Bigamus im zweiten Eheeintrag

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  • Straight-Potter
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2015
    • 721

    [ungelöst] Bigamus im zweiten Eheeintrag

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1718
    Region, aus der der Begriff stammt: Gau-Bickelheim


    Hallo zusammen,

    mein Vorfahre hat ein halbes Jahr nach dem Tod seiner ersten Frau wieder geheiratet. In diesem Eintrag wird er als Bigamus bezeichnet...

    Was genau bedeutet dies? Ist das weil er innerhalb des Trauerjahres erneut geheiratet hat und deshalb laut Kirchenrecht die erste Ehe noch nicht offiziell beendet? Evtl auch wegen der Zeugung des ersten Kindes dieser Ehe? Da da Kind im März 1718 getauft wurde, bedeutet ja das es kurz nach dem Tod der Frau gezeugt wurde....

    Danke für den Austausch eurer Erfahrungen
    Straight-Potter
    Zuletzt ge?ndert von Straight-Potter; 13.08.2018, 10:25.
  • GiselaR
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2006
    • 2176

    #2
    Hi,
    es könnte auch einfach bedeuten, daß er zweimal geheiratet hat (nacheinander). Kannst du mal bitte den gesamten Eintrag zeigen? damit man den Zusammenhang beurteilen kann.
    Grüße
    Gisela
    Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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    • Straight-Potter
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2015
      • 721

      #3
      Na klar :-)

      Es ist die am 27. Januar (Rote Markierung)
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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28326

        #4
        Hallo,


        im Kirchenlatein bedeutet es zweifach verheiratet. Quelle


        Eigentlich heißt es bei der kirchlichen Hochzeit doch "bis das der Tod euch scheidet", demnach sollte die Ehe doch auch mit dem Tode eines der Ehegatten beendet sein.
        Es mag ja nicht sehr schicklich sein, gleich mit der nächsten Frau ins Bett zu springen, aber wer will es ihm verübeln? (Naja, der Pfarrer vermutlich ) Es war früher ja auch durchaus üblich, schnell nach dem Tode der Ehefrau erneut zu heiraten, denn evtl. vorhandene Kinder (gar noch Babys) mußten versorgt werden.

        Ich vermute, daß es einfach nur ein Hinweis ist, daß dies bereits die 2. Ehe des Bräutigams ist.
        Meistens steht dann zwar Witwer/Wittiber oä., aber vielleicht wollte der Pfarrer so einfach auf die, nach seiner Ansicht, liederlichen Umstände hinweisen
        Viele Grüße .................................. .
        Christine
        sigpic .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6446

          #5
          Kommt das noch öfter vor? Und werden andere vom selben Schreiber stattdessen als viduus bezeichnet? Wenn nicht, vermute ich, dass es schlicht bedeutet, dass dies seine zweite Ehe war. Passt jedenfalls zur knappen Art der Einträge
          Viele Grüße
          Xylander
          Christine hats ja auch schon erläutert

          Kommentar

          • Straight-Potter
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2015
            • 721

            #6
            So habe ich das auch interpretiert, wollte aber das ganze nochmal gerne mit euch diskutieren ...

            Danke euch

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            • Straight-Potter
              Erfahrener Benutzer
              • 10.04.2015
              • 721

              #7
              Habe nochmal nachsehen, in den Jahren davor (+- 20 Jahren) ist mein Vorfahre der EINZIGE der als Bigamus bezeichnet wurde. Alle andern sind als Wittwer betitelt...

              Scheint also doch etwas mehr dahinter zu stecken ?!?

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              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28326

                #8
                War das auch immer der selbe Pfarrer?
                Vielleicht war ja gerade diese eine sehr streng und hat sich an dem Verhalten des Mannes besonders gestört? Man findet ja immer wieder Einträge im KB, in denen die Pfarrer auf derartige Verstöße gegen die "guten Sitten" oder 10 Gebote mit äußerst blumigen Worten darauf hinweisen
                Viele Grüße .................................. .
                Christine
                sigpic .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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                • Straight-Potter
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.04.2015
                  • 721

                  #9
                  Ja, laut Handschrift war es derselbe. Zumal es gerade mal zwei Einträge drüber so ist...
                  Angehängte Dateien

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                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6446

                    #10
                    Ja, dann sieht es schon so aus, wie Du anfangs vermutetest.

                    Viele Grüße
                    Xylander

                    Kommentar

                    • Straight-Potter
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.04.2015
                      • 721

                      #11
                      Irgendwie wird es immer kurioser...

                      Habe für die erste Ehe den Eintrag im KB zweimal gefunden (1706 und 1714)... Dazwischen ist auch kein möglicher Sterbeeintrag.

                      Kann es zu einer doppelten Eintragung gekommen sein? Haben die beiden tatsächlich zweimal geheiratet? Wenn ja, warum?
                      Habe auch einige Kinder zwischen 1706 und 1715 der beiden gefunden...

                      Muss mir nun mal überlegen wie ich mit dieser Sache umgehe... Bzw mal intensiver Weiter forschen. Hatte von euch schon einmal so etwas???
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                      • Xtine
                        Administrator
                        • 16.07.2006
                        • 28326

                        #12
                        Sehr seltsam!


                        Weißt Du wann die beiden geboren sind? Waren sie evtl. noch nicht mündig und die erste Ehe wurde ohne Einverständnis der Eltern geschlossen und als ungültig erklärt??????

                        Oder sollte es tatsächlich 2 Paare mit gleichem Namen geben?
                        Viele Grüße .................................. .
                        Christine
                        sigpic .. .............
                        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                        (Konfuzius)

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                        • wimper
                          Erfahrener Benutzer
                          • 28.05.2010
                          • 135

                          #13
                          Ich denke nicht, dass es zwei Paare mit gleichen Namen waren. Denn die Trauzeugen waren zu zwei Dritteln auch die gleichen. So viel Zufall dürfte es nicht geben.
                          FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
                          FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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                          • Straight-Potter
                            Erfahrener Benutzer
                            • 10.04.2015
                            • 721

                            #14
                            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                            Sehr seltsam!


                            Weißt Du wann die beiden geboren sind? Waren sie evtl. noch nicht mündig und die erste Ehe wurde ohne Einverständnis der Eltern geschlossen und als ungültig erklärt??????

                            Oder sollte es tatsächlich 2 Paare mit gleichem Namen geben?
                            Habe mal etwas geforscht. Wenn ich die richtigen Taufen gefunden habe, wurde
                            Johann Peter ~26.10.1681 und Maria Catharina ~06.02.1686

                            Beide eigentlich gewohnten Alter.

                            Kommentar

                            • Anna Sara Weingart
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2012
                              • 15113

                              #15
                              Zitat von wimper Beitrag anzeigen
                              Ich denke nicht, dass es zwei Paare mit gleichen Namen waren. Denn die Trauzeugen waren zu zwei Dritteln auch die gleichen. So viel Zufall dürfte es nicht geben.
                              Hallo,
                              das hat nichts mit Zufall zu tun, wenn z.B. bei zwei gleichnamigen Cousinen die gleiche Verwandtschaft antritt.
                              Viele Grüße

                              Kommentar

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