Begriff 'Unterer Bürger'?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • mq73
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2011
    • 252

    [gelöst] Begriff 'Unterer Bürger'?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1725
    Region, aus der der Begriff stammt: Ebersdorf, Sachsen



    Guten Tag,


    beim Taufeintrag der Anna Sophia Grosser 1725 in Ebersdorf (heute Teil von Chemnitz) wird der Kindsvater als "unterer Bürger" bezeichnet.


    Was bedeutet dieser Begriff?


    Vielen Dank
    lG
    Andreas
    Angehängte Dateien
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo,
    er wohnte im unteren Bereich des langgestreckten Ortes.
    "Unterer Bereich" ist als Höhenangabe zu verstehen.
    Entsprechend der topografischen Karte ist es der nördliche Bereich des Ortes.
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19748

      #3
      Hallo,
      also war Ebersdorf ein Dorf.
      Steht dann "B." tatsächlich für Bürger oder doch für Bauer?
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • zeilenweise
        Erfahrener Benutzer
        • 10.07.2018
        • 322

        #4
        Auch in einem Dorf gab es Bürgerrecht, das man erwerben musste. In der Gegend, mit der ich mich beschäftige, hießen diese Leute "Nachbarn", die anderen Bewohner "Beisassen". Die Rechte und Pflichten der Nachbarn ähnelten dem Bürgerrecht in den Städten (zum Beispiel das Stellen eines Feuereimers).



        Aufschluss über die Benennung in diesem speziellen Ort geben Bücher, die sich mit der Geschichte des Ortes oder der Region beschäftigen. Hilfreich kann auch der Vergleich mit anderen Einträgen im Kirchenbuch sein.
        Zuletzt geändert von zeilenweise; 29.09.2018, 17:58.
        Gruß, zeilenweise

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Das B könnte für "Bewohner" stehen

          "... des untern Bewohners alhier ..."
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 29.09.2018, 18:22.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Wird die erste Patin dort nicht als "Ew", also "Einwohnerin" bezeichnet?

            Also ist doch "B" wohl nicht "Bewohner".

            Die Erklärung zu "unterer" ist richtig.
            Zuletzt geändert von henrywilh; 30.09.2018, 09:35.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • mq73
              Erfahrener Benutzer
              • 03.11.2011
              • 252

              #7
              Danke für eure Hinweise!
              LG
              Andreas

              Kommentar

              Lädt...
              X