Hallo,
habe heute ein Schreiben eines Standesamtes bekommen. In meiner Anfrage (samt Nachweis meiner direkten Verwandschaft; und das schon zweimal) bat ich um eine Kopie der Aufgebotsunterlagen, um heraus zu bekommen, ob mein Opa schon einmal verheiratet war oder nur in "wilder Ehe" mit seiner ersten Frau zusammen gelebt hat.
Das war die Antwort:
"Sehr geehrte Frau...,
zunächst einmal müssten Sie für evtl. Auskünfte aus den Personenstandsregistern Ihre Verwandschaft in der geraden Linie oder Ihr rechtliches Interesse nachweisen.
Außerdem weise ich darauf hin, dass die von Ihnen gewünschte Auskunft aus den Aufgebotsunterlagen auch nur die Angaben enthalten, die "für Zwecke der Beurkundung des Personenstandsfalls" erhoben Wurden."
Meine Frage bezieht sich auf den zweiten Absatz. Was bekomme ich denn nun für Infos ("für Zwecke der Beurkundung des Personenstandsfalls")?
Gruß aus Franken
Stefanie
habe heute ein Schreiben eines Standesamtes bekommen. In meiner Anfrage (samt Nachweis meiner direkten Verwandschaft; und das schon zweimal) bat ich um eine Kopie der Aufgebotsunterlagen, um heraus zu bekommen, ob mein Opa schon einmal verheiratet war oder nur in "wilder Ehe" mit seiner ersten Frau zusammen gelebt hat.
Das war die Antwort:
"Sehr geehrte Frau...,
zunächst einmal müssten Sie für evtl. Auskünfte aus den Personenstandsregistern Ihre Verwandschaft in der geraden Linie oder Ihr rechtliches Interesse nachweisen.
Außerdem weise ich darauf hin, dass die von Ihnen gewünschte Auskunft aus den Aufgebotsunterlagen auch nur die Angaben enthalten, die "für Zwecke der Beurkundung des Personenstandsfalls" erhoben Wurden."
Meine Frage bezieht sich auf den zweiten Absatz. Was bekomme ich denn nun für Infos ("für Zwecke der Beurkundung des Personenstandsfalls")?
Gruß aus Franken
Stefanie
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