Scheidung 1845?

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  • clifton
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 212

    Scheidung 1845?

    Hallo,

    meine 4*Urgroßeltern Gottlob Schmidt & Caroline Curdas aus Luckau liessen sich 1845 scheiden. So ist es nachträglich im Traueintrag vermerkt. Wer kann mir auskunft über die Rechtsverhältnisse der damaligen Zeit geben? Konnten sich die Geschiedenen danach wiederverheiraten? Nach Kirchenrecht war das ja ausgeschlossen und eine zivilrechtliche Ehe gab es nach heutigem Sinne ja noch nicht.
    Insbesondere die Siutation der Caroline interessiert mich, da ich von Ihr nur weiß, daß sie in Berlin verstorben sein soll, nur unter welchem Namen muß ich sie dort suchen? Gottlob ist nach Amerika ausgewandert. Sollte er sich wiederverheiratet haben, würde das meine Suche nach Ihm erleichtern.
    Freue mich auf rege Zuschriften,

    clifton
  • Ahrweiler
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2009
    • 1063

    #2
    Hallo clifton
    Ich denke schon,dass sie wieder heiraten konnten indem sie zu einem anderen Glauben konvertierten.Wird in der heutigen zeit auch praktiziert.Mein Schwager war kath.und geschieden.Er ist zum ev.Glauben konvertiert und hat dan kirchlich meine Schwester(ev.)geheiratet.Siehe auch den engl.König Heinrich mit seinem vielen Ehefrauen.Kaiser Nero im alten Rom ließ sich auch scheiden nur brachte er seine erste Ehefrau dann um,was ja heute nicht mehr geht da es ein Verbrechen ist.Ganz streng geht es da bei den zeugen Jehovas zu einmal geschieden nie mehr heiraten.Streng ist es auch bei den Buddhisten denn da gilt die Ehe einmal geschlossen für ein ganzes Leben.
    LG
    Franz Josef

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    • herby
      Erfahrener Benutzer
      • 13.12.2006
      • 2161

      #3
      Zitat von Ahrweiler Beitrag anzeigen
      Hallo clifton
      nur brachte er seine erste Ehefrau dann um,was ja heute nicht mehr geht da es ein Verbrechen ist.
      ist ja doll, seit wann?

      spaßenshalber
      Herbert

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      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11322

        #4
        Werte Herren,

        Zitat von Ahrweiler Beitrag anzeigen
        Kaiser Nero im alten Rom ließ sich auch scheiden nur brachte er seine erste Ehefrau dann um,was ja heute nicht mehr geht da es ein Verbrechen ist.
        Zitat von herby Beitrag anzeigen
        ist ja doll, seit wann?
        Religionskundiger Modus an -

        Seit biblischen Zeiten: Exodus Kap. 20, V. 13. Entstand vor Nero, nämlich in vorchristlicher Zeit!!!

        Woraus wir schließen, daß schon Nero etwas verbotenes tat. Aber ihn juckte das nicht, weil er ja weder Jude noch Christ war. Gut, Heinrich VIII juckte das auch nicht, der war aber Christ...

        - Religionskundiger Modus aus.

        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • maus282
          Erfahrener Benutzer
          • 07.07.2010
          • 355

          #5
          Hallo,

          also einer meiner Vorfahren hat sich auch 1852 scheiden lassen. Und die Frau hat danach wieder geheiratet.
          Und das im tiefsten religiösen Bayern.
          Aber meine Vorfahren waren Protestanten.

          Viele Grüße
          Annett
          Suche alles über Danto, Wohlmuth, Sellmeier, Merkel und Langguth in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz

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          • Ahrweiler
            Erfahrener Benutzer
            • 12.12.2009
            • 1063

            #6
            Hallo maus
            Gabs da schon Standesämter oder ist sie konvertiert?Bei uns in Österreich waren die Leutchen ja arm dran,denn es gab bis zum Anschluß in Österreich keine Standesämter und keine Meldeämter.Bis dorthin hatte die allgewaltige Kirche das Sagen.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Ahrweiler Beitrag anzeigen
              Gabs da schon Standesämter oder ist sie konvertiert?
              @Ahrweiler
              Warum sollte die Vorfahrin konvertieren?

              @clifton
              Ich habe auch mindestens zwei Scheidungen in den damaligen Zeiten.

              Die eine war um 1824; da weiß ich aber nicht, was aus der Frau wurde. Der Mann hat aber wieder geheiratet. Das war im Harz - die Eintragungen aus einem Kommissionsvertag.

              Der zweite Fall stand in einem Sterbeeintrag von 1855, als der geschiedene Mann starb. 1857 hat die Frau wieder geheiratet. Das war in Polen - Eintrag in einem KB der ev. - augsburgischen Kirche.

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              • maus282
                Erfahrener Benutzer
                • 07.07.2010
                • 355

                #8
                Hallo

                Zitat von Ahrweiler Beitrag anzeigen
                Hallo maus
                Gabs da schon Standesämter oder ist sie konvertiert?Bei uns in Österreich waren die Leutchen ja arm dran,denn es gab bis zum Anschluß in Österreich keine Standesämter und keine Meldeämter.Bis dorthin hatte die allgewaltige Kirche das Sagen.
                Hallo Ahrweiler,

                konvertiert sind sie bestimmt nicht. Ich habe den Eintrag aus einem Familienregister.
                Allerdings weiß ich nicht, ob der Mann wieder geheiratet hat. Aber das werde ich dann im Archiv nachschlagen.

                Viele Grüße
                Annett
                Suche alles über Danto, Wohlmuth, Sellmeier, Merkel und Langguth in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz

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                • animei
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.11.2007
                  • 9237

                  #9
                  Hier ein Bericht speziell über Scheidungen im 19. Jahrhundert in Bayern: http://opus.bibliothek.uni-wuerzburg...ond)A5_neu.pdf
                  Ich denke, die damaligen (katholischen) Scheidungen sind gleichzusetzen mit dem, was man heute Annullierung nennt, wonach ja auch kirchliche Wiederverheiratung möglich ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehenich..._(Kirchenrecht)
                  Gruß
                  Anita

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                  • #10
                    Zitat von clifton Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Konnten sich die Geschiedenen danach wiederverheiraten? Nach Kirchenrecht war das ja ausgeschlossen und eine zivilrechtliche Ehe gab es nach heutigem Sinne ja noch nicht.
                    Insbesondere die Siutation der Caroline interessiert mich, da ich von Ihr nur weiß, daß sie in Berlin verstorben sein soll, nur unter welchem Namen muß ich sie dort suchen? Gottlob ist nach Amerika ausgewandert. Sollte er sich wiederverheiratet haben, würde das meine Suche nach Ihm erleichtern.
                    Freue mich auf rege Zuschriften,

                    clifton
                    Hallo Clifton,

                    Das uangefügte Beispiel aus dem Jahr 1787 zeigt, dass Geschiedene durchaus wieder heirateten, allerdings brauchten sie dazu die Genehmigung der örtlichen Kirchenoberbehörde:


                    Nicolaus Schelhorn, Schneidermeister zu ....... und Söldner daselbst war von seinem Eheweib Elisabetha gebohrene Schwämmleinin von .......geschieden worden, weil er 2 mal die Eh gebrochen hatte und sie sich seiner nicht annahm, da er aber Erlaubnis erhalten hatte wieder zu heyrathen, so wurde er den 24 April nach 3maliger Proclamation wieder copulirt mit Margaretha Barbara Klugin, weil. Johann Klugs zu ...... nachgelassenen Wittwe


                    Ich habe viele solche Beispiele. Die Frauen nahmen, wenn die Ehe kurz war meist wieder ihren Geburtsnamen an, in anderen Fällen wurden sie das nächste Mal unter dem Namen ihres Ehemannes geführt.



                    Grüßle
                    Ortti

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                    • gustl
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.08.2010
                      • 676

                      #11
                      Hallo Clifton,

                      ich habe zwei Scheidungen im 19. Jahrhundert und eine im 18., in allen Fällen in der reformierten Kirche. In einem Fall ist sicher, dass die Frau danach wieder geheiratet hat.

                      In der katholischen Kirche ist eine kirchliche Scheidung nicht möglich - bis heute. Hier gibt es nur die Anullierung der Ehe, die man beim römischen Kirchengericht, der Rota, beantragen muss. Nur wenn die Rota dieser Eheauflösung zustimmt, kann ein Katholik wieder kirchlich heiraten.

                      Standesämter und somit die zivilrechtliche Scheidung gibt es in Deutschland seit spätestens 1876, ab wann das in der für Dich relevanten Gegend eingeführt wurde, müsstest Du googeln (frühestens seit 1792). Das bedeutet aber nicht, dass man nach der zivilrechtlichen Scheidung wieder kirchlich heiraten konnte.

                      Lieben Gruß
                      Cornelia

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