wappen

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  • Engelhard ,Hans- günter
    Benutzer
    • 15.04.2010
    • 28

    wappen

    Hallo und einen schönen Tag,

    ist das Wappen einer verstorbenen Familie noch geschützt und darf es die Sippe benutzen die zur Familie weitläufig gehört?

    MfG Hagen
    Alles Denkbare ist machbar.
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4661

    #2
    Hallo Hagen,

    es gibt ja in dem Sinne kein Wappenrecht in der Gesetzgebung und somit ist ein Wappen auch nicht auf Dauer geschützt, wenn die führungsberechtigte Familie erloschen ist. Es ist aber eine Frage des guten Stils, dass man, wenn man die Tradition ein Wappen zu führen übernehmen will, auch die üblichen Regeln dieser Tradition einhält. Führungsberechtigt sind in aller Regel die ehelichen Nachkommen desjenigen, der das Wappen verliehen bekam oder stiftete, die den Familiennamen führen. Ein Wechsel der Führungsberechtigung nach Erlöschen der wappenführenden Familie in die weitläufige Verwandtschaft ist in der Regel nicht vorgesehen und wäre daher respektlos.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Engelhard ,Hans- günter
      Benutzer
      • 15.04.2010
      • 28

      #3
      HALLO HINA,

      DANKE FÜR DIE GUTE AUSKUNFT.

      LIEBE GRÜßE

      HANS
      Alles Denkbare ist machbar.

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