Nacheheliche Kinder im 19. Jh.

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  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6061

    Nacheheliche Kinder im 19. Jh.

    Liebe MitleserInnen,

    ich habe gestern zufällig entdeckt, dass eine meiner Ururgroßmütter in den 10 Jahren nach dem Tod ihres Gatten noch 6 Kinder zur Welt brachte, beim letzten war sie 45 Jahre alt (1871).

    Zum Umfeld:
    Region ist das südliche Niederösterreich, zum allergrößten Teil katholisch. Die Frau übernahm nach dem Tod ihres Mannes den Bergbauernhof (in Einzellage) und übergab ihn 1871 an ihren ältesten (ehelichen) Sohn. Obwohl sie Bäurin war und beim Tod ihres Mannes erst 35 Jahre alt, blieb sie entgegen der sonst üblichen Wiederverheiratung allein. Immerhin musste sie für insgesamt 8-10 Kinder (2 starben früh) sorgen, wieviele Erwachsene zu der Zeit am Hof lebten weiß ich leider nicht.

    Habt ihre Ideen, warum eine Frau zu dieser Zeit nicht mehr heiratete? Vielen Dank für eure Anregungen!
    Zita
  • Baptist
    Erfahrener Benutzer
    • 27.09.2010
    • 426

    #2
    Hallo Zita,
    vielleicht ging Sie mit dem Bruder ihres verstorbenen Mannes oder einem Knecht,
    der bereits auf dem Hof lebte und arbeitete eine Beziehung ein. Womöglich war
    die nächste Pfarrei weit entfernt und fanden zunächst keine Zeit zum heiraten und
    später dann auch keine Notwendigkeit mehr dies nachzuholen.
    Bedingt durch die Alleinlage des Bergbauernhof und weitab von einem Dorf mussten
    Sie auch keine Ächtung ertragen, oder sie machten sich nichts daraus.
    Ein Servus aus der Schanz
    Baptist

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    • Hibbeln
      Erfahrener Benutzer
      • 12.04.2008
      • 469

      #3
      Hallo Zita,

      ich kann die rechtlichen Verhältnisse in Österreich nicht beurteilen.
      Ich habe aber einen ähnlichen Fall aus dem Raum Westfalen. Wenn man sich die Eintragungen in alten Grundakten ansieht, dann stellt man fest, dass eine Frau, wenn sie heiratete, ihre geschäftsfähigkeit verlor. Alle Urkunden oder Verträge auch Ablösung von Kindestheilen der Frauen unterschrieben die Männer.
      Das könnte zumindest ein Lösungshinweis für deine Frage sein. In meinem Fall hat die Besitzerin eines Hofes mehrere Kinder mit demselben Mann gezeugt, und alle Kinder sind im Kirchenbuch als unehelich verzeichnet.


      Dieter

      Kommentar

      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2491

        #4
        Moinsen von der Kieler-Förde,
        leider kann auch ich nur von meinen deutschen Ahnen berichten:
        Früher hat man, so wie hier, den Bauernwitwen einen sgn. Setzwirt
        beigestellt, der den Hof verwaltete, da Frauen i.d.R. nur eingeschränkt
        geschäftsfähig waren.
        Oftmals ergab sich aus dieser Setzwirtschaft eine spätere Ehe, bzw.
        wohl auch *eheähnliche Gemeinschaften*, die nicht selten auch am
        Orte als gegeben ansahen, was wohl in protestantischen gegenden
        einfacher war.
        Ferner könnten auch gründe der *Erbfolge/Ansprüche ans Erbe eine Rolle
        gespielt haben, keine weitere Ehe einzugehen.
        LG. Roland
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


        Kommentar

        • Zita
          Moderator
          • 08.12.2013
          • 6061

          #5
          Guten Morgen euch allen,

          vielen Dank für eure Hinweise!

          Wie es zu dieser Zeit rechtlich genau war, muss ich erst herausfinden. In der Regel musste eine Witwe schon aus wirtschaftlichen Gründen rasch wieder heiraten, weil einfach die männliche Arbeitskraft am Hof gebraucht wurde. Dem Hinweis mit einem möglicherweise ledigen Bruder werde ich nachgehen.

          Leider sind aus den betreffenden Jahren keine Verlassenschaften/Testamente erhalten, sodass ich hier leider nicht weiterforschen kann.

          Liebe Grüße
          Zita

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4843

            #6
            Hallo Zita,

            das ist schon ein ungewöhnlicher Fall.

            Ich habe in Niederbayern im 19ten Jahrhundert zwei ähnliche Fälle:

            1) Eine Metzgerswitwe hat nach dem Tod ihres Mannes ein uneheliches Kind. Sie heiratet auch nicht mehr. Wie sie ihre Kinder über die Runden brachte, weiß ich nicht. Ich glaub nicht, daß sie die Metzgerei weitergeführt hat.

            2) Ein Müllerin starb 1836 mit 39 Jahren, ihr 41jähriger Mann führte die Mühle wohl allein weiter. Geheiratet hat er jedenfalls nicht mehr, uneheliche Kinder sind auch nicht bekannt. Ich vermute, daß eine unverheiratete Schwester ihm den Haushalt führte.
            Gruß
            gki

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