Erklärung uneheliches Kind

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  • nordi0
    Erfahrener Benutzer
    • 27.01.2019
    • 101

    [gelöst] Erklärung uneheliches Kind

    Taufbuch Vitis 1882-1897


    Liebe Mitforscher!


    Habe einen interessanten Eintrag entdeckt: http://data.matricula-online.eu/de/o...252F11/?pg=132 , 4. Eintrag


    Geb. 28.5.1889.
    1. Teil der Erkärung klar:
    Erklärung im Taufbuch:
    Karl Hobeck, kath. Rel., ehelicher Sohn des Richard Hobeck, Bahnwärters auf dem Wächterhaus Nr. 116 A zu Vitis und Kleinhäusler in Kleingloms und Frau Barbara geb. Leb von Heinreichs - beide kath. Rel. - 19.10.1869 (Geburtsdatum)
    Daß Karl Hobeck, ........ Person und seinem Stamm(?) nach den unterzeichneten Zeugen (?) ....................... zugegen war
    und sind als Vater des von Maria Weichselberger geborenen Kindes Ferdinand Weichselberger erklärt und überdies die gleichzeitig ................. und den unterfertigten Zeugen (?) ................ Person und ihrem ............... nach ebenfalls ............................... Kindes mithin die Erklärung abgegeben habe, dass ihn ............................ Ehegatte der Vater des Kindes sei und beide sodann ..... die Legitimationsvormerkung angefügt haben, bestätigen die Unterschriften:



    Wo sind die Unterschriften? Sollte das beiliegen, mit T.28 bezeichnet?


    In der letzten Spalte, ebenfalls durchgestrichen, dass die beiden geheiratet haben.
    Darunter nicht so klar:
    Getraut (?) am 30.7.1912 mit ........ für ............................................ lt. Anzeige der Pfarre Mariazell (Diöz. Peckau) dd. 30.7.1912 Zahl 762.


    Welches Datum ist das 1912? Das bezieht sich auf Ferdinand?


    lg nordi


  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1982

    #2
    Hallo,
    ein Versuch
    Daß Karl Hobeck, welchen seiner Person und seinem Stamm(?) nach den unterzeichneten Zeugen (?) wohlbekannt ist zugegen war
    und sich als Vater des von Maria Weichselberger geborenen Kindes Ferdinand Weichselberger erklärt und überdies die gleichzeitig ................. und den unterfertigten Zeugen (?) ihrer Person und ihrem Wunsch nach ebenfalls wohlbekannte Kindsmutter mithin die Erklärung abgegeben habe, dass ihr ............................ Ehegatte der Vater des Kindes sei und beide sodann um die Legitimationsvormerkung angefügt haben, bestätigen die Unterschriften:
    Gruß
    Michael

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    • AKocur
      Erfahrener Benutzer
      • 28.05.2017
      • 1371

      #3
      Hallo,

      dass ihr nunmehriger Ehegatte


      Getraut am 30.7.1912 mit There=
      sia Baumgartner lt. Anzeige der Pfarre Mariazell (Diöz. Peckau) ddo. 30.7.1912 Zahl 762.

      LG,
      Antje

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      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        welcher seiner Person und seinem Namen nach.....
        ....die gleichzeitig anwesende....
        ihrer Person und ihrem Namen nach ebenfalls....
        ihr nunmehriger Ehegatte....
        angesucht haben....
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 14.02.2019, 18:35.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          mithin nach Kindesmutter muss noch gestrichen werden.
          VG
          mawoi

          Kommentar

          • nordi0
            Erfahrener Benutzer
            • 27.01.2019
            • 101

            #6
            Danke für die Transkription.


            Die zeitliche Vorgangsweise ist mir nur nicht wirklich klar.


            Ferdinand wurde geboren 28.5.1889
            Die Eltern heirateten 17.1.1893.
            Die Vaterschaftserklärung wurde jedoch am 5. Okt. 1908 eingetragen!??? (Steht auf der rechten Seite, ebenfalls durchgestrichen.)



            Wäre es nicht logisch, dass die Vaterschaftserklärung zum Zeitpunkt der Geburt gegeben wurde und zum Zeitpunkt der Hochzeit der Eltern gestrichen wurde? Jedenfalls schaut es platzmäßig nicht aus, dass die Erklärung im nachhinein eingefügt wurde!?



            Übernahm er gleich oder später den Namen des Vaters, nämlich Hobeck?


            lg nordi

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            • Sinhuber
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2016
              • 753

              #7
              Hallo,
              den Namen Hobeck hat Ferdinand scheinbar nicht übernommen,
              siehe seine Trauung in Mariazell: http://data.matricula-online.eu/de/o...l/11569/?pg=62
              LG
              Christine

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              • AKocur
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2017
                • 1371

                #8
                Hallo,

                Lt. Trauung in Mariazell lag dort ein Taufschein vor, der am 6.10.1908 ausgestellt wurde. Anscheinend wurde also 1908 ein Taufschein benötigt und da wurde die Vaterschaftserklärung dann ergänzt.
                Mit der Hochzeit der Eltern hat die ja erstmal nichts zu tun; der, der die Mutter eines Kindes heiratet muss ja nicht zwangsläufig Vater des Kindes sein.

                LG,
                Antje

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