Hallo Ihr Lieben,
habe heute im Grundbuch (Seite 107) von Strizowitz / Dauba diesen Eintrag gefunden:
Christoph Pollak
Anno 1746 den 12ten November ist hervor gekommen,
daß der Georg Kosina?, das 6te Geboth [Ehebruch] übertretten, wes-
sentwegen er zwar zur Straf, mit anlegung des fuußeysen
zur obrigkeitlichen arbeit bezogen worden! und damit
diese Kalluppen [Grundstück], habend? 4 $ Feldbau, hier wiederum mit
einem anderen Wirth versehen sein möchte, hat der Wenzl
sein auf dieser Kalluppner habendes Recht seinen älteren Bru-
der Christoph Pollak abgetretten, von welches ihme der
jetzige Wirth das Schneider Handwerk erlernen Lassen,
auch alle darbei sich ereignede Unkosten bezahlen und in
freeyer Kost halten solle, und wenn er kein Handwerk
Lernen wolte, ihm anstadt diesen 30 fr, und zur Mor-???
gengaab 7 $ abgebe, und die Hochzeit ausrichten wird,
wie ingleichen, dem Johann, und Dorothe Polakin, als
sein geschwistert, wie ein Vatter, nebst morgengaab,
und 1. stück Rindt Viech, auch Hochzeit mit aller zugehör
abferttigen solle, wie nicht minder dem alten Wirth
Wenzel Pollak, wie in voriger Verschreibung Ver-
schrieben ist, daß ausgedinge [Altenteil, Rentenleistung] bis zu seinem Tod ab-
geben wird.
Ich würde gern Eure Interpretation hören. Wegen Ehebruch Fußeisen und den Besitz verlieren?
habe heute im Grundbuch (Seite 107) von Strizowitz / Dauba diesen Eintrag gefunden:
Christoph Pollak
Anno 1746 den 12ten November ist hervor gekommen,
daß der Georg Kosina?, das 6te Geboth [Ehebruch] übertretten, wes-
sentwegen er zwar zur Straf, mit anlegung des fuußeysen
zur obrigkeitlichen arbeit bezogen worden! und damit
diese Kalluppen [Grundstück], habend? 4 $ Feldbau, hier wiederum mit
einem anderen Wirth versehen sein möchte, hat der Wenzl
sein auf dieser Kalluppner habendes Recht seinen älteren Bru-
der Christoph Pollak abgetretten, von welches ihme der
jetzige Wirth das Schneider Handwerk erlernen Lassen,
auch alle darbei sich ereignede Unkosten bezahlen und in
freeyer Kost halten solle, und wenn er kein Handwerk
Lernen wolte, ihm anstadt diesen 30 fr, und zur Mor-???
gengaab 7 $ abgebe, und die Hochzeit ausrichten wird,
wie ingleichen, dem Johann, und Dorothe Polakin, als
sein geschwistert, wie ein Vatter, nebst morgengaab,
und 1. stück Rindt Viech, auch Hochzeit mit aller zugehör
abferttigen solle, wie nicht minder dem alten Wirth
Wenzel Pollak, wie in voriger Verschreibung Ver-
schrieben ist, daß ausgedinge [Altenteil, Rentenleistung] bis zu seinem Tod ab-
geben wird.
Ich würde gern Eure Interpretation hören. Wegen Ehebruch Fußeisen und den Besitz verlieren?
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