Einheirat in "andere" Herrschaft

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  • eifeler
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2011
    • 845

    Einheirat in "andere" Herrschaft

    Werte Forumsteilnehmer,

    ich habe folgenden Fall:

    Ein Urahn heiratete 1742, aus Salm in der Herrschaft der "Grafschaft Manderscheid-Kail" stammend, in Hillesheim (Kurfürstentum Trier).

    Musste er zu dieser Zeit eine Heiratserlaubnis einholen, musste er bei "Umzug" in eine andere Grundherrschaft um Erlaubnis nachfragen a) bei Wegzug b) bei Zuzug?

    Freundliche Grüße
    Der Eifeler
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11325

    #2
    Moin Eifeler,


    aus Wittgenstein kann ich Dir sagen, daß es aktenkundige Fälle gab, in denen derjenige, der die Herrschaft verließ, auch die Genehmigung des Landesherrn einholen mußte, bzw. aus dessen Herrschaft entlassen wurde.


    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #3
      Moisen Eifler,
      man mag es kaum glauben, wie das Leben zu dieser Zeit *reglementiert* war.
      In Schleswig-Holstein haben wir hierzu eine ganz tolle Quelle, die sgn.
      Quellenkartei, Seminars für Europäische Ethnologie/Volkskunde" der
      Christian-Albrecht-Universität zu Kiel. An diesen Unterlagen kann man
      gut erkennen, dass eine Heirat nicht ganz so einfach war, insbesondere
      für die ländliche Bevölkerung, insbesondere für Knechte u. Mägde, die
      (i.d.R) einer *Grundherrschaft bzw. Landesherrlichkeit* unterlagen.
      …*Musste er zu dieser Zeit eine Heiratserlaubnis einholen…???*
      Im Mittelalter gestatteten in Städten Magistrat, Gilde oder Zunft nur
      demjenigen die Ehe und Familiengründung, der aufgrund von Vermögen
      oder Einkommen in der Lage war, eine Familie zu unterhalten.
      Im 18. und 19. Jahrhundert galt Fabrikarbeit mithin nicht als ausreichende
      Grundlage für eine Ehe.
      Auch wenn Eheschliessungen, verbunden mit Nachwus, nötig waren/sind,
      aus Sicht der Herrschaft meist gleichlautend mit *Verlust* von Arbeitskräften,
      bzw. verbunden mit Führsorgepflichten für Witwen und Waisen.
      …musste er bei "Umzug" in eine andere Grundherrschaft um Erlaubnis
      nachfragen…???
      Nicht nur *nachfragen*, es bedurfte einer *ausdrückliche Erlaubnis!*
      Selbst ein Umzug/Verzug in ein der Herrschaft angehöriges Nachbardorf
      bedurfte der Zustimmung, insbesondere wenn man seine Herrschaft gänzlich
      verlassen wollte.
      Grundsätzlich kann man wohl sagen, so n.m.M., dass alles was mit
      *Bevölkerungsbewegungen* zu tun hatte, einer Erlaubnis bedurfte
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


      Kommentar

      • eifeler
        Erfahrener Benutzer
        • 15.07.2011
        • 845

        #4
        Hallo Friedrich, Hallo Holsteinforscher,

        ich dachte mir Ähnliches, doch fehlt mir die "Zustimmung" von Forscherseite und einen eventuellen Hinweis, wo ich solche Genehmigungen archiviert finden kann.

        Ich hänge momentan an diesem, meinem ältesten, Vorfahre, von dem ich zwar einen Heiratsregistereintrag habe, jedoch nicht die Urkunde selbst, in der seine Eltern vermerkt sind. Noch schlimmer, in seinem Herkunftsort gibt es laut Auskunft des Bistumsarchivs Trier erst eine Kirchenbuchführung seit 1806, obwohl die Pfarrei viel älter ist.

        Der Eifeler
        Zuletzt geändert von eifeler; 26.06.2018, 09:53.

        Kommentar

        • holsteinforscher
          Erfahrener Benutzer
          • 05.04.2013
          • 2491

          #5
          Nochmals der Küstenfunk,
          "Zustimmung" von Forscherseite und einen eventuellen Hinweis, wo ich solche Genehmigungen
          archiviert finden kann....???
          Hier wird es bestimmt recht schwierig. In nunmehr 40 Jahren Familienforschung
          habe ich noch nie solche Originale gesehen, wohl Erlaubnisscheine (Ehe) der Eltern,
          jedoch keine Erlaubnisscheine einer Grundherrschaft. Hier stellt sich natürlich
          die Frage, ob diese Scheine in Zweitschrift/Duplikat erstellt worden sind.
          Hier findet sich ein interessanter Gesetzestext, zwar nicht die Region,
          in der du suchst, aber vielleicht doch von Interesse:

          Hast du ggf. schon in die Bestände der Landes/Staatsarchive geschaut...???
          Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
          Roland...


          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11325

            #6
            Ergänzend: Ich fand solche Dokumente immer in den fürstlichen Archiven der Grafen/Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg bzw. - Hohenstein. Man sollte sich also erkundigen, welche Archive für die damalige Grundherrschaft zuständig sind.


            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4829

              #7
              Hallo,

              in Bayern und Oberösterreich war es generell nötig, daß eine Eheerlaubnis von der zuständigen Herrschaft eingeholt wurde. Ob die Herkunft des Ehepartners dabei eine Rolle spielte, ist mir dabei unbekannt.

              Hinweise auf eine "Entlassung aus dem oder Aufnahme in das Untertanenverhältnis" habe ich bisher keine gefunden. Es war auch nicht unüblich, daß ein grenznaher Bauer eine Wiese auf der anderen Seite der "Grenze" hatte.

              Zahlen mußten allerdings die Untertanen oder Fremde die durch Erbschaft/Verkauf erlangtes Geld aus der Herrschaft brachten, gewöhnlich 5-10%.


              Einer meiner münsterschen Ahnen mußte zur Hochzeit dort in den preußische Untertanenverband aufgenommen werden, und mutmaßlich aus dem hannoverschen entlassen werden.
              Gruß
              gki

              Kommentar

              • eifeler
                Erfahrener Benutzer
                • 15.07.2011
                • 845

                #8
                Ich danke Allen!

                Kommentar

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