Polnische Personenstandsregister nach 1945, wie anfordern?

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  • Pastor
    Benutzer
    • 17.10.2023
    • 57

    Polnische Personenstandsregister nach 1945, wie anfordern?

    Guten Abend liebes Forum,

    Da ich unsicher bin, in welches Unterforum mein Anliegen gehört, stelle ich die Frage mal hier. Es geht mir um polnische Personenstandsregister nach 1945 bzw. wie ich eine Anfrage nach Polen richtig stelle. Und zwar suche ich die Sterbeurkunden meiner Großeltern Rosa und Anton Mlynarczuk, das genaue Datum kenne ich leider nicht. Beide wohnten in Rastenburg, heute Ketrzyn (Ermland-Masuren) und sind Anfang der 50er Jahre dort gestorben, nachdem der Rest der Familie bereits geflohen war. Deswegen kennt leider auch niemand aus meiner Familie mehr die genauen Daten. An welche Behörde müsste ich in diesem konkreten Fall eine Anfrage stellen und was fordere ich dann genau an (Kopie, Abschrift?)? Die Geburtstage meiner Großeltern sind übrigens bekannt, nur ihr Ende liegt noch im Dunkeln.
    Ich freue mich über eure Ratschläge!
    Freundliche Grüße
    Pastor
  • XodoX
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 199

    #2
    Éinfach direkt an die Stadt. Eine Kopie dann. Was willst du mit einer Abschrift? Würde ich nur nehmen, wenn es nicht anders geht. Das wird aber dnan meistens bei Kirchenbüchern gemacht, nicht bei sowas.
    Zuletzt geändert von XodoX; 14.02.2024, 21:29.

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    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 2645

      #3
      Hallo Pastor,

      folgende Tipps habe ich für Dich.

      1. Bei Tod in den 1950er Jahren greift noch die Schutzfrist von 80 Jahren. D. h. die Sterberegister sollten also noch im Standesamt liegen.

      2. Standesamt Ketrzyn

      Nach meinem Kenntnisstand werden vom polnischen Standesämtern nur noch Abschriften aus den Registern (lang, kurz, internationale Fassung) ausgestellt, keine Kopien. Die Abschrift kannst Du als Abkömmling in direkter Linie beantragen, dies ist aber ein formelles Verfahren. Wie man in Ketrzyn an die Formulare gelangt, müsste man erst erfragen. Alle Anfragen und Anträge sind auf polnisch zu stellen. Die Kosten sind überschaubar. Bei den Angaben zum Tod müsstest Du eben einen Zeitraum angeben, ggf. fallen dann noch Recherchekosten an. Die Bearbeitungszeiten sind kurz, da kann Deutschland noch was lernen.

      3. Wenn ich richtig verstanden habe, kann man auch mit berechtigten Interesse selbst (oder ein Bevollmächtigter) vor Ort Einblick ins Register nehmen und sich eine Kopie/Foto erstellen. Ich hatte auch schon einmal das Glück, dass mir eine Mitarbeiterin des Standesamtes eine Kopie per mail sendete, aber das sehen die Vorschriften eigentlich nicht vor.

      Ansonsten kannst Du auch Nutzer "Dudas" mal ansprechen, der hat noch mehr Hintergrundwissen, was Polen betrifft.
      Zuletzt geändert von Balthasar70; 14.02.2024, 21:41.
      Gruß Balthasar70

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      • Pastor
        Benutzer
        • 17.10.2023
        • 57

        #4
        Hallo zusammen,
        Vielen lieben Dank für Eure Hilfestellung! Dann melde ich mich also erst beim Standesamt in Ketrzyn und frage nach, wie genau das Bestellen von Abschriften funktioniert, und mache das denn entsprechend deren Anleitung (mit Formularen). Die LANGE Abschrift müsste doch dem Original-Eintrag am nächsten kommen, oder? Meine Abstammung von den angefragten Personen müsste ich dann doch entsprechend belegen? Nochmals vielen Dank für Eure Antworten!
        Freundliche Grüße
        Pastor

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        • Balthasar70
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2008
          • 2645

          #5
          Hallo Pastor,

          ja, Deine Abstammung müsstest Du dann durch Geburtsurkunden (Kopien) in der Linie nachweisen.
          Gruß Balthasar70

          Kommentar

          • Pastor
            Benutzer
            • 17.10.2023
            • 57

            #6
            Hallo Balthasar70,
            Nochmals vielen Dank für Deine Antwort! Dann weiß ich jetzt wie ich das mal versuchen werde.
            Freundliche Grüße
            Pastor

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            • XodoX
              Erfahrener Benutzer
              • 03.07.2022
              • 199

              #7
              Zitat von Balthasar70 Beitrag anzeigen
              Hallo Pastor,

              folgende Tipps habe ich für Dich.

              1. Bei Tod in den 1950er Jahren greift noch die Schutzfrist von 80 Jahren. D. h. die Sterberegister sollten also noch im Standesamt liegen.

              In Polen gibt es Schutzfristen von 80 Jahren für Sterbeurkunden?

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