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#1
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Verwandtschaftsbezeichnung Schwager - erweiterte Auslegung möglich?
Hallo,
wer kennt sich gut mit Verwandtschaftsbezeichnungen aus? In einer Breslauer Sterbeanzeige aus dem Jahr 1944 wird der gefallene Sohn von den Eltern u. a. als Schwager, Neffe und Vetter bezeichnet. Unter den Trauernden wird zusätzlich zu den Namen der Geschwister auch eine Schwägerin (leider ohne Namen) genannt. Sieht auf den ersten Blick sehr eindeutig und einfach aus. Andererseits sind nach allen mir bekannten Informationen weder seine Schwester noch seine beiden Brüder zu dem Zeitpunkt verheiratet und haben auch keine Kinder. Vetter läßt sich erklären. Neffe ließe sich auch erklären, wenn damit Neffe 2. Grades gemeint ist. Aber Schwager kann er für mich nur sein, wenn einer der Brüder oder die Schwester verheiratet ist. Und gäbe es aus dieser Ehe ein Kind, wäre er auch Neffe. Kann es noch eine andere Bedeutung des Begriffs "Schwager" geben als die mir bekannte? Wikipedia nennt keine. Bin ich auf ein wohlbehütetes Familiengeheimnis gestoßen? Oder interpretiere ich einfach zu viel hinein? Etwas Brisanz erhält diese Sterbeanzeige noch dadurch, dass der Vater des Verstorbenen nach dem 2. Weltkrieg beim DRK nach seiner Schwiegertochter suchte. Bisher hielt ich das für einen Arbeitsfehler. Vom DRK kenne ich den Namen und die letzte Adresse der gesuchten Schwiegertochter, kann sie aber nicht weiterverfolgen, da das zuständige Meldeamt beim Umzug die neue Adresse nicht vermerkt hat. Beste Grüße Werner |
#2
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Hallo,
wenn ein Bruder des Gefallenen verlobt war, könnte doch seine Zukünftige als Schwägerin in der Anzeige genannt worden sein. |
#3
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Hallo,
Schwager = "(allg.) angeheiratetes (männliches) Familienmitglied; Familienmitglied, das (nach dem agnatischen Prinzip) nicht blutsverwandt ist" https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...&index=lemmata Zum Beispiel wäre Dein Verstorbener der Schwager des Ehemanns seiner Tante. |
#4
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Zitat:
Gruß Thomas |
#5
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Das Thema interessiert mich auch.
Bei mir geht es um einen Schwiegervater. Für einen Vorfahren aus dem 18. Jh. konnte ich bisher keinen Traueintrag finden, jedoch einen Sterbeeintrag, indem er seinen Schwiegervater beerdigt und den Sterbeeintrag seiner Witwe, allerdings mit anderem Mädchennamen, als der des o.g. Schwiegervaters. Daher stellen sich mir einige Fragen: War er womöglich zwei mal verheiratet und ich finde beide Traueinträge nicht? Warum muss er seinen Schwiegervater beerdigen, obwohl seine Frau noch lebt? Wurde eventuell noch jemand anderes, außer der Vater der Ehefrau,als Schwiegervater bezeichnet? Gruß Thorsten |
#6
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Hallo,
alle Hinweise, die ich auf diese Frage erhalten habe, sagen mir, dass im allgemeinen Sprachgebrauch nur der Ehepartner eines Geschwisters als Schwager/Schwägerin in Frage kommt. Das eine Verlobte als Schwägerin bezeichnet wird, will ich nicht ausschließen, halte ich aber für eher unwahrscheinlich. Juristisch mag Schwägerschaft weiter gefasst sein. Einziger ernsthafter Aspirant auf eine Ehe ist für mich der älteste Bruder, der zum Zeitpunkt des Todes aber auch erst 21 Jahre alt war. Seine bekannte erste Ehe war allerdings erst 1950. Aber wer weiß, ob da immer die Wahrheit gesagt wurde. Ich habe mir angewöhnt, immer nur das zu glauben, was durch Urkunden belegt ist. Ich muss da nochnmal intensiv nachgehen. Beste Grüße Werner |
#7
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Hallo Thorsten,
in deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass dein Vorfahre zweimal geheiratet hat. Entweder fehlen die Eheeinträge im Kirchenbuch oder er hat an einem anderen Ort geheiratet, wo du noch nicht gesucht hast. Das im 18. Jahrhundert Einträge fehlen, ist mir leider nur zu bekannt. Dass seine Witwe im KB mit einem anderen Mädchennamen genannt wird als der Schwiegervater, kann auch mehrere Ursachen haben.
Beste Grüße Werner |
#8
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Wenn der Mann verheiratet war, kann sein Schwager auch der Bruder seiner Frau sein, nicht nur der Mann seiner Schwester.
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#9
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Ohne irgendeinen Anspruch auf Richtigkeit in Deinem Fall möchte ich hier noch ergänzen, dass in der Zeit des 2. Weltkriegs auch "post-mortem"-Hochzeiten üblich waren. Diese Möglichkeit wurde 1941 durch Führererlass eingeführt. Eine Tochter meines Urgroßonkels heiratete 1941 so auch ihren bereits gefallenen Mann.
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#10
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Hallo Scherfer,
das mit der post-mortem Hochzeit ist ein sehr interessanter Hinweis. Diese Möglichkeit war mir bisher nicht bekannt. Auch wenn der Ehemann als er 1944 im Krieg gefallen ist nur 18 Jahre alt war, ausschließen möchte ich es nicht. Für den Wohnort der Ehefrau war das Standesamt Kammerau/Schweidnitz zuständig. Lt. Christoph gibt es dafür Heiratsunterlagen bis 1945 in Schweidnitz. Vielleicht läßt sich dort ja etwas finden. Falls keine Datenschutzvorschriften es verhindern. Beste Grüße Werner |
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verwandtschaft schwager |
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