Verständnisfrage: Gründe für das Verschweigen der Vaterschaft?

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  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4678

    #16
    Hallo Silke,
    Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigen
    Der Grund warum es so viele uneheliche Kinder gab war oftmal einfach der, das man zum heiraten erst mal vorlegen musste das man auch eine Familie ernähren konnte. Zumeist fehlten dem Ehepaar schlichtweg die Mittel um das belegen zu können. Soweit ich weiß musste der Bräutigam 100 Mark vorweisen.
    Daher wurden nicht selten erst 5 Kinder geboren bevor die Eltern heiraten konnten.
    hast Du dafür eine Belegstelle, wann und wo das so gewesen sein soll? Ich frage mich nämlich, ob die Schande der Unehelichkeit nicht größer war als der Umstand des fehlenden Vermögens. Denn Hochzeit hin oder her: Die unehelichen Kinder musste das Paar ja trotzdem ernähren, oder schlimmer noch: die alleinerziehende Mutter ohne Unterhaltsansprüche.

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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    • SafeHaven
      Erfahrener Benutzer
      • 21.11.2014
      • 433

      #17
      Uneheliche Kinder.. Da kann ich ein Lied von singen Ein paar unterschiedliche Fälle wären folgende:


      Fall 1
      Kind wird unehelich geboren, wird vom Pfarrer in ein extra Kirchenbuch für uneheliche Taufen eingetragen, wo auch jede Mutter zum Vater befragt wurde und die Vermutung dazugeschrieben. Leider war der leibliche Vater in dem Fall vor dem Verfahren auf Unterhaltszahlungen etc. verstorben. Das Kind hatte lebenslang den Namen der Mutter. Es stand auch immer dabei, ob der Vater die Vaterschaft anerkennt oder nicht und ob er die Namenstragung erlaubt.



      Fall 2
      Meine Ururgroßmutter bekam 5 uneheliche lebend geborene Töchter. Meine Ahnin wurde im Heimatort geboren, 50km weg von der Arbeitsstätte der Mutter, dort hat der Pfarrer keinen Vater eingetragen. Es gibt sehr viele Zivilprozess- und Vaterschaftsunterlagen im Stadtarchiv aber es war SEHR deutlich, dass der Vater nicht genannt werden möchte, obwohl diese Akten geheim waren. Das Gericht beauftragte sogar Freunde und Verwandte von der Mutter herauszufinden, wer der Vater war, aber sie weigerte sich standhaft, denn "sonst würde er keine weiteren Alimente zahlen". (Was in meinen Augen Quatsch ist, denn, wenn das Gericht den Namen erst kennt, wird er erst recht dazu verdonnert.) In den Akten wird er immer durch einen Anwalt vertreten und es gibt keine weiteren Anzeichen. Er hat sich echt gut versteckt - ich tippe auf höher gestellte oder verheiratete Männer. Meine Ahnin hatte lebenslang den Namen der Mutter.


      Fall 3

      Ahnin bekommt ihr uneheliches Kind Nr. 1: Vater im KB angegeben und Kind trägt den Nachnamen des Vaters.
      Ahnin bekommt ihr uneheliches Kind Nr. 2: Vater im KB angegeben und Kind trägt den Nachnamen des Vaters.
      Ahnin kommt in eine Beziehung ca. 1820 (ohne Heirat) mit ihrem Lebenspartner und (uneheliche) Kinder Nr. 3 & Nr. 4 bekommen den Nachnamen des Lebenspartners. (Uneheleiches) Kind Nr. 5 hat als Vater den Lebenspartner angegeben, bekommt aber lebenslang offiziell den Nachnamen der Mutter, wird aber mit dem Nachnamen des Vaters gerufen. (Uneheliches) Kind Nr. 6 bekommt wieder den Nachnamen des Partners. Die Mutter stirbt auch unverheiratet mit ihrem Mädchennamen.



      Fall 4

      Kind wurde unehelich geboren, Vater wurde im KB nicht genannt, aber in der Vormundschafts-/Einkindschaftsakte. Dort gab es Namen, Stand und Vermögen. Die Akte wurde aufrecht erhalten, bis das Kind alt genug war. Obwohl bekannt, wurde das Kind weiter auf den Namen der Mutter genannt.


      Usw.. Da gibt es unzählige Fälle und die Gründe für Eintragung ins KB bzw. die Weitergabe des Namens. Einige wurden hier schon genannt und ich tippe vor allem auf höher stehende Väter, bzw. deutlich niedriger, wenn die Mutter ihn geheim gehalten hat.


      Viele Grüße
      Jana
      Auf der Suche nach Spuren der Familie..

      Hertzke/Herzke von überall
      Fuchs und Behringer im 18. Jhd. aus Großhabersdorf und Umgebung
      Avdic und Seremet aus Sarajevo und Visegrad
      Kilimann, Sadlowski, Tietz, Ferrarius und Bialowons aus dem Kreis Ortelsburg

      Familie-Hertzke.de

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      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4839

        #18
        Hallo Alter Mansfelder!

        Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
        hast Du dafür eine Belegstelle, wann und wo das so gewesen sein soll? Ich frage mich nämlich, ob die Schande der Unehelichkeit nicht größer war als der Umstand des fehlenden Vermögens.
        In Bayern war es so, daß bis zur Abschaffung etwa 1850 eine Ehelizenz beim Pfarrer vorgelegt werden mußte, die man beim Land- oder Patrimonialgericht bekam. Diese wurde nur dann erteilt, wenn nachgewiesen werden konnte, daß die Ehe wirtschaftlich passabel dastand.

        Ich hab mal ne alte Akte von 1805 in Händen gehabt, da führte der Beamte aus, daß die Lizenz erteilt werden könne, da die Braut wg. hohen Alters sicher keine Kinder mehr bekäme. Mit beliegendem Taufschein...

        Denn Hochzeit hin oder her: Die unehelichen Kinder musste das Paar ja trotzdem ernähren, oder schlimmer noch: die alleinerziehende Mutter ohne Unterhaltsansprüche.
        Das stimmt natürlich trotzdem. 5 uneheliche Kinder hab ich auch noch nicht gesehen, ein Ahnen-Paar brachte es aber doch auf 3.
        Gruß
        gki

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        • Malte55
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2017
          • 1625

          #19
          Moin,
          irgendwie pervers, da dürfen sie erst heiraten wenn sie Knete vorweisen können, es werden trotzdem Kinder geboren und dann nehmen Pastoren und Konsorten die Mutter ins Kreuzverhör um zu erfahren wer der Vater ist, damit der dann für das Kind aufkommt.
          LG Malte

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          • Bienenkönigin
            Erfahrener Benutzer
            • 09.04.2019
            • 1696

            #20
            Vielen Dank an dieser Stelle an alle für die Aufzählung eurer interessanten Fälle!
            Danke besonders an gki für den Hinweis mit dem Landgericht.
            VG
            Bienenkönigin

            Zitat von gki Beitrag anzeigen
            Hallo Bienenkönigin!
            Ja, das kann sein, die Mutter wird ihn auf Alimente oder auch gebrochenes Eheversprechen verklagt haben und er wurde dann gerichtlich als Vater festgestellt und mußte zahlen.

            Aus der Tatsache, daß so ein Eintrag bei der zweiten Geburt fehlt, könnte man schließen, daß ein solcher Prozeß da nicht notwendig war, da der Vater von selber zahlte.
            Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

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            • Ferdix
              Erfahrener Benutzer
              • 24.11.2018
              • 386

              #21
              Ich hatte mal einen fremden Taufeintrag der Kirche Freystadt in Niederschlesien etwa aus der Mitte des 19. Jhd. gelesen, wo der Pfarrer in etwa schrieb: "Die Mutter gab Herrn XY als Vater an, der jedoch protestierte". Ich fand das witzig. Beide waren gesellschaftlich in etwa aus derselben (unteren) Schicht.
              Zuletzt geändert von Ferdix; 09.01.2020, 15:52.
              Gruß,
              Alex

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              • nav
                Erfahrener Benutzer
                • 30.03.2014
                • 715

                #22
                Hallo,

                ich kann auch einen Fall vorweisen, in dem von 1884 bis 1896 ganze sechs uneheliche Kinder geboren wurden. Geheiratet haben die Eltern schließlich 1914, wobei bis auf ein jung verstorbenes Kind alle den Namen des Vaters angenommen haben - sogar ein Enkelkind. Bereits 1916 ist der Vater allerdings verstorben.

                Nebenbei bemerkt - die Urenkelin eines dieser unehelichen Kinder lebt heute in Saulgrub.

                Nico

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                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 4839

                  #23
                  Hallo Nico!

                  Zitat von NVMini1009 Beitrag anzeigen
                  ich kann auch einen Fall vorweisen, in dem von 1884 bis 1896 ganze sechs uneheliche Kinder geboren wurden. Geheiratet haben die Eltern schließlich 1914, wobei bis auf ein jung verstorbenes Kind alle den Namen des Vaters angenommen haben - sogar ein Enkelkind. Bereits 1916 ist der Vater allerdings verstorben.
                  War der Vater zufällig Berufs-Soldat?
                  Gruß
                  gki

                  Kommentar

                  • Bienenkönigin
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.04.2019
                    • 1696

                    #24
                    Hallo Nico,

                    ich hab jetzt nicht viele Kirchenbücher von anderen Orten zum Vergleich, aber Saulgrub scheint ja wirklich das bayerische Sodom und Gomorrha zu sein!
                    Vielleicht sollte ich mal ein Sittenbild von Saulgrub und Umgebung aufzeichnen.
                    Irgendwo da in den Kirchenbücher versteckt sich sicher auch mein Ururgroßvater - vermutlich hab ich seinen Namen schon oft gelesen und weiß bloß nicht, dass er es ist...

                    VG
                    Bienenkönigin

                    Zitat von NVMini1009 Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    ich kann auch einen Fall vorweisen, in dem von 1884 bis 1896 ganze sechs uneheliche Kinder geboren wurden. Geheiratet haben die Eltern schließlich 1914, wobei bis auf ein jung verstorbenes Kind alle den Namen des Vaters angenommen haben - sogar ein Enkelkind. Bereits 1916 ist der Vater allerdings verstorben.

                    Nebenbei bemerkt - die Urenkelin eines dieser unehelichen Kinder lebt heute in Saulgrub.

                    Nico
                    Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

                    Kommentar

                    • Andrea1984
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.03.2017
                      • 2551

                      #25
                      Hallo allerseits.

                      Gute Frage, das weiß ich nicht, warum bei der einen oder dem anderen Vorfahren väterlicherseits kein Vater angegeben war.

                      Konnte/wollte/durfte die Kindsmutter den Kindsvater nicht heiraten, weil er zu jung/zu alt/zu unvermögend/nicht standesgemäß/kränklich/früh verstorben war ?
                      War es eine längere Beziehung oder eine Ein-Nacht-Beziehung ? Jemand aus dem gleichen Ort oder ein vorbeiziehender Handwerker auf der Walz oder was es sonst noch an wandernden Berufen gibt ?

                      Das Geheimnis haben die Ahninnen mit ins Grab genommen.

                      Daher habe ich leider einige Tote Punkte in meiner Ahnentafel.

                      Mir sind auch andere Fälle bekannt, wo das Kind vor der Ehe geboren und zuerst unter den Geburtsnamen der Mutter, nach der Eheschließung der Mutter mit dem Vater, unter dem Namen des Vaters eingetragen ist.

                      Detail am Rande: Viele Fälle von un/vor ehelichen Kindern stehen ganz normal im Kirchenbuch drinnen, weder in der Kategorie "Uneheliche Kinder", noch mit irgendwelchen Randbemerkungen, dass das nicht erwünscht sei oder etwas in der Richtung.

                      Mein Großvater väterlicherseits, wie auch sein älterer Bruder, sind beide vor der Eheschließung der Eltern geboren worden. Bei meinem Großvater steht der Vater im Kirchenbuch, sinngemäß zitiert, er hat sich dazu bekannt und darauf bestanden, ins Kirchenbuch eingetragen zu werden. Ob das bei dem Bruder des Großvaters auch so war, weiß ich nicht, da es Nachkommen gibt und das Geburtsdatum in die Sperrfrist fällt.
                      Wenn oder falls die Daten irgendwann einmal freigegeben werden, dann erst in einigen Jahren.

                      Warum die Eheschließung erst nach den Geburten der Kinder gewesen ist, tja, das werde ich nie erfahren.
                      In der Ehe sind dann keine Kinder mehr geboren worden.

                      Mütterlicherseits sind mir nur zwei uneheliche Kinder bekannt - von den Eltern des Großvaters - sie hat eine uneheliche geborene Tochter, er hat einen unehelich geborenen Sohn. Sie, so die Überlieferung, darf den Kindsvater nicht heiraten. Was aus dem unehelichen Sohn und dessen Mutter geworden ist, weiß ich auch nur rudimentär, nur soviel, es gib keine Nachkommen des Mannes.

                      Die uneheliche Tochter der Urgroßmutter wird so aufgezogen, dass sie zu ihrer Großmutter "Mutter" sagt und ihre Mutter beim Vornamen nennt. Und erst später die Wahrheit erfährt.

                      Die Eltern meines Großvaters heiraten, die uneheliche Tochter der Urgroßmutter wächst, unter dem Geburtsnamen der Urgroßmutter eingetragen, in der Familie auf.

                      Geschehen ist das alles in den 1910er Jahren.

                      Da fallen die aktuellen unehelich/vielleicht vorehelich geborenen Kinder der 2010er und 2020er Jahren nicht weiter ins Gewicht.

                      Herzliche Grüße

                      Andrea
                      Zuletzt geändert von Andrea1984; 09.01.2020, 23:29.
                      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                      Kommentar

                      • Ursula
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2007
                        • 1348

                        #26
                        Hallo,

                        Zitat von gki Beitrag anzeigen
                        5 uneheliche Kinder hab ich auch noch nicht gesehen, ein Ahnen-Paar brachte es aber doch auf 3.
                        ich habe auch so ein Paar. Das sechste Kind wurde dann ehelich geboren. Insgesamt hatten die Eltern 8 Kinder.
                        Der Vater war immer angegeben. Mal schrieb der Pfarrer, er sei Zimmermann, mal war er Vagant.
                        Vielleicht stimmte beides und er war ein umherziehender Zimmermann. Die Kinder wurden in verschiedenen Gemeinden geboren. Die Gemeinden lagen aber nicht sehr weit auseinander.

                        LG
                        Uschi

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                        • Malte55
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.08.2017
                          • 1625

                          #27
                          Zitat von Ferdix Beitrag anzeigen
                          wo der Pfarrer in etwa schrieb: "Die Mutter gab Herrn XY als Vater an, der jedoch protestierte". Ich fand das witzig.
                          Moin Alex,
                          ob das immer witzig war?
                          Ich habe ein Aktenstück aus dem frühen 17 Jh. in dem der Krüger, nachdem er mit des Schultzen Tochter Unzucht getrieben, 3 Tage ins Gefängnis kam. Erst auf Verhandlungen der Verwandten und dem Versprechen sie innerhalb 3 Wochen zu ehelichen wurde er wieder freigelassen.
                          LG Malte

                          Kommentar

                          • Bergkellner
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.09.2017
                            • 2351

                            #28
                            Zitat von Malte55 Beitrag anzeigen
                            Moin Alex,
                            ob das immer witzig war?
                            Ich habe ein Aktenstück aus dem frühen 17 Jh. in dem der Krüger, nachdem er mit des Schultzen Tochter Unzucht getrieben, 3 Tage ins Gefängnis kam. Erst auf Verhandlungen der Verwandten und dem Versprechen sie innerhalb 3 Wochen zu ehelichen wurde er wieder freigelassen.
                            LG Malte
                            So etwas habe ich auch. Allerdings gibt es nur die Notiz am Taufeintrag des Kindes, dass der "vom liderlichen weibsstück" benannte Kindsvater sich erst nach einem Gefängsnisaufenthalt zu seinem Kind bekannt habe...

                            Pärchen mit vorehelichen Kindern zu Hauf kommen bei mir zumeist vor, wenn der Vater Soldat war. Eine Familie hatte vor der Hochzeit 4 Kinder, darunter "ein Töchterlein ... Carl Friedrich genannt", danach nur noch eins. Bei einer anderen waren es drei uneheliche und drei eheliche.

                            Dann ist noch die Gruppe derer, die erst unter bestimmten pekuniären Voraussetzungen heiraten durfen(Einspruch der Eltern etc.)
                            Da musste z. B. der Mann erst Hausbesitzer sein, bevor er seine Frau drei Jahre nach der ersten Proklamation heiraten durfte. Da waren inzwischen schon drei Kinder geboren.
                            Die Eltern meiner Urgroßmutter Marie liefen zusammen von zu Hause weg, sie sechzehn, er siebzehn, weil sie nicht heiraten durften. Vier Jahre später, nach drei gemeinsamen Kindern gab's dann die Heiratserlaubnis. Die Kinder sind alle erst nach der Hochzeit getauft worden.

                            Mein "Lieblingsfall" ist der von Salome Lieb. Die ließ 1714 eine Tochter namens Anna Chatarina taufen. Der Pastor hat sich jeglichen Kommentar dazu verkniffen. Da steht nur "Vater unbekannt". Salome war die Wehfrau des Ortes und offensichtlich verhältnismäßig unantastbar.
                            Damit wird der Vater von Anna Chatarina wohl ein Rätsel bleiben, denn sie war in allen mir bekannten Dokumenten und Einträgen immer nur die Tochter ihrer Mutter.


                            Lg, Claudia
                            Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


                            Kommentar

                            • Malte55
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.08.2017
                              • 1625

                              #29
                              Zitat von Bergkellner Beitrag anzeigen
                              Der Pastor hat sich jeglichen Kommentar dazu verkniffen.
                              Warum sollte er auch über sich selbst herziehen!?

                              Kommentar

                              • Ferdix
                                Erfahrener Benutzer
                                • 24.11.2018
                                • 386

                                #30
                                Zitat von Malte55 Beitrag anzeigen
                                Moin Alex,
                                ob das immer witzig war?
                                Ich habe ein Aktenstück aus dem frühen 17 Jh. in dem der Krüger, nachdem er mit des Schultzen Tochter Unzucht getrieben, 3 Tage ins Gefängnis kam. Erst auf Verhandlungen der Verwandten und dem Versprechen sie innerhalb 3 Wochen zu ehelichen wurde er wieder freigelassen.
                                LG Malte
                                In dem von mir genannten Fall fand ich die Formulierung witzig, hatte mir bildlich vorgestellt, wie er protestiert hat, auch wenn meine Vorstellung mit der damaligen Realität wohl wenig zu tun hat. Jedenfalls stand dort nichts von Vergewaltigung oder Gefängnis, daher bleibt es offen, was die tatsächlichen Hintergründe waren.
                                Gruß,
                                Alex

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