Hallo an alle,
es geht um Sterbeeinträge aus alten KB, genauer um die Spalte "Ob der Verstorbene einen Gatten oder majorenne oder minorenne Kinder hinterlassen hat". Bei einem Eintrag steht 5 majorenne Kinder.
1. Werden nur die zum Zeitpunkt des Todes des Elternteils noch lebenden Kindern erwähnt? bzw. was ist mit den Kinder die jung bzw. im Kindesalter gestorben sind?
2. Wie alt müssen die majorennen Kinder gewesen sein um als "major" zu gelten?
Achso, dass es große/kleine bzw. ältere und jüngere Kinder heißt weiß ich. Nur wann man vom "kleinen" Kind zum "großen" Kind wurde wüsste ich gerne.
Gruß Dominic
es geht um Sterbeeinträge aus alten KB, genauer um die Spalte "Ob der Verstorbene einen Gatten oder majorenne oder minorenne Kinder hinterlassen hat". Bei einem Eintrag steht 5 majorenne Kinder.
1. Werden nur die zum Zeitpunkt des Todes des Elternteils noch lebenden Kindern erwähnt? bzw. was ist mit den Kinder die jung bzw. im Kindesalter gestorben sind?
2. Wie alt müssen die majorennen Kinder gewesen sein um als "major" zu gelten?
Achso, dass es große/kleine bzw. ältere und jüngere Kinder heißt weiß ich. Nur wann man vom "kleinen" Kind zum "großen" Kind wurde wüsste ich gerne.
Gruß Dominic
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