Homologationsakt anlässlich Eheschließung 1837

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  • Rheinländer
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2012
    • 1468

    Homologationsakt anlässlich Eheschließung 1837

    Guten Abend zusammen,


    anlässlich einer Eheschließung aus dem Jahr 1837 fand ich unter dem Abschnitt, dass die vorliegenden Urkunden verlesen wurden, folgende Phrase:

    "3. Den Homologationsackt des Königlichen Landgerichts vom zweiten Januar dieses Jahrs, wonach die Braut am vierten März achtzehnhundertfünfzehn gebohren ist"

    Weiß jemand, was ist mit dieser Homologationsakte gemeint sein könnte und warum diese vom Landgericht ausgestellt wurde?

    Bin für jeden Hinweis dankbar!


    Viele Grüße und einen schönen Abend
    Zuletzt geändert von Rheinländer; 20.01.2022, 20:20.
  • Zeitenwende
    Benutzer
    • 24.06.2019
    • 76

    #2
    Hallo Rheinländer,

    ein Homologationsakt dürfte einfach eine Genehmigung, Erlaubnis, Bestätigung (= homologation (französisch)) durch das zuständige Gericht sein. Möglicherweise eine Erlaubnis zur Wiederverheiratung?

    Viele Grüße
    Zeitenwende

    Kommentar

    • Katze58
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2009
      • 334

      #3
      Hallo!
      Ich lese daraus, dass das Geburtsdatum der Braut eine schriftliche Bestätigung findet. In den KB gab es da ja schon mal Unstimmigkeiten bzw. das Geburtsdatum konnte von der betroffenen Person nicht genau angegeben werden.
      LG - Petra -


      Das Chaos sei willkommen -
      die Ordnung hat versagt !

      Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

      Kommentar

      • Rheinländer
        Erfahrener Benutzer
        • 14.02.2012
        • 1468

        #4
        Hallo ihr beiden,

        besten Dank für eure Überlegungen.
        Eine Wiederverheiratung kann ich ausschließen, es war für beide Eheleute die erste Trauung.

        Petras Idee mit dem falschen Geburtsdatum bin ich nachgegangen und zumindest in den Kirchenbüchern scheint sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen zu haben - laut den indexierten Kirchenbüchern bei den Mormonen soll sie am 14. März geboren worden sein.

        Nun gab es zu dieser Zeit im Linksrheinischen schon Zivilstandsregister, von daher werde ich im nächsten Schritt die Geburtsurkunde anfordern und einmal nachsehen, was darin verzeichnet ist.

        Viele Grüße und einen schönen Nachmittag

        Kommentar

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