Bilder online stellen erlaubt?

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  • Seifenblase
    Erfahrener Benutzer
    • 27.08.2021
    • 136

    Bilder online stellen erlaubt?

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Bild einer Schulklasse gefunden. Es ist ca. 100 Jahre alt.
    Darf man dieses Bild online stellen? Ich kann mir vorstellen das es für viele ggf. die Chance ist ein Bild ihrer Vorfahren zu bekommen.
    Zuletzt geändert von Seifenblase; 08.05.2022, 23:13.
  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    #2
    Ja, darf man.
    Sofern ich mich richtig erinnere, endet das Recht am eigenen Bild 10 Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person.

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15111

      #3
      Hallo
      keiner der Abgebildeten würde heute erkannt werde können, weil sie sich natürlich äußerlich stark verändert haben. Daher ist hier das "Recht auf eigenes Bild" eher irrelevant, weil das Foto ja gar nicht mehr die Person erkennbar abbildet.

      ZITAT:
      Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist.

      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.05.2022, 06:30.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        Rechtlich sind 2 Sachen zu unterscheiden.

        1) das Recht am eigenen Bild als Folge des Persönlichkeitsrechtes §22-24 KUG
        d.h. nur mit Einwilligung des Abgebildeten Verbreitung oder Veröffentlichung erlaubt.
        Gilt auch nach dem Tode bis 10 Jahre danach.
        Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte (z.B. Politiker, Sportler pp) oder Personen "als unwesentliches Beiwerk" z.B. Strassenaufnahme oder öffentl. Versammlungen

        2) Das Urheberrecht ..... hat der Inhaber des Schöpfungsaktes, idR. der Fotograf. (§2 UrhG),setzt aber eine besondere Gestaltungshöhe voraus um Urheberrechte zu geniessen.(persönlich-geistige Schöpfung)
        Dieses kann allerdings abgetreten oder verkauft werden, auch kann ausdrücklich (gemeinfrei) oder konkludent darauf verzichtet werden.
        Kommt bei allg. Aufnahmen, Schnappschüssen pp eh nicht in -Frage
        Das Urheberecht erlischt bei Lichtbildern 50 Jahre nach Veröffentlichung bzw. Entstehung

        Zusammenfassend:
        Es bestehen hier unter keinem Gesichtspunkt Schutzrechte an dem 100 jährigen Lichtbild.
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 09.05.2022, 10:21.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

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