Recht auf Sterbeurkunde?

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  • Bergkellner
    Erfahrener Benutzer
    • 15.09.2017
    • 2351

    Recht auf Sterbeurkunde?

    Hallo,

    ich habe heute eine rechtliche Frage - vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.

    Hat ein uneheliches Kind, dass der Vater nicht offiziell anerkannt hat, ein Recht auf die Sterbeurkunden von Vater und Großeltern?

    Lg, Andreas
    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


  • Gertrud Dinse
    Erfahrener Benutzer
    • 09.02.2013
    • 981

    #2
    Ich denke mal, dass hängt von den Sperrfristen ab.

    110 Jahre Geburten
    80 Jahre Eheschließungen
    30 Jahre Sterbefälle

    Alles, was älter ist, kann man bekommen und zwar ohne Abstammungsnachweis. So ist das zumindest bei den Ämtern gewesen, bei denen ich vorstellig geworden bin.

    LG Gertrud

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    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #3
      Moinsen Andreas,

      *heiderdaus*…, alles nicht so ganz einfach, wenn man sich durch die
      Paragraphen tummelt, dann hört sich alles auch recht *ruppig* an, so ist
      halt die Welt der Gesetze. Du hast auch keine Jahreszahlen angegeben,
      somit, wie Gertrud schon angeführt hat, greifen u.a. auch die allg.
      Sperrfristen.

      Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Kenntnis der biologischen Ab-
      stammung. Bei dir besteht jetzt das Problem, dass der Vater die Vater-
      schaft nicht anerkannt hat. Er mag zwar der biologische Vater sein,
      jedoch besteht zwischen Vater und Kind, rechtlich gesehen, keine Beziehung.
      Jetzt könnte man schauen, ob z.B. folgender Fall eingetreten ist:
      Verweigert der leibliche Vater die Vaterschaftsanerkennung, kann
      die Mutter, in Vertretung für das Kind oder das Kind selber, sofern
      es im rechtsfähigen Alter ist, auf Feststellung der Vaterschaft klagen.
      Zuständig ist dafür das am Wohnort des Kindes und der Mutter befindliche
      Familiengericht. Für den Fall der Weigerung des Vaters zur Blutentnahme
      für ein Abstammungsgutachten kann das Gericht diese auch mit Zwang
      durchsetzen.
      Es gibt jetzt bestimmt noch zahlreiche Feinheiten, die man hier anführen
      könnte, allerdings sprengen diese dann meinen Wissensrahmen.

      Beste Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Hallo
        Unabhängig vom zustehenden Recht für enge Verwandte gibt es noch andere Personen die eine Sterbeurkunde anfordern können, und zwar:
        "... erhalten eine Urkunde ..., wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können ..." Quelle: Sachsen http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...VB&id=474091!0

        Hast Du z.B. ein amtliches Schreiben in dem Deine Mutter versichert, dass der Verstorbene der biologische Vater von Dir sei, dann hast Du definitiv ein Anrecht auf die Sterbeurkunde. Wenn der Standesbeamte dies anders sieht, dann wende Dich an seinen Vorgesetzten.
        Gruss
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 20.10.2017, 11:16.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Bergkellner
          Erfahrener Benutzer
          • 15.09.2017
          • 2351

          #5
          Hallo,

          ich denke, ein paar Infos dazu lassen die Sache deutlicher werden:

          Es geht um meine Schwiegermutter(1945 geboren), deren biologischer Vater Dr. Alfred Klett war.
          Er hat die Vaterschaft zwar offiziell nie anerkannt, aber inoffiziell schon durch die Zahlung eines beträchtlichen Geldbetrages an ihre Mutter zu Gunsten des Kindes.

          Es geht um die Sterbeurkunde des guten Doktors. - Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sie oder wir einen Blick darauf werfen können?

          Lg, Andreas
          Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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          • WeM
            Erfahrener Benutzer
            • 26.01.2017
            • 1905

            #6
            hallo,
            geht es um diesen hier:http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=152919 ?
            1969 gestorben --> es greift die Frist 30 Jahre wie Gertrud Dinse oben geschrieben hat.
            Somit sollte es kein Problem sein, eine Kopie des Sterberegistereintrags (besser als eine Urkunde!) zu erhalten.
            lg, Waltraud

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