Totgeborene Kinder - Sternenkinder

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11322

    #16
    Moin Wiesenfee,

    da es sich hier mehr um einen Erfahrungsaustausch handelt, erlaube ich mir, dieses Thema nach dort zu verschieben.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • Wiesenfee
      Erfahrener Benutzer
      • 30.03.2010
      • 632

      #17
      ist o.k.

      Kommentar

      • Karla
        • 23.06.2010
        • 1017

        #18
        Hallo Wiesenfee ich habe auch sowas in meinem Stammbaum. Die Kinder bekamen auch einen Namen. Oder wurden noch schnell getauft. ich finde das gut was damals gemacht wurde, denn jede Mutter hängt doch an ihrem Kind, wenn es geboren wird. Da ist es doch ganz besonders schmerzlich, wenn nach so einer Anstrengung das Kind auch wenn es eine Todgeburt ist, mit dem Namen eingetragen wird. Viele Grüsse Karla

        Kommentar

        • Fronja
          Erfahrener Benutzer
          • 12.10.2007
          • 577

          #19
          Hallo,

          ich habe es in den Kirchenbüchern von Meck-Pomm so gefunden, das Kinder die als Totgeburten eingetragen waren, ohne Namen dort standen. Alles anderen, sofern sie lebend auf die Welt kamen mit Namen. Auch wenn sie am gleichen Tag verstorben sind.

          LG
          Steffi
          Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
          Jantzen, Jentz, Grabow, Zeisi(n)g - Kröpelin, Dorf Glashagen, Grevesmühlen, Grebbin, Wismar
          Badzinski, Gellerich - Hannover
          Badzinski, Heiermann, Schafstein, Hö(oe)v(f)ener - Castrop-Rauxel, Herne und Umgebung
          Badzinski, Trojan - Kr. Sensburg

          Kommentar

          • ubbenkotte
            Moderator
            • 13.04.2006
            • 1849

            #20
            Hallo,

            in den niederländischen KB, die ich bisher gesehen habe, habe ich noch nie Totgeburten gesehen. Bei der Einführung des Standesamtes 1811 in den Niederlanden, mussten auch die Kinder, die vor der Geburt verstorben waren aufgezeichnet werden. Das Geschlecht des Kindes wird in den Geburtsurkunden auch erwähnt. Die Kinder wurden aber nicht in dem sogenannten "Trouwboekje" (Familienbuch?) erwähnt. Nach der Geburt wurden die Kinder, wenn die Eltern katholisch waren, in aller Stille beerdigt auf einem Teil des Friedhofs, der nicht geweiht war. In Hengelo lag diese Stelle aber nur einige Meter vom Kalvarienberg entfernt. Meinen Großeltern passierte dies 1932. Ich wusste es zwar, aber durch Zufall fand ich im Internet, die Stelle, wo sie beerdigt worden war. Das Grab des Kindes, eines Mädchens, war im Grabverzeichnis des katholischen Friedhofs noch erhalten und seit 2 Jahren gibt es auch für die ungeborene Schwester meines Vaters Blumen an Allerseelen.

            Viele Grüße aus den Niederlanden

            Freddy

            Kommentar

            • Thomas Nehring
              Benutzer
              • 10.10.2006
              • 12

              #21
              Huhu.

              Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Totgeburten in neuerer Zeit ab 500 Gramm eingetragen werden und mit Geburtsurkunde und Sterbeurkunde versehen werden. Auch mit Namen.

              Ist zwar nicht von frueher, vielleicht aber für das Allgemeinwissen wichtig.

              Liebe Gruesse,

              Thomas

              Kommentar

              • holger2
                Benutzer
                • 02.05.2009
                • 62

                #22
                In den verschiedenen Kirchenbüchern in Sachsen und Thüringen, in denen ich bisher nachgesehen habe, sind totgeborene Kinder (ein Junge, ein Mädchen usw.) schon verzeichnet. Natürlich ohne viel Angaben, also nur die Eltern und das Datum, da es ja zu einer Taufe nicht mehr gekommen ist. In katholischen KB aus dem Riesengebirge habe ich dann auch das schöne Verb "genottauft" gefunden. (Das ist übrigens rein grammatisch falsch, es müsste "notgetauft" heißen, aber im Süddeutschen [und dazu gehörte das Riesengebirge sprachlich] ist es wohl möglich...)

                Kommentar

                • Friedrich
                  Moderator
                  • 02.12.2007
                  • 11322

                  #23
                  Bei einem meiner Vorfahren weiß ich, daß eins seiner Kinder (1826) mit Geschlechtsangabe als Totgeburt, sowohl im Geburts- als auch im Sterberegister eingetragen wurde.

                  Friedrich
                  "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                  (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                  Kommentar

                  • Mats
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2009
                    • 3390

                    #24
                    Ich indexiere zur Zeit Kirchenbücher aus dem Kreis Achern,
                    da sind öfter mal Totgeburten verzeichnet. Meistens wurden sie notgetauft, aber kein Vorname angegeben. Nur einmal hab ich gelesen, daß "die Sache" schon mehrere Tage vor der Geburt tot gewesen sein soll und deshalb ohne Taufe auf dem "Gottesacker" begraben wurde.

                    Selbst ein Kind, das man Zitat: "in Stücken" auf die Welt gebracht hat wurde noch getauft.
                    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                    also ist heute der richtige Tag
                    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                    Dalai Lama

                    Kommentar

                    • Wiesenfee
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.03.2010
                      • 632

                      #25
                      86 14.4.1892 79 männliches Kind,
                      totgeboren (unehelich)
                      Armann Bibiana aus St. N.79 Armann Josef, Häusler daselbst und
                      der Höll Korona aus St. N.24

                      114 27.9.1895 76 Armann Wilhelm,
                      +14.3.1896 (unehelich)
                      Armann Julia aus St. N.69 Armann Wilhelm, Inwohner daselbst
                      N.69 und der Kreisl Theresia aus St.
                      N.24

                      118 4.3.1896 107 Armann Anna, *11.1.1905
                      (unehelich)
                      Armann Julie aus B.W. N.33 Armann Wenzel, Inwohner daselbst
                      und der Dost Anna aus Kaltenwinter
                      N.11

                      168 27.11.1901 122 Armann Marie Theresia,
                      +5.12.1901 (unehelich)
                      Armann Julie aus B.W. N.33 Armann Wenzl, Inwohner daselbst und
                      der Dost Anna aus Kaltenwinter N.11

                      126 9.2.1897 107 weibl. Kind, totgeboren
                      (unehelich)
                      Armann Maria aus St. N.87 Armann Wenzel, Inwohner daselbst
                      und der Dost Anna aus Kaltenwinter

                      162 28.2.1901 122 Armann Anton, +2.1.1902
                      (unehelich)
                      Armann Maria aus St. N.87 Armann Wenzl, Inwohner daselbst und
                      der Dost Anna aus Kaltenwinter N.11


                      177 30.6.1902 122 Armann Wilhelm,
                      +1.7.1902 (unehelich)
                      Armann Maria aus St. N.87 Armann Wenzl, Inwohner daselbst und
                      der Dost Anna aus Kaltenwinter N.11

                      152 09.01.1900 122 Armann Robert, +3 16.4.1880 31 todtgeboren Höll Anna aus St.
                      Nr.124 Höll Ignaz, Inwohner daselbst. M:
                      (unehelich)
                      Armann Maria aus St. N.87 Armann Wenzl, Inwohner daselbSt.
                      M: Dost Anna aus Kaltenwinter N.11

                      174 9.4.1877 91 Roscher Adam, + eodem, notgetauft - Roscher Mathilde aus B.W. N.94

                      Hier kann man es genau nachlesen , da ja die 2 Bilder oben (1 Beitrag) nicht gut zulesen sind, darum hab ich einige reingestellt

                      Kommentar

                      • Silke Schieske
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.11.2009
                        • 4400

                        #26
                        Hallo Wiesenfee,

                        Habe durch Zufall auch von meinen Vorfahren mütterl. Zwillinge. Das eine ist 2 Tage nach der Geburt gestorben und ist unter "Stillborn Tochter " vermerkt worden.
                        Die Eltern waren verheiratet.

                        Gruß Silke
                        Wir haben alle was gemeinsam.
                        Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

                        Kommentar

                        • mini
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.12.2008
                          • 376

                          #27
                          Hallo ihr,

                          also so ungewöhnlich finde ich es nicht, dass totgeborene Kinder im KB verzeichnet sind. Ich erstelle gerade ein OFB. In den dortigen KB sind sehr viele totgeborene Kinder verzeichnet. Zwar nur das nötigste, aber immerhin.
                          Unter anderem auch ein totgeborenes Kind, dem Mann den Arm im Mutterleib abriss (steht dort wirklich so), damit es auf die Welt gebracht werden konnte.
                          Schöne Grüße

                          mini


                          Suche: Johann Christoph Hacke, Uhrmacher, + vor 1761 in Halberstadt

                          Kommentar

                          • anika
                            Erfahrener Benutzer
                            • 08.09.2008
                            • 2631

                            #28
                            Totgeburten

                            Hallo
                            Ich denke das kam auf den Pfarrer oder/und die Region an.
                            Ich habe in einem Kirchenbuch vom Niederrhein das ab 1709
                            ohne Lücken geführt wurde keine einzige eingetragene Totgeburt.
                            Im Sterbebuch der gleichen Gemeinde stehen Kinder die gleich nach der
                            Taufe starben mit Namen und Paten.
                            Ob es sich dabei auch um Totgeburten handelte ist nie vermerkt.
                            anika
                            Ahnenforschung bildet

                            Kommentar

                            • Eva64
                              Erfahrener Benutzer
                              • 08.07.2006
                              • 811

                              #29
                              Zitat von anika Beitrag anzeigen
                              Hallo
                              Ich denke das kam auf den Pfarrer oder/und die Region an.
                              Hallo,

                              so kenne ich das auch. Der eine Pfarrer hielt es fest, der andere nicht.
                              Ein Kind wurde nur mit Namen und im Taufbuch eingetragen, wenn es noch getauft werden konnte. D.h. Totgeburten sind ohne Namen eingetragen und dann im Totenbuch; manche Pfarrer schrieben dort noch Anonyma oder Anonymus, so dass man das Geschlecht auf diese Weise erkennen kann oder verwendeten andere Formulierungen.

                              Grüße
                              Eva

                              Kommentar

                              • Philipp
                                Erfahrener Benutzer
                                • 19.07.2008
                                • 841

                                #30
                                Hallo!

                                Ich habe eine Zwillingsgeburt von 1936 in den Unterlagen, wobei das eine Kind während der Geburt verstarb.
                                Der Standesbeamte hat für dieses Kind einen Sterbeeintrag gefertigt.
                                Sowohl dieser als auch der Geburtseintrag des überlebenden Kindes enthielten den Hinweis auf die Zwillingsgeburt, die Reihenfolge und auch einen Verweis auf die andere Eintragung. Das verstorbene Kind hat keinen Namen erhalten.

                                Inwieweit hier dem Gedanken des BGB Rechnung getragen wurde, dass ein Mensch erst mit vollendeter Geburt rechtsfähig ist, oder Formalien hinsichtlich der Beisetzung zu berücksichtigen sind, entzieht sich bislang meiner Kenntnis. Es waren aber meine ersten Gedanken dazu.

                                Grüße

                                Philipp

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X