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  #1  
Alt 12.02.2021, 23:28
Matsuyama Matsuyama ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2019
Beiträge: 938
Standard "Seeliger Sohn" in Traueintrag von 1577

Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1577
Region, aus der der Begriff stammt: Franken


Hallo, ich habe hier einen Traueintrag, in dem der Bräutigam als "seeliger Sohn" seines Vaters bezeichnet wird. Bedeutet das, dass der Vater bei der Trauung bereits verstorben war?
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  #2  
Alt 12.02.2021, 23:46
Xylander Xylander ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2009
Ort: Im Teufelsmoor bei Bremen
Beiträge: 6.445
Standard

Hallo Matsuyama,
seelig = verstorben bezieht sich sicherlich auf den Vater. Hast Du einen Scan?
Viele Grüße
Xylander
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  #3  
Alt 13.02.2021, 00:26
Matsuyama Matsuyama ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 02.03.2019
Beiträge: 938
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Ja, schau mal hier

[editiert]

Geändert von Matsuyama (13.02.2021 um 01:27 Uhr)
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  #4  
Alt 13.02.2021, 01:08
Thomas_Völker Thomas_Völker ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2021
Beiträge: 91
Standard

Zitat:
Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
Hallo Matsuyama,
seelig = verstorben bezieht sich sicherlich auf den Vater. Hast Du einen Scan?
Viele Grüße
Xylander

So ist es:


"Georg Beudter Lennhard Beudters seel: sohn zu oberJekelsheim, hat seinen Christlichen Kirchgang gehalten mit Maria Castan Zobels Dohter geshehen den 30 Aprilis in Vigilijs Philippi et Jacobij diß 1577ten Jahreß"


Der Vater Lennhardt Beudter ist bei der Hochzeit des Sohnes Georg schon p.d.
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  #5  
Alt 13.02.2021, 01:26
Matsuyama Matsuyama ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 02.03.2019
Beiträge: 938
Standard

Danke für eure Hilfe! Wieder was Neues gelernt.
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