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#11
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Dann verklagst du ihn hier nach europäischem Recht in Abwesenheit
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#12
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Guten Morgen und vielen Dank für die Diskussionsbeiträge. Offensichtlich machen sich auch andere Gedanken zu dieser Frage. Ich bin nach wie vor hin- und hergerissen.
Schönen Tag! Kastulus |
#13
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Welche Benefit erwartest du dir von dem Einstellen der Daten? Welchen Vorteil, wenn du es dem Forscher erlaubst?
Wenn du auf beides gut verzichten kannst... dann untersage es einfach. Wobei- meine Erfahrung: sind die Daten erst mal aus der Hand, dann hast du die Entscheidungshoheit verloren. Der Empfänger kann damit machen, was er für richtig hält. Nicht selten ist das demjenigen überhaupt bewusst, dass er da ev. über seine Grenzen geht. Ich für mich habe es aufgegeben, Daten wieder einsammeln zu wollen. Es ist ein Lehre gewesen aus der man lernt... wobei ich gerade kürzlich selber den Fehler gemacht habe. Von daher... . Es ist, wie es ist. Und wenn wir ehrlich sind- Ego-Googeln betreiben die wenigsten und von daher dürfte sich der Schaden, wenn überhaupt entstanden, in Grenzen halten. Jeder gibt bei Facebook mehr preis als wir jemals an Informationen bekommen können. LG Gertrud |
#14
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Ich habe mich letztens bei WikiTree angemeldet, mal zum umschauen und ausprobieren. Es ist ein freies Projekt (ähnlich wie Wikipedia) und nicht von irgendeiner Firma, hauptächlich machen aber Leute aus den USA mit.
Vor einer oder zwei Wochen wurden die Datenschutzrichtlinien an die neue Datenschutzverordnung der EU angepasst. Mit dem Hinweis, dass sie davon ausgehen müssten, dass jede eingetragene Person potenziell ein EU-Bürger sein könnte. Daher werden nun alle noch lebenden Personen automatisch für die Öffentlichkeit "versteckt" (ich nehme an, es steht dann "N.N." und keine Lebensdaten), ausser es ist der Datensatz einer angemeldeten Person. Beispiel: meine Daten sind weiterhin sichtbar, wenn ich dort angemeldet bin und meine Daten auf öffentlich schalte. Meine Eltern leben noch und sind dort nicht angemeldet, deren Daten würde nur noch ich sehen. Ich meine, in der neuen Datenschutzverordnung der EU steht auch, dass das Persönlichkeitsrecht einer Person mit ihrem Tod erlischt. Problematisch sind "besonders schützenswerte Daten", dazu gehören auch genetische Informationen. Quelle für beides: https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/ Frage ist tatächlich, was man sich mit dem Online-Stellen von Daten erhofft oder befürchtet. Klar, wenn man seine Daten an gar niemanden weiter gibt, hat man wenig Probleme. Aber: will man Forschen, ohne seine mit irgendwem zu teilen? Wenn man Daten online stellt, kann irgendwer die speichern / weiter verwenden. Das ist so und lässt sich nicht vermeiden. Hier wäre es natürlich ideal, wenn man die Daten selber online stellt, dann hat man selbst mehr Einfluss darauf. Aber es wird sich nicht vermeiden lassen, dass entweder eine Firma die Daten woanders hochlädt oder ein anderer Forscher. |
#15
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Mich würde interessieren, wer ein Klagerecht hat.
Nur der, dessen Familie nachweislich betroffen ist oder jeder andere auch? LG Julchen |
#16
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Guten Abend, danke für die letzten Hinweise. Ich drehe mich immer noch im Kreis. Klagen käme für mich nicht in Frage. Vielleicht ist mein Hauptproblem: Ich habe immer den Verwandten, die ich ausgefragt habe, gesagt, dass ich nichts ins Netz stelle (stimmt ja) und andere sollen es bitteschön auch nicht tun. Und jetzt? Aber eigentlich habe ich die "alten" Daten ja alle selbst gefunden und nicht erfragt ... Mmh ...
Kastulus denkt |
#17
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Hallo Kastulus,
Zitat:
Viele Grüße Dirk |
#18
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Zitat:
Zitat:
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#19
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Hallo,
ich halte es bei der Datenweitergabe iA so: - ich gebe nur Daten von vor 1900 weiter, meist noch früher - ich gebe Daten nie als Gedcom weiter, lediglich als PDF. Dadurch stelle ich sicher, daß die nicht "mal eben" alle irgendwo online landen und dann auch meiner immer beigefügten Bitte auf Überpüfung ggf eher entsprochen wird. |
#20
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Das verhindert aber nicht, dass ein anderer Forscher die Daten bei sich ins Programm eintippt und dann irgendwo hoch lädt. Es dauert nur ein wenig länger...
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