Werte Forumsteilnehmer,
ich habe folgenden Fall:
Ein Urahn heiratete 1742, aus Salm in der Herrschaft der "Grafschaft Manderscheid-Kail" stammend, in Hillesheim (Kurfürstentum Trier).
Musste er zu dieser Zeit eine Heiratserlaubnis einholen, musste er bei "Umzug" in eine andere Grundherrschaft um Erlaubnis nachfragen a) bei Wegzug b) bei Zuzug?
Freundliche Grüße
Der Eifeler
ich habe folgenden Fall:
Ein Urahn heiratete 1742, aus Salm in der Herrschaft der "Grafschaft Manderscheid-Kail" stammend, in Hillesheim (Kurfürstentum Trier).
Musste er zu dieser Zeit eine Heiratserlaubnis einholen, musste er bei "Umzug" in eine andere Grundherrschaft um Erlaubnis nachfragen a) bei Wegzug b) bei Zuzug?
Freundliche Grüße
Der Eifeler
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