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#1
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Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 30
Quelle bzw. Art des Textes: juristischer Schriftsatz Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-1835 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert Guten Abend, hier nun der drittletzte Scan der Akte. Einen kleinen Anfang habe ich schon: suchung es außer den ____ ___ ___auch der Zügelung einer unteren Gerichtsperson bedürfe; daß, was die Berufungsbeschwerde verlangt, der Appellant nach Ausweis der Akten am 5. Febr, 1833 vom ___ wegen Ungehorsams, nicht aber wegen sonstigen Vergehen, deren er ___ am besagten Tage vom Gericht Geändert von Christian40489 (26.02.2021 um 15:59 Uhr) |
#2
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suchung es außer dem Richter auch noch der Zuziehung einer
unteren Gerichtsperson bedürfe; daß, was die Berufungsbeschwerden anlangt, 1) der Appellant nach Ausweis der Akten am 5. Febr. 1833 vom J. Amte wegen Ungehorsams, nicht aber wegen der sonstigen Ungebürnisse, deren er sich am besagten Tage vor Gericht schul- dig gemacht hat, mit einer disciplinarischen Strafe von 24 Stunden belegt worden ist; |
#3
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ein kleines Stück mit vielen Lücken:
daß derselbe sich über due unrespec__? Art, wie er vom Actuar Adams angeredet worden ist, bey der dem letzten vorges___ ____ zu besch___ Befehl war,, aber dadurch nicht der _____ ___ nur nach den Akten die ___ ____ zu halten ist, vor Gericht zu ___; |
#4
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daß derselbe sich über die ungeziemende Art, wie er
vom Actuar Adam angeredet worden ist, bey der dem letztern vorgesetzten Behörde zu beschweren befugt war, aber dadurch nicht das Recht erhält, sich so, wie nach den Akten für den- selben zu halten ist, vor Gericht zu benehmen; Geändert von M_Nagel (26.02.2021 um 13:54 Uhr) |
#5
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und hier der Rest, aber wieder mit Lücken und vermutlich auch Fehlern:
2.) daß der Appellant eingestanden hat, daß er das ihm vom Gerichts- diener Fockel (richtig Fenckel) gepfändete u[nd] in seiner Verwahrung zurückgelassenen ___ ___ gedroschen zu haben, um davon dem Actuar die Zins- früchte zu ___, __ aber nichts dessen ausweislich tat, daß er dafür Eigenmacht Fehler? ___ unterm 30 Oct 1832 be- straft worden seye, diese erst in der Beschwerdenschrift vor- gebrachten Behauptung daher in gegenwärtiger Instanz nicht berücksichtigt werden kann, dem Appellanten erlaubt über- Geändert von Christian40489 (26.02.2021 um 15:29 Uhr) |
#6
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2) daß der Appellant eingestanden hat, daß er das ihm vom Gerichts-
diener Fockel gepfändete u. in seiner Verwahrung zurückgelassene Schock Korn gedroschen habe, um davon der Rentei die Zins- früchte zu liefern, dabey aber nichts davon erwähnt hat, daß er dieser Eigenmacht halber bereits unterm 30 Oct. 1832 be- straft worden seye, diese erst in der Beschwerdeschrift vor- gebrachte Behauptung daher in gegenwärtiger Instanz nicht berücksichtigt werden kann, dem Appellanten .... über |
#7
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Hallo M_Nagel!
Perfekt, vielen Dank, das letzte Wort ergibt sich gewiss auf der nächsten Seite. Dazu habe ich einen Lückentext, den ich gleich einstellen werde. Gruß Christian |
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