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#1
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Heirat der Großeltern 1944 - soll ich die Belegakte anfordern?
Hallo liebe Leute,
ich habe vom Standesamt eine 4-seitige Kopie aus dem Familienbuch zur Heirat meiner Großeltern 1944 bekommen. Ein Heiratsbuch oder -register gab es zu der Zeit ja nicht, richtig? Ich habe natürlich auch nach der Belegakte gefragt. Aber eigentlich mehr aus Neugier, was da so drin sein könnte. Hauptsächlich interessierte mich, ob eine Heiratserlaubnis vorgelegt wurde. Mein Großvater war Oberfähnrich bei der Luftwaffe. Keine Ahnung, ob er sowas brauchte. Die Antwort von der Standesbeamtin: die Akte besteht aus 3 Blatt und stellt lediglich den Antrag der Eheleute nebst Gebühr dar. Kinder usw. sind nicht vermerkt. Es gehen an Informationen aus dem Eheeintrag deutlich mehr Informationen hervor. Kopien wurden damals nicht gefertigt. Die Familienbücher wurden im Original vorgelegt und wieder mitgegeben. Die Gebühr für die Kopie würde 15,- € betragen. Antrag der Eheleute - ist damit die Aufgebotsverhandlung gemeint? Es wäre natürlich Quatsch, 15,- € zu bezahlen, wenn dann dasselbe drin steht wie im Eheeintrag. Wenn es aber einen interessante Mehrwert darstellt, ist mir das Geld egal. Wie seht ihr das? Ich will am Montag auf die Antwort der Standesbeamtin reagieren. Bin also gespannt auf eure Meinungen. Viele Grüße Basil |
#2
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Hallo Basil,
eigentlich müssten auch die beigebrachten Geburtsurkunden in den Belegakten sein. Wenn die Brautleute aber aus dem selben Ort sind, brauchte man dies nicht, der Standesbeamte konnte ja einfach nachschlagen. Ich würde der Beamtin erst mal glauben und die 15€ sparen. Wenn Du durch den Heiratseintrag nicht weiter kommst, kannst Du die 3 Seiten immernoch anfordern. Zur Heiratserlaubnis für Offiziere der Wehrmacht kannst Du hier was nachlesen: https://www.forum-der-wehrmacht.de/i...ratserlaubnis/ |
#3
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Hallo Christine,
danke für deine Antwort. Die Brautleute waren nicht aus dem Ort, darum mussten sie ihre Geburtsurkunden beibringen. Ich glaube aber der Standesbeamtin, wenn sie schreibt, dass keine Urkunden in der Akte sind. Sie hat bereits nachgesehen. Mir geht es nicht ums weiterkommen, ich habe alle Daten. Ich hätte auch den Heiratseintrag nicht gebraucht. Mir geht es darum, die Daten, die ich aus Ahnenliste, -pass usw. habe, durch die Originaldokumente zu belegen. Und vielleicht erfährt man noch ein neues Detail. Ich frage mich immer noch, ob mit Antrag die Aufgebotsverhandlung gemeint ist und ob darin etwas zur Heiratserlaubnis vermerkt ist. Für meine anderen Großeltern habe ich eine Aufgebotsverhandlung für Eheschließungen von Ausländern aus der Belegakte bekommen. So gesehen bräuchte ich diese jetzt auch noch. Ich glaub, ich spinne! Basil |
#4
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Hallo Basil,
Zitat:
Wäre eine Heiratserlaubnis darin, hätte sie es sicher benannt. Evtl. wurden die (für eine Aufbewahrung) unwichtigen Teile der Belegakte nicht archiviert, oder sind anderweitig verloren gegangen. Jetzt mal spekuliert: Hat das Paar in einem anderen Ort geheiratet, damit sie die Heiratserlaubnis nicht vorlegen mussten, da sie ihm verweigert wurde???? Oder steht Dienstgrad und Einheit in der Heiratsurkunde? Mein Schwiegervater brauchte 1960 zwar offiziell keine schriftliche Erlaubnis seines Dienstherren mehr, aber sein Vorgesetzter hatte ihm (junger Leutnant) von der Heirat damals strikt abgeraten . Geheiratet hat er trotzdem |
#5
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Zitat:
Also haben sie vielleicht tatsächlich ohne Erlaubnis geheiratet? Beide Väter waren Beamten, ob sie das gewagt hätten? Sie waren beide als Zeugen dabei. Interessante Frage! Basil |
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Stichworte |
antrag , aufgebot , belegakte , familienbuch , heirat , heiratserlaubnis , sammelakte , standesamt |
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