Diskussion: Was bleibt nach dem Tode? / Datenbewahrung

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  • Ursula
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 1348

    #61
    Herzlichen Dank, Alter Mansfelder. Das ist mir ganz und gar neu. Dann würde ich 2 Stück nach Frankfurt senden und je eins nach Karlsruhe und Stuttgart (da ich in BaWü bin), und die müssten das nehmen?

    Aber ich habe doch eigentlich gar nicht wirklich veröffentlicht, im Sinne von, an die Öffentlichkeit gebracht, sondern die Bücher nur in der Familie verteilt. Ist das kein Hindernis?

    Ich finde das eine geniale Sache, um die eigene Forschung wenigstens in Teilen zu erhalten.

    Da die Nachfahren-Forschung momentan stockt, werde ich mich sofort an eine Chronik der Vatersfamilie machen. Einiges fehlt mir da noch, aber was ist je vollendet in der Forschung? Anfangen kann ich ja schon mal.



    Liebe Grüße
    Uschi

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    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 4674

      #62
      Hallo Uschi,
      Zitat von Ursula Beitrag anzeigen
      Herzlichen Dank, Alter Mansfelder. Das ist mir ganz und gar neu. Dann würde ich 2 Stück nach Frankfurt senden und je eins nach Karlsruhe und Stuttgart (da ich in BaWü bin), und die müssten das nehmen?
      Ja.
      Zitat von Ursula Beitrag anzeigen
      Aber ich habe doch eigentlich gar nicht wirklich veröffentlicht, im Sinne von, an die Öffentlichkeit gebracht, sondern die Bücher nur in der Familie verteilt.
      Das ist bereits "veröffentlichen" Im Übrigen veröffentlichst Du spätestens dann, wenn Du die Bücher nach dort abschickst, selbst wenn Du vorher überhaupt nichts und an niemanden verteilt hast.

      Es grüßt der Alte Mansfelder
      Gesucht:
      - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
      - Tote Punkte in Ostwestfalen
      - Tote Punkte am Deister und Umland
      - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
      - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
      - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11326

        #63
        Moin Ihr zwei,


        Zitat von OlliL Beitrag anzeigen
        Das nicht, aber ohne mitgebrachten Stammbaum mit min 10 vollständigen Generationen, der meiner Prüfung stand hält, gibt es keine Einwilligung in die Ehe durch mich. Ist doch klar, oder?
        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
        Ich arbeite dran. Versprochen!

        woraus wir schließen, dass consanguineus in die Familie von OlliL einheiraten möchte...


        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • Ursula
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2007
          • 1348

          #64
          Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
          Hallo Uschi,

          Ja.

          Das ist bereits "veröffentlichen" Im Übrigen veröffentlichst Du spätestens dann, wenn Du die Bücher nach dort abschickst, selbst wenn Du vorher überhaupt nichts und an niemanden verteilt hast.

          Es grüßt der Alte Mansfelder
          Prima. Ich werde zur Tat schreiten.

          Liebe Grüße
          Uschi

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          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 5533

            #65
            Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
            Moin Ihr zwei, woraus wir schließen, dass consanguineus in die Familie von OlliL einheiraten möchte...
            Du hast es völlig falsch verstanden Friedrich. Ich versuche, für meine beiden wohlgeratenen Söhne....

            Ach, lassen wir das...
            Suche:

            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
            Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
            Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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            • GiselaR
              Erfahrener Benutzer
              • 13.09.2006
              • 2182

              #66
              Hallo ihr 2,
              ich dachte immer, es kommt darauf an, ob das Buch eine ISBN hat.




              Man braucht das nicht ganz durchzulesen, nur damit klar ist, was ich meine.
              Diese Nummer steht auch meist noch innen im Buch, 1 Seite vor oder nach dem Titelblatt, wo nochmal der Verlag, Druckort, das Copyrightzeichen usw. steht. Seltener auch am Ende.
              Ich glaube, erst wenn ein Buch mit einer solchen Nummer angemeldet ist, gilt es im sterngen Sinne als veröffentlicht.
              Ab fragt mich nicht, wie man das macht.
              Grüße
              Gisela
              Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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              • Pavlvs4
                Erfahrener Benutzer
                • 25.05.2020
                • 191

                #67
                Zitat von Ursula Beitrag anzeigen
                Aber ich habe doch eigentlich gar nicht wirklich veröffentlicht, im Sinne von, an die Öffentlichkeit gebracht, sondern die Bücher nur in der Familie verteilt. Ist das kein Hindernis?
                Sobald Du etwas gewerbsmäßig vertreiben willst, also ein Buch zum Verkauf anbietest, musst Du von diesem Buch zwei Pflichtexemplare an das deutsche Nationalarchiv in Frankfurt und eines an das Archiv in Leipzig zusenden. Wenn Du in Bayern lebst, ist glaub ich mindestens noch ein Exemplar für das bayerische Staatsarchiv in München fällig.

                Bücher, die Du nicht zum gewerblichen Vertrieb schreibst und nur im privatem Kreis veröffentlichst unterliegen nicht dieser Abgabepflicht. Dennoch kannst Du sie in den Archiven für den zukünftigen Erhalt einreichen. Vor sieben Jahren hab ich das mal mit einem Buch gemacht, von dem ich nur zwei Exemplare unter die Verwandten verteilt habe. Aber zwei weitere hab ich nach Frankfurt gesandt, wo sie nun im Archivbestand vermerkt sind und eingesehen werden können. Eigentlich kannst Du Exemplare an jedes Archiv zuschicken, das dir einfällt, natürlich alles auf eigene Kosten.

                Ich vertraue den digitalen Speichermedien auch nicht. Die Weichmacher in den Platinnen härten alle nach ein paar Jahrzehnten aus und zerbröseln. CD's sind nach ein paar Jahren zerkratzt, oder technisch nicht mehr up to date. Denke nur an die Diskette, die heute nur noch im Museum zu sehen ist. In den zwei Jahrzehnten, die ich nun als "Digital Native" unterwegs bin, hab ich schon drei USB-Sticks und eine externe Festplatte fertig gemacht. Ich will gar nicht wissen, wieviele Daten ich schon verloren hab. Und der zukünftige Erhalt des Gespeicherten unterliegt letztlich dem Willen anderer Personen, welche die Daten auf neue Speicherformate kopieren müssen. Auf Papier geschriebenes aber hat sich über Jahrhunderte bewert. Das deutsche Nationalarchiv z.B. gründet auf dem alten Reichsarchiv, das Kaiser Maximilian I. vor 500 Jahren eingerichtet hatte. Du kannst dort also heute noch Jahrhunderte alte Schriften einsehen.

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                • Alter Mansfelder
                  Super-Moderator
                  • 21.12.2013
                  • 4674

                  #68
                  Hallo Gisela,
                  Zitat von GiselaR Beitrag anzeigen
                  Hallo ihr 2, ich dachte immer, es kommt darauf an, ob das Buch eine ISBN hat.
                  nein, das stimmt nicht. Eine ISBN ist nicht erforderlich. Du kannst für das Buch eine ISBN erwerben, und zwar hier. Sinn macht das aber nur, wenn Du Dein Buch richtig verkaufen möchtest, denn ohne ISBN kannst Du es nicht in das Verzeichnis lieferbarer Bücher eintragen lassen.

                  Die Pflichtexemplar-Regelungen gelten jedenfalls unabhängig davon, ob das Buch eine ISBN hat oder nicht, und auch unabhängig davon, wieviele Bücher Du druckst.

                  Es grüßt der Alte Mansfelder
                  Gesucht:
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                  • Alter Mansfelder
                    Super-Moderator
                    • 21.12.2013
                    • 4674

                    #69
                    Hallo Pavlvs,
                    Zitat von Pavlvs4 Beitrag anzeigen
                    Sobald Du etwas gewerbsmäßig vertreiben willst, also ein Buch zum Verkauf anbietest, musst Du von diesem Buch zwei Pflichtexemplare ... zusenden. ... Bücher, die Du nicht zum gewerblichen Vertrieb schreibst und nur im privatem Kreis veröffentlichst unterliegen nicht dieser Abgabepflicht.
                    auch das stimmt nicht, siehe § 15 DNB-Gesetz. Eine Einschränkung auf gewerblich vertriebene Bücher gibt es nicht.

                    Es grüßt der Alte Mansfelder
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                    • Garfield
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.12.2006
                      • 2142

                      #70
                      Zu den Pflichtexemplaren: bitte beachten, dass das je nach Land anders ist. In der Schweiz zum Beispiel gibt es nur eine freiwillige Pflichtabgabe, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Und in Frankreich ist es noch strenger als in Deutschland, wenn ich mich recht erinnere.

                      Was allenfalls noch eine Option wäre, ist eine Abgabe an lokale Geschichtsvereine, lokale Museen, lokale Archive usw.
                      Bei uns würde ich auf jeden Fall ein Exemplar der Nationalbibliothek abgeben, aber auch dem Staatsarchiv von meinem Kanton, weil dort mehr andere Genealogen vorbei gehen. Bei uns möchte aber auch das Staatsarchiv am liebsten "fertige" Forschung in Form von einem Buch oder Stammbaum, für alles andere haben sie weder Platz noch Zeit.

                      Ansonsten möchte ich hier nochmal ein bisschen Werbung machen für Online-Stammbäume wie WikiTree oder Gedbas - hier kann man nämlich davon ausgehen, dass das Leute sehen/lesen, die sich auch wirklich dafür interessieren.
                      Viele Grüsse von Garfield

                      Suche nach:
                      Caruso in Larino/Molise/Italien
                      D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
                      Jörg von Sumiswald BE/Schweiz
                      Freiburghaus von Neuenegg BE/Schweiz
                      Wyss von Arni BE/Schweiz
                      Keller von Schlosswil BE/Schweiz

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                      • OlliL
                        Erfahrener Benutzer
                        • 11.02.2017
                        • 4598

                        #71
                        Ich bin der Sache mit der Abgabe in ein Archiv gegenüber irgendwie immer noch skeptisch eingestellt.
                        Wie ich weiter oben schon schrieb, sind meine Vorfahren mehr oder weniger über das ganze ehemalige deutsche Gebiet verteilt. Welchen Titel sollte ich also für so ein Buch wählen? "Die Vorfahren des OlliL" - wer würde jemals nach solch einem Buch suchen? Wem würde das so nutzen? Doch niemanden, außer es hält sich in der Familie die Legende das der alte OlliL da mal irgendwas hingeschickt hat. Aber andere Forscher werden doch kaum von meinen Ergebnissen partizipieren? Ich müsste also eher spezifische Bücher herausgehen - sei es nach Regionen, oder nach Berufen oder.... irgendeinem Ordnungskriterium halt, was eher von Interesse ist als meine Person.

                        Klar, das Buch ist dann "konserviert" - aber was nutzt das wenn doch eigentlich niemand auf die Idee kommt danach zu suchen.....

                        PS @consanguineus - dauert bei mir noch eine ganze Weile bis meine beiden Töchter im heiratsfähigen Alter sind
                        Zuletzt geändert von OlliL; 21.04.2021, 13:08.
                        Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                        Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                        • Alter Mansfelder
                          Super-Moderator
                          • 21.12.2013
                          • 4674

                          #72
                          Hallo Olli,

                          auch wie schon geschrieben, geht es mir bei der Abgabe an Bibliothek und/oder Archiv primär um die Datensicherung.

                          Wenn Dir die auf diesem Wege erzielte Breitenwirkung zu gering ist, kannst (musst) Du (zusätzlich) auf eine Website ausweichen.

                          Ein Freund von mir hat vor Jahren eine Zwischenlösung gewählt: Sein Buch ist auch als pdf online, herunterladbar und durchsuchbar. Ergebnisse darin werden durch eine normale Google-Suche auf Anhieb gefunden. Keine Ahnung, wie er das angestellt hat ...

                          Es grüßt der Alte Mansfelder
                          Gesucht:
                          - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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                          • gki
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.01.2012
                            • 4834

                            #73
                            Hallo Alter Mansfelder!

                            Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
                            Keine Ahnung, wie er das angestellt hat ...
                            Es reicht völlig aus, das PDF auf einer ansonsten zugänglichen und indizierbaren Website
                            zu verlinken.
                            Gruß
                            gki

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                            • Manfred77
                              Erfahrener Benutzer
                              • 26.05.2017
                              • 104

                              #74
                              Hallo erstmal, ich habe über MyHeritage den Bericht ausgedruckt und meiner Tochter zugeschickt. Aber ich habe nur ca. 320 Ahnen. Keine Tanten, Onkels, Cousins, Geschwister. Nur direkte Vorfahren.

                              Kommentar

                              • Erny-Schmidt
                                Erfahrener Benutzer
                                • 16.06.2018
                                • 409

                                #75
                                Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
                                Wir hatten bereits in meiner Ausbildung 2004-2006 gelernt, dass sich CDs und DVDs NICHT zur Langzeitarchivierung eignen. Und mein Berufsalltag zeigt eigentlich auch, dass manche USB-Sticks nicht von allen Geräten (primär hier Drucker) erkannt werden, also sind auch die nicht zur Archivierung geeignet.
                                Bei USB-Sticks habe ich erlebt, dass sie zu Read-Only-Medien mutierten. Außerdem Lesefehler, die sich nur durch Formatieren beheben ließen, unter Totalverlust der Daten, versteht sich. USB-Sticks sind nur als Transfermedium gut und/oder für Daten/Programme, die sich leicht ersetzen lassen.
                                Unsicher bin ich mir, wie lange DvD-RAM halten und noch mehr, wie lange es dafür Laufwerke gibt. DvD-RAM ist der ursprüngliche Standard, bei dem noch alle Sicherungsmechanismen (Sektorierung u.a.m.) vorhanden sind. Alle übrigen DvD-Formate sind Billig-Derivate, denen etliche Merkmale der DvD-RAM fehlen. Deswegen würde ich von DvD-RAM erheblich längere Archivierungszeiten erwarten als bei sämtlichen Billig-DvDs. Das bisher einzige digitale Archivmedium, das diesen Namen verdient, waren MOs. Die Industrie hat sie sterben lassen, weil zu teuer.
                                Bisher sind Festplatten (richtige Festplatten, nicht Flash) zur Archivierung geeignet, allerdings auch nur bei korrekter Lagerung.
                                Disketten halten Daten übrigens weitaus länger als von den Herstellern garantiert wurde. Die scheitern ebenso wie MOs nur an nicht mehr vorhandenen Laufwerken.
                                Das Problem mit der Lesbarkeit der Dateiformate bleibt aber auch da bestehen. Übrigens: Betreffend Dateformate werden von den einzelnen Archiven und Bibliotheken, die sich dazu überhaupt äussern wollen, PDF/A und JPEG2000 empfohlen.
                                Entsprechen die üblichen Bilder von DigiCams, im Web und sonstwo (*.jpg) dem JPEG2000-Standard oder sind das auch "abgespeckte" Billigvarianten?


                                Gruß E. Schmidt
                                Gruß E. Schmidt.
                                WANTED! SCHMID(t)/Halle/S, MAER(c)KER/Saalkreis, HAUBNER & HEINE(c)KE/Mansfelder Land

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