Lg, Claudia von den bergkellners
                      Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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                      • GiselaR
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.09.2006
                        • 2176

                        #12
                        Hallo Claudia,
                        egal, was du dann herausfindest: ich verwette 1 Generation Ahnen, daß die Braut mit 19 minderjährig war, jedenfalls, was Eheschließung betrifft. Aber fände es auch interessant, die Regelung mal schwarz auf weiß zu sehen, denn ich habe auch sehr viele Vorfahren in Sachsen.
                        LG
                        Gisela
                        Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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                        • Xtine
                          Administrator
                          • 16.07.2006
                          • 28326

                          #13
                          Hallo,

                          Gisela, ich erhöhe um 1 weitere Generation Damals war sie mit 19 nie und nimmer volljährig!
                          In meinem Link oben gilt für Sachsen 21 Jahre, allerdings gilt die Aufstellung erst ab 1815. Aber davor wurde man eher später volljährig, als früher.
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine
                          sigpic .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

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                          • Bergkellner
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.09.2017
                            • 2351

                            #14
                            Hallo ihr beiden,

                            ihr könnt eure Ahnen behalten.

                            Es ist tatsächlich so, dass die Volljährigkeit im Kurfürstentum wie im darauf folgenden Königreich Sachsen in der fraglichen Zeit bei 21 Jahren(ganz gleich ob Männlein oder Weiblein) lag.

                            Ich will mir dazu noch ein Buch über die Fernleihe bestellen: Arne Duncker, Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe - persönliche Stellung von Mann und Frau im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700-1914. 130 € sind mir für das Buch doch etwas viel.

                            Aber alles, was ich die Tage so ausgegraben habe, geht in die Richtung.
                            Nachtrag:

                            Ich bin doch wirklich blind - im Traueintrag steht, dass sie einen Pflegevater hatte: Andreas Meyer, Fleischhauer und Hausbesitzer auf der Ratsseite!
                            Pflegepapa(vielleicht Mamas 2. Mann??) konnte sehr wohl etwas dagegen haben, dass Fräulein Fröhner einen hauslosen Fleischhauer aus dem Nachbarort heiratete. Beim Traueintrag 1808 wurde Ehrenfried dann als Fleischhauer und Hausbesitzer auf der Ratsseite geführt...


                            Lg, Claudia von den bergkellners
                            Zuletzt geändert von Bergkellner; 08.07.2018, 21:38. Grund: Tomaten auf den Augen
                            Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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                            • GiselaR
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.09.2006
                              • 2176

                              #15
                              Hallo Claudia,
                              gab es auf Seiten der Braut Geschwister? Wenn nicht, bzw. keine Brüder, und sie die Erbin war, wäre es ganz normal gewesen, wenn sie einen haus- und fleischereilosen Fleischer geheiratet hätte. Das wäre eine win-win-Situation gewesen: für den fleischereilosen Fleischer sowieso und für die Brauteltern auch, weil der Betrieb weitergeführt wurde. Das ist keine sentimentale Angelegenheit, sondern für die Brauteltern bedeutete dies, daß - wenn sie alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten konnten - sie dennoch versorgt waren, und jedenfalls theoretisch noch mitreden konnten. Das hätte genz anders ausgesehen, wenn die Tochter z.B. einen schreinereibehafteten Schreiner geheiratet hätte, dann wären sie im Alter, wenn überhaupt, nur Gäste in fremdem Haus gewesen.

                              Wie die Situation für die Braut ausgesehen hätte - wer weiß das schon...


                              Deshalb solltest du nicht vorschnell einen Grund für die verweigerte Zustimmung annehmen. Es kann natürlich so gewesen sein, aber auch ganz anders.
                              Grü0e
                              Gisela
                              Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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