Hallo,
ich glaube hier im Forum irgendwo gelesen zu haben, dass die Standesämter auch Urkunden freigeben müssten, die älter als 100 Jahre sind; unabhängig von der direkten Linie.
Wie gesagt, ich habe es nur irgendwo aufgeschnappt, kann sein, dass was ganz anderes gemeint war. Aber ich würde es schon gern wissen.
Außerdem würde mich mal interessieren, was in einer "Abstammungsurkunde" des Standesamtes drinsteht. Im Prinzip ist es doch eine Geburtsurkunde, oder? In der Abstammungsurkunde stehen doch genauso wie in der Geburtsurkunde die Eltern drin.
LG
ich glaube hier im Forum irgendwo gelesen zu haben, dass die Standesämter auch Urkunden freigeben müssten, die älter als 100 Jahre sind; unabhängig von der direkten Linie.
Wie gesagt, ich habe es nur irgendwo aufgeschnappt, kann sein, dass was ganz anderes gemeint war. Aber ich würde es schon gern wissen.
Außerdem würde mich mal interessieren, was in einer "Abstammungsurkunde" des Standesamtes drinsteht. Im Prinzip ist es doch eine Geburtsurkunde, oder? In der Abstammungsurkunde stehen doch genauso wie in der Geburtsurkunde die Eltern drin.
LG
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