Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1860
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Lennep / Düsseldorf / NRW
Jahr, aus dem der Text stammt: 1860
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Lennep / Düsseldorf / NRW
Hallo zusammen,
nachdem Ihr mir damals so super bei der entzifferung der Heiratsurkunde meines Ur-Ur-Großvaters geholfen habt und ich bis jetzt leider noch nicht weiter gekommen bin was seine Eltern angeht habe ich gestern im örtlichen Archiv die Heiratsurkunde seines Halbbruders gefunden. Ich hoffe hier vielleicht noch etwas über die Eltern zu erfahren.
Ich habe mich schon mal an der Schrift versucht bin aber glaub ich nicht sonderlich weit gekommen....
Vielen Dank schon mal im Voraus an die Experten hier
LG
Jens
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No. 58
Bürgermeisterei Lennep Kreis Lennep Regierungs-Departement Düsseldorf
Im Jahre eintausend achthundert sechzig am siebenzehnten
Dezember (?Abends xxx) Uhr, erschienen vor mir (?xxx)
Hermann Krip Bürgermeister von Lennep
als Beamter des Personenstandes, der Heinrich Phillipp Engelbracht
genannt Figge (?xxx dreißig) Jahre alt, geboren zu (?Schwalefeld)
---im (?Fürstenthum Waldeck) Standes (?xxx)
wohnhaft zu Lennep Regierungs Departement Düsseldorf großjähriger
Sohn der zu (?xxx) im Fürstenthum Waldeck
--- (?xxx) Maria Engelbracht
und die (?xxx---) Maria Catharina
Steinbrink (?xxx) Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungs Departement
Düsseldorf Standes (?xxx) wohnhaft zu Lennep
Regierungs Departement Düsseldorf großjährige Tochter des (?xxx) Johann
Peter Steinbrink (?xxx) gestorben und der
(?xxx)losen Anna Schmitz, (?xxx) wohnhaft
Zu Lennep Regierungs Departement Düsseldorf
(?xxx ganzer Absatz)
Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen Ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in
Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirathwirklich vor der Hauptthüre
des Gemeinde-Hauses von Lennep Statt gehabt haben, nämlich die erste am
? ersten Sonntage dieses Monates und die
Andere am zweiten Sonntage dieses Monates
Daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß
mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung
zu willfahren, den schon genannten Erschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen die mir
überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie auch das
sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlcihen Gesetzbuchs laut vorgelesen.
Jene Urkunden sind:
1. ? Pfarrer Steinmetz zu Usseln ?
2. Abschrift von ? Regierung zu Düsseldorf ? über die Naturalisation ?
Seitenwechsel
3. ?
4. ?
5. Der Bräutigam erklärte an Eides statt, daß ? seiner Großeltern ???
Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt ob Sie einander
Ehelichen wollten? – und da jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre
Ich im Namen des Gesetzes, daß die beiden (?xxx)
Heinrich Wilhelm Engelbracht genannt Figge und Maria Catharina Steinbrink
Hierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind.
Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Melchior Matthay
Fünzig Jahre alt, Standes (?xxx)
Zu Lennep wohnhaft, welcher ein Oheim des neuen Ehegatten, des
Peter Schmitz, vier und fünfzig Jahre alt, Standes
(?xxx) zu Lennep wohnhaft, welcher
Ein Oheim der neuen Ehegattin, des Peter Steinbrink
Drei und dreißig Jahre alt, Standes (?xxx)
Zu Lennep wohnhaft, welcher ein Bruder der neuen Ehegattin und
Des Carl Schmitz, drei und zwanzig Jahre alt,
Standes (?xxx) zu Lennep wohnhaft, welcher ein
Vetter der neuen Ehegattin zu sein erklärten
Nach geschehener Vorlesung (?xxx)
Unterschriften
Randbemerkungen:
Unleserlich bis Kurzunterschriften
Kommentar