Was ist mit dem "reydesten" oder "redesten" Gute gemeint?

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5533

    [gelöst] Was ist mit dem "reydesten" oder "redesten" Gute gemeint?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: spätes Mittelalter, frühe Neuzeit
    Region, aus der der Begriff stammt: Norddeutschland


    Hallo zusammen!

    Meine Frage ergibt sich aus dem Titel: was war genau gemeint, wenn in Testamenten oder vergleichbaren Dokumenten die Rede davon ist, daß beispielsweise die Gläubiger einer Person aus deren "reydestem gude" befriedigt werden sollen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6447

    #2
    Hallo consanguineus,
    ich nehme an, es handelt sich um dasselbe wie "gereit" (das wir schon mal hatten)

    Also bewegliche Habe, Bargeld
    Viele Grüße
    Xylander

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    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Hallo zusammen,


      Das habe ich auch und zwar 1619 aus einem norddeutschen Schuldprotokoll:

      Stehet darfur
      Zur Underpfande alle seine freisten Undt
      redesten Erbgrunde …

      Ich hatte das mal als baren Nachlass gegoogelt. Ich hoffe dass es stimmt, sonst habe ich eine falsche Bemerkung dazu geschrieben.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5533

        #4
        Hallo Xylander,

        vielen Dank für die Antwort und den Link! Ergibt einen Sinn. Da wäre ich wohl nie von selbst drauf gekommen.

        Viele Grüße
        consanguineus
        Suche:

        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
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        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 5533

          #5
          Auch Dir vielen Dank, Verano! Der Begriff wurde tatsächlich sehr häufig gebraucht.

          Viele Grüße
          consanguineus
          Suche:

          Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
            ... Also bewegliche Habe ...
            Nein, das kann nicht stimmen, denn ich habe folgendes Zitat gefunden:

            "vnsze reydesten goder bewechlick vnd vnbewechlick"

            Seite 202 in https://archive.org/details/dieurkun...goog/page/n567

            geredste = geeignete
            Quelle: ganz unten auf https://www.rzuser.uni-heidelberg.de...t/gereit-a.htm

            Demnach könnte heißen
            aus deren "reydestem gude" = aus deren eigenem Vermögen


            Ganz oben auf der Webseite steht ja die Sinnübersetzung "verfügbar"
            => aus deren "reydestem gude" = aus deren verfügbarem Vermögen
            Angehängte Dateien
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Einen google-book Eintrag habe ich gefunden:
              https://books.google.de/books?id=EHu...desten&f=false
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 15113

                #8
                Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                Einen google-book Eintrag habe ich gefunden: https://books.google.de/books?id=EHu...desten&f=false
                redestes Vermögen = bares Vermögen = verfügbares Vermögen


                "bares Vermögen" heißt ja nicht übersetzt "bewegliches Vermögen", sondern bares Vermögen heißt übersetzt "offen da liegendes" Vermögen, in dem Sinne, das es Vermögen ist, worauf man sofort zugreifen kann.
                Damit können wohl auch Immobilien gemeint sein.
                Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 31.01.2019, 21:55.
                Viele Grüße

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                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 5533

                  #9
                  Hallo Anna Sara,

                  auch Dir vielen Dank! Bares oder verfügbares Vermögen wird es wohl am besten treffen. Ist ja auch einleuchtend: wenn etwas nicht verfügbar ist, so kann man damit ja auch keine Ansprüche Dritter befriedigen. Ob in der mittelalterlichen Praxis tatsächlich häufig Immobilien herangezogen wurden, kann ich nicht sagen.

                  Viele Grüße
                  consanguineus
                  Suche:

                  Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                  Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                  Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
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                  • Anna Sara Weingart
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2012
                    • 15113

                    #10
                    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                    ... Ob in der mittelalterlichen Praxis tatsächlich häufig Immobilien herangezogen wurden, kann ich nicht sagen. ...
                    Vermutlich waren die meisten Menschen früher gar nicht die wahren Herren ihrer Immobilien, sondern sie saßen nur drauf, waren also lediglich "Be-sitzer", verbunden mit Abgaben-Verpflichtungen, aber nicht wirklicher Eigentümer, so dass Immobilien bei denen kein verfügbares Vermögen war.


                    In dem Beispiel oben, wo von "reydesten goder ... vnbewechlick" die Rede ist, handelt es sich um Klosterbesitz. Und die Klöster waren nur Papst u. Kaiser untertan, so dass sie über ihre Immobilien frei verfügen konnten.
                    Viele Grüße

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                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 5533

                      #11
                      @Anna Sara: ich habe den Begriff im städtischen und privaten Kontext gefunden. Bei den Privatpersonen handelte es sich um relativ wohlhabende Stadtbürger, die durchaus Eigentümer ihrer Häuser waren. Nicht nur ihrer Wohnhäuser! Du hast natürlich Recht: die meisten Menschen damals waren wohl nicht volle Eigentümer ihrer Häuser. Allerdings sind wohl von denen wenig Testamente auf uns gekommen, um es mal vorsichtig auszudrücken...
                      Suche:

                      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
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                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6447

                        #12
                        Hallo zusammen,
                        hier noch der Eintrag in Gerhard Köblers Mittelniederdeutschem Wörterbuch, siehe #2


                        Wie Ihr schon herausdestilliert habt, geht es nicht um die Unterscheidung beweglich - unbeweglich, sondern um (zugriffs-)bereit - nicht bereit. Deswegen auch der Superlativ redest - am schnellsten verfügbar.

                        Das können bewegliche wie unbewegliche Güter sein. Da es sich aber häufig um Bargeld und bewegliches Inventar gehandelt haben wird, kam es zu einer fallweisen Bedeutungsverengung des Begriffs.

                        Viele Grüße
                        Xylander
                        Zuletzt geändert von Xylander; 01.02.2019, 10:21.

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                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 5533

                          #13
                          Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                          Wie Ihr schon herausdestilliert habt, geht es nicht um die Unterscheidung beweglich - unbeweglich, sondern um (zugriffs-)bereit - nicht bereit. Deswegen auch der Superlativ redest - am schnellsten verfügbar.

                          Hallo Xylander,

                          manchmal frage ich mich, wie blöd kann ich eigentlich sein, daß ich so etwas nicht selbst sehe. Es springt einen die Antwort ja förmlich an!

                          Vielen Dank und viele Grüße
                          consanguineus
                          Suche:

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                          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                          • Xylander
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.10.2009
                            • 6447

                            #14
                            Hallo consanguineus,
                            geht mir genauso
                            Viele Grüße
                            Xylander

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